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Ausländerin möchte Ausländer heiraten worau muss s (Gelesen: 9.388 mal)
SBen123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.11.2005 um 14:42:56
 
Hallo,
meine Bekannte (italienisch) möchte gerne ihren Verlobten in Tunesien Heiraten. Leider hat sie aber nicht das sogenate Einkommen von 1500,- Euro, was viele Behörden verlangen. Was kann sie tun, damit er nach der Heirat in Tunesien nach Deutschland kommen kann. Würde eine Bürgschaft von meiner seite (deutscher) hier helfen können. Bitte helft mir, da sie sehr verzweifelt ist.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 25.11.2005 um 17:14:50
 
Hi,
wenn sein Lebenunterhalt und Krankenversicherung sichergestellt
werden, auch durch eine Verpflichtungserklärung von Dir, dürfte
im Freizügigkeit nach den EU-Richtlinien (Freizügigkeitsgesetz/EU)
ohne weitere Problemezugesprochen werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Voltran
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Antwort #2 - 25.11.2005 um 20:46:40
 
SBen123 schrieb am 25.11.2005 um 14:42:56:
Hallo,
meine Bekannte (italienisch) möchte gerne ihren Verlobten in Tunesien Heiraten. Leider hat sie aber nicht das sogenate Einkommen von 1500,- Euro, was viele Behörden verlangen. Was kann sie tun, damit er nach der Heirat in Tunesien nach Deutschland kommen kann. Würde eine Bürgschaft von meiner seite (deutscher) hier helfen können. Bitte helft mir, da sie sehr verzweifelt ist.


Hallo eine kleine Zwischenfrage: Ist dieses Einkommen, also diese 1500 €, wird das als Nettoeinkommen verlangt?
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Antwort #3 - 25.11.2005 um 20:51:51
 
Hey!

Ja, es wird das Netto sein. Die ausländebehörde interessiert hier lediglich, was tatsächlich zum " Ausgeben " zur Verfügung steht!
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SBen123
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Antwort #4 - 25.11.2005 um 20:52:17
 
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Muss aber doch noch etwas Nachfragen, da ich mich hier überhaupt nicht auskenne, und keine fehler machen möchte, sie ist wirklich ziemlich verzeifelt..
Sollte ich bevor sie Heiratet die Verpflichtungserklärung Fertigen. Wie mache ich das mit der Krankenversicherung. Wie sehen überhaupt die Erfolgschancen aus.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Stefan
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Voltran
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Antwort #5 - 25.11.2005 um 20:55:51
 
wichtel schrieb am 25.11.2005 um 20:51:51:
Hey!

Ja, es wird das Netto sein. Die ausländebehörde interessiert hier lediglich, was tatsächlich zum " Ausgeben " zur Verfügung steht!


Vielen Dank für die schnelle Antwort, Wichtel,

entschuldige bitte, ich frage nochmal und etwas anders:

Ich verdiene 1900 € Brutto, Steuerklasse 1 -> macht 1200 € Netto.

Wenn sie hier ist, wird aus diesen 1200 € Netto, 1500€ Netto, weil ich dann Steuerklasse 3 habe.

Ist das okay für das Ausländeramt, was meinst Du?

Cheers,

-Voltran-
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wichtel
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Antwort #6 - 25.11.2005 um 20:58:54
 
SBen123 schrieb am 25.11.2005 um 20:52:17:
Sollte ich bevor sie Heiratet die Verpflichtungserklärung Fertigen.

Wird benötigt, wenn der dann Ehemann einreisen und sich hier dauerhaft aufhalten will. Das müßte notfalls auch ganz kurzfristig gehen.
SBen123 schrieb am 25.11.2005 um 20:52:17:
Wie mache ich das mit der Krankenversicherung.

Ist Deine Freundin am arbeiten und besteht bei ihr eine gesetzliche Krankenversicherung? Dann kann der ehemann nach der Heirat beitragsfrei ( noch ) mitversichert werden.

SBen123 schrieb am 25.11.2005 um 20:52:17:
Wie sehen überhaupt die Erfolgschancen aus.

