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Einbürgerungsantrag Wetsdeutsche Rundfunkgebühr (Gelesen: 2.101 mal)
rosoftxl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag Wetsdeutsche Rundfunkgebühr
27.11.2005 um 19:50:54
 
Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung vor 2 Monaten gestellt.Ich habe 250 Euro Schulden bei Westdeutscher Rundfunk Gebühr.Ich habe einen Bescheid von Westdeutscher Rundfunk  bekommen,dass ich bis 31.01.2006 von der Rundfunksgebührpflicht befreit werde.Das ( 250 Euro Schulden und Befreiung von der Rundfunksgebühr) kann eine negative Rolle bei meinem Einbürgerungsverfahren spielen ?  Danke im Voraus
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Neuromancer
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Antwort #1 - 27.11.2005 um 20:44:12
 
rosoftxl schrieb am 27.11.2005 um 19:50:54:
Ich habe einen Bescheid von Westdeutscher Rundfunk  bekommen,dass ich bis 31.01.2006 von der Rundfunksgebührpflicht befreit werde.Das ( 250 Euro Schulden und Befreiung von der Rundfunksgebühr) kann eine negative Rolle bei meinem Einbürgerungsverfahren spielen ?  Danke im Voraus


Hi rosoftxl

Kann mir nicht vorstellen, das sich das auf die Einbürgerung auswirkt, darüber entscheiden zum Glück andere Behörden und nicht die Öffentl.-Rechtl. Geld Eintreibungs Zentrale  Zwinkernd

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Ralf
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Antwort #2 - 28.11.2005 um 09:15:21
 
Neuromancer schrieb am 27.11.2005 um 20:44:12:
Kann mir nicht vorstellen, das sich das auf die Einbürgerung auswirkt, ...

Stimmt, die Rückstände bei der GEZ sicher nicht. Aber wenn ein Grund für eine Befreiung vorlag (Sozialhilfe?)?
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Neuromancer
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Antwort #3 - 28.11.2005 um 09:44:13
 
Ralf schrieb am 28.11.2005 um 09:15:21:
Aber wenn ein Grund für eine Befreiung vorlag (Sozialhilfe?)?


Hi Ralf,

Da magst Du wohl Recht haben, denn so schnell gibts keine GEZ-Befreiung, da muß schon wirkliche Bedüftigkeit vorliegen.

@rosoftxl
wieso eigentlich Westdeutsche Rundfunkgebühren?, die haben wir in Ostdeutschland genauso am Hals  :kette

greets ...
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