Wofür ?1
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Antwort #7 - 26.11.2005 um 00:48:09
 
verdacht Sorry, dass auch ich mal einen Kommentar zu jemand anderem abgebe, doch dieser Thread kommt mir sehr bekannt vor mit einem anderen, der ebenfalls gestern oder heute in einem ähnlichen Forum getätigt wurde. Dabei ging es jedoch nicht nur um die Eheschließung, sondern, wie sich später heraustellte, im Prinzip nur um eine Einreise nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme. Aber, nun ja nixsag
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wichtel
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Antwort #8 - 26.11.2005 um 07:37:22
 
Voltran schrieb am 25.11.2005 um 20:55:51:
Ich verdiene 1900 € Brutto, Steuerklasse 1 -> macht 1200 € Netto.

Wenn sie hier ist, wird aus diesen 1200 € Netto, 1500€ Netto, weil ich dann Steuerklasse 3 habe.

Ist das okay für das Ausländeramt, was meinst Du?


Moin!

Ich denk schon ( für zwei ? Personen ).
Im Zweifelsfall lass von Deinem Arbeitgeber oder Steuerberater mal ne Probeberechnung mit Steuerklasse 3 machen ( falls die ABH einen entsprechenden Nachweis haben möchte).
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Antwort #9 - 26.11.2005 um 10:33:20
 
Hi,

wichtel schrieb am 26.11.2005 um 07:37:22:
... lass von Deinem Arbeitgeber oder Steuerberater mal ne Probeberechnung mit Steuerklasse 3 machen ...

Das kann man sich auch selber online ausrechnen bei
Brutto-Netto-Rechner


Viele Grüße
Janna
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Antwort #10 - 26.11.2005 um 12:42:48
 
sensationell

Man(n) lernt nie aus!

blumenstrauss
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Antwort #11 - 26.11.2005 um 16:14:32
 
Hallo,

erst einmal vielen Dank für die ganzen tipps. In Bezug auf die Erfolgschancen bezogen meinte ich, wenn ich die Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung gefertigt habe, und beide dann  geheiratet haben, dass er nach Deutschland darf. Meine Bekannte hat Angst, da sie ihn vor ca 2 Jahren einmal einladen wollte eine Verpflichtungserklärung wurde von mir gefertigt und die Deutsche Botschaft in Tunis hat ihn kein Visum gegeben mit der Begründung er möchte Deutschalnd nicht mehr verlassen.

Meine Bekannt hat hier Angst ihn zu Heiraten und er darf trotz Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung nicht einreisen. Ich selbst Verdiene ca 2000,- netto
Sie hat ganz große Angst dass es doch nicht klappt. Ich hoffe ihr konnt sie beruhigen da sie mir nicht ganz so glauben möchte.

Sie sagt immer, dann bin ich verheiratet und doch getrennt wenn er nicht kommen kann

Ich weiß sehr viel geschrieben aber ich hoffe man kann  sie weiter beruhigen.
Noch einmal vielen Dank im Voraus
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Antwort #12 - 26.11.2005 um 19:29:42
 
Ja, aber möchte sie ihn dann nicht mehr heiraten?? "sie hat Angst, dass sie ihn heiratet und er darf dann trotzdem nicht nach Deutschland" dass hört sich für mein Verständnis so an, als ginge es nur darum, dass er nach Deutschland kann... hä?
Heiratet man nicht, weil man der Ansicht ist, dass gerade jetzt der Augenblick gekommen ist genau diesen Menschen zu heiraten und auch wenn man somit natürlich hofft von da an bei diesem Jemand sein zu können, würde man ihn denn nicht trotzallem heiraten? Versteht man mich  Laut lachend
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Antwort #13 - 26.11.2005 um 19:56:58
 
was bringt einen die Heirat, wenn der Mann nicht hier bei ihr leben kann. Sie selbst möchte nicht in Tunesien leben. Und es ist nicht sehr schön den Mann nur ein oder zwei mal im Jahr sehen zu können. Das schmerzt ungemein und man bekommt auch kein Familiensinn zusammen.
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Antwort #14 - 26.11.2005 um 21:05:31
 
Ja, das ist ja alles richtig.....aber dennoch sind die beiden doch ein Paar, so oder so....oder nicht?? Und wenn sie das schon seit längerem sind und auch bleiben wollen und meinen ihr Leben in einer Ehe weiterführen zu wollen, täten sie es denn dann nicht, nur weil er vielleicht nicht die Gelegenheit bekommt nach Deutschland zu kommen? Was verbindet die beiden denn jetzt miteinander? Sie sind doch so auch zusammen? Verstehst du worauf ich hinaus will?
Ich verstehe sicherlich wie schwierig es ist von dem Partner, den man liebt, auch auf längerfristig getrennt zu sein, bzw. sich nicht so häufig sehen zu können, da ich ein ähnliches Problem selbst mit meinem Verlobten habe und das jedoch schon über einen sehr langen Zeitraum. Wir waren uns  schon vor langer Zeit bewußt, dass wir eines Tages heiraten möchten und verlobten uns. Jedoch haben wir es bislang immer aufgeschoben, da ja für alles Zeit besteht und man sich gerade in solch schwierigen Zeiten gegenseitig zeigt wie sehr man zueinander steht. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen wo wir heiraten möchten, und natürlich freuen wir uns unendlich dann letztendlich gemeinsam durch´s Leben schreiten zu können, dennoch kam dies vorher nicht für uns in Frage, nur damit er hier in Deutschland ist. Bitte verstehe mich nicht falsch, ich möchte über niemanden urteilen und vielleicht habe ich auch etwas mißverstanden, doch mir scheint es als wäre diese Ehe nur ein Vorwand nach Deutschland kommen zu können, denn ansonsten würden doch beide trotzallem heiraten. Aber ggf. habe ich dazu auch nur eine andere Einstellung.  Zunge


Mit lieben Grüßen
"Die Interessierte" :santa:
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Antwort #15 - 26.11.2005 um 21:23:14
 
Hallo,

die beiden sind jetzt fast sieben Jahre zusammen, sehen sich aber  nur 1 - 2 mal im Jahr und das auch manchmal nur für 3 - 7 Tage. Sie möchte gerne ein Kind und möchte aber nicht alles im Leben alleine machen. Ich kann sie gut verstehen, da meine Verlobte auch noch im Ausland lebt, aber da ich deutscher bin werde ich hier keine Probleme haben. Sie hat aber große Sehnsucht nach ihnen und ich kann sie hier gut verstehen, wie lange soll so eine Beziehung noch gehen, ich finde es ist eine lange Zeit die die beiden durchgehalten haben und ihre Liebe hat diese Zeit überstanden.

Aber um auch eine Familie zu Gründen ist es doch besser, wenn alle an einen gleichen Strang ziehen und nicht über eine so große Entfernung. und dann nur für kurze Zeit.

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Antwort #16 - 26.11.2005 um 21:24:22
 
Hey!

SBen123 schrieb am 26.11.2005 um 19:56:58:
Und es ist nicht sehr schön den Mann nur ein oder zwei mal im Jahr sehen zu können. Das schmerzt ungemein und man bekommt auch kein Familiensinn zusammen.


Hab die letzten postings hier mit äußerstem Interesse verfolgt und lang überlegt, ob ich mich zum aktuellen Thema äußere.
Hab mich dazu entschlossen, da es für Dich offensichtlich auch um die Frage geht, dich durch eine Verpflichtungserklärung nicht unerheblich zu engagieren.

Einfach nur als Tip / Denkanstoß: Hinterfrag bevor Du Dich da durch eine Verpflichtungserklärung bindest bei Deiner Freundin einmal, warum sich die beiden ein Zusammenleben nur in Deutschland vorstellen können. Neben Tunesien würd mir da spontan als dritte Möglichkeit Italien einfallen. Sollte er nur heiraten wollen, wenn er dann nach Deutschland kann, könnte es ihm vielleicht um etwas anderes als die Ehe gehen?

In der Hoffnung jetzt nicht  :stein  zu werden und mit meinen Überlegungen Unrecht zu haben

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Antwort #17 - 26.11.2005 um 21:41:54
 
Hallo,

nein er möchte sie Heiraten, aber sie möchte nicht in Tunesien leben. Da sie Italien nicht persönlich kennt und die sprache nicht spricht möchte sie auch dort nicht leben. Sie hat auch hier in Deutschland einiges aufgebaut Freundschaften usw. auch die liebe zu diesem Land.

Sie war auch frührer schon sehr lange in Tunesien spricht auch perfekt diese Sprache und deswegen möchte sie dort nicht wieder hinziehen.
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Antwort #18 - 26.11.2005 um 23:21:37
 
Ich hoffe Du hast mich bitte nicht falsch verstanden. Ich bin ganz bestimmt der Meinung, dass Liebende zusammen gehören und auch das Recht auf eine gemeinsame uns soweit möglich unbeschwerte Zukunft haben  Smiley
Ich habe mich nicht geäußert, um über Recht und Unrecht zu urteilen, sondern ausschließlich weil ich (wie zuvor besagt) einen sich sehr ähnelden Artikel in einem anderen Forum entdeckt hatte (wo auch der Hinweis auf dieses Forum erwähnt wurde). Da es sich in meinen Ohren beide Male sehr zum Zweck des Aufenthalts anhörte und nicht primär um eine Eheschließung, welche jetzt auf Grund von Sehnsucht geschlossen werden soll, war ich der Meinung ich müsse mich dazu äußern (auch wenn dies nicht von großer Bedeutung ist *grins*), dennoch.......
Ich hoffe Du bist mir auf Grund dessen nicht böse, jeder soll um Gottes Willen das tun, was er meint für sich als richtig entscheiden zu können und ich wünsche demjenigen (in diesem Fall deiner Bekannten) alles Glück bei ihrer Entscheidung.  Smiley
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Antwort #19 - 27.11.2005 um 00:05:22
 
SBen123 schrieb am 26.11.2005 um 21:41:54:
...
Sie war auch frührer schon sehr lange in Tunesien spricht auch perfekt diese Sprache und deswegen möchte sie dort nicht wieder hinziehen.



Dann scheinen die Bedenken ja unberechtigt ( schweißabwisch  Smiley )

Ich denke, die Sache als solches ist positiv beantwortet. Eine Garantie kann hier leider nicht gegeben werden.
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Antwort #20 - 29.11.2005 um 16:50:29
 
SBen123 schrieb am 25.11.2005 um 14:42:56:
meine Bekannte (italienisch) möchte gerne ihren Verlobten in Tunesien Heiraten. Leider hat sie aber nicht das sogenate Einkommen von 1500,- Euro, was viele Behörden verlangen.

Mick schrieb am 25.11.2005 um 17:14:50:
wenn sein Lebenunterhalt und Krankenversicherung sichergestellt
werden, auch durch eine Verpflichtungserklärung von Dir, dürfte
im Freizügigkeit nach den EU-Richtlinien (Freizügigkeitsgesetz/EU)
ohne weitere Problemezugesprochen werden.

Voltran schrieb am 25.11.2005 um 20:46:40:
Hallo eine kleine Zwischenfrage: Ist dieses Einkommen, also diese 1500 €, wird das als Nettoeinkommen verlangt?
wichtel schrieb am 25.11.2005 um 20:51:51:
Ja, es wird das Netto sein. Die ausländebehörde interessiert hier lediglich, was tatsächlich zum " Ausgeben " zur Verfügung steht!


Hi zusammen,

Ich bin mir nicht sicher, ob die Diskussion da nicht in eine falsche Richtung gegangen ist...

Was macht die Dame denn in D? Ist sie erwerbstätig oder nicht erwerbstätig?

Bei Erwerbstätigen setzt die EU-Freizügigkeit weder ausreichenden Krankenversicherungsschutz noch ausreichende Existenzmittel voraus. Lt. Vorläufigen Anwendungshinweisen zum Freizügigkeitsgesetz Nr. 2.2.2.1 ist bereits bei einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung (€ 400) von einer Erwerbstätigkeit auszugehen.

Bei Nicht-Erwerbstätigen ist setzt die EU-Freizügigkeit hingegen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel voraus. Lt. Vorläufigen Anwendungshinweisen zum Freizügigkeitsgesetz Nr. 4.1.2.2 ist es nach europäischen Richtlinien nicht zulässig, einen festen Betrag festzulegen. Außerdem wird grundsätzlich kein Nachweis der ausreichenden Existenzmittel verlangt, sondern es ist vielmehr von ausreichenden Existenzmitteln auszugegen, wenn keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden.

Abu

P.S.: Das gilt natürlich nur für (nicht-deutsche) EU-Bürger und deren Angehörige, nicht für Deutsche und deren Angehörige.
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