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Ausländerin möchte Ausländer heiraten worau muss s (Gelesen: 9.390 mal)
SBen123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 26.11.2005 um 21:23:14
 
Hallo,

die beiden sind jetzt fast sieben Jahre zusammen, sehen sich aber  nur 1 - 2 mal im Jahr und das auch manchmal nur für 3 - 7 Tage. Sie möchte gerne ein Kind und möchte aber nicht alles im Leben alleine machen. Ich kann sie gut verstehen, da meine Verlobte auch noch im Ausland lebt, aber da ich deutscher bin werde ich hier keine Probleme haben. Sie hat aber große Sehnsucht nach ihnen und ich kann sie hier gut verstehen, wie lange soll so eine Beziehung noch gehen, ich finde es ist eine lange Zeit die die beiden durchgehalten haben und ihre Liebe hat diese Zeit überstanden.

Aber um auch eine Familie zu Gründen ist es doch besser, wenn alle an einen gleichen Strang ziehen und nicht über eine so große Entfernung. und dann nur für kurze Zeit.

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wichtel
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Antwort #16 - 26.11.2005 um 21:24:22
 
Hey!

SBen123 schrieb am 26.11.2005 um 19:56:58:
Und es ist nicht sehr schön den Mann nur ein oder zwei mal im Jahr sehen zu können. Das schmerzt ungemein und man bekommt auch kein Familiensinn zusammen.


Hab die letzten postings hier mit äußerstem Interesse verfolgt und lang überlegt, ob ich mich zum aktuellen Thema äußere.
Hab mich dazu entschlossen, da es für Dich offensichtlich auch um die Frage geht, dich durch eine Verpflichtungserklärung nicht unerheblich zu engagieren.

Einfach nur als Tip / Denkanstoß: Hinterfrag bevor Du Dich da durch eine Verpflichtungserklärung bindest bei Deiner Freundin einmal, warum sich die beiden ein Zusammenleben nur in Deutschland vorstellen können. Neben Tunesien würd mir da spontan als dritte Möglichkeit Italien einfallen. Sollte er nur heiraten wollen, wenn er dann nach Deutschland kann, könnte es ihm vielleicht um etwas anderes als die Ehe gehen?

In der Hoffnung jetzt nicht  :stein  zu werden und mit meinen Überlegungen Unrecht zu haben

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SBen123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 26.11.2005 um 21:41:54
 
Hallo,

nein er möchte sie Heiraten, aber sie möchte nicht in Tunesien leben. Da sie Italien nicht persönlich kennt und die sprache nicht spricht möchte sie auch dort nicht leben. Sie hat auch hier in Deutschland einiges aufgebaut Freundschaften usw. auch die liebe zu diesem Land.

Sie war auch frührer schon sehr lange in Tunesien spricht auch perfekt diese Sprache und deswegen möchte sie dort nicht wieder hinziehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #18 - 26.11.2005 um 23:21:37
 
Ich hoffe Du hast mich bitte nicht falsch verstanden. Ich bin ganz bestimmt der Meinung, dass Liebende zusammen gehören und auch das Recht auf eine gemeinsame uns soweit möglich unbeschwerte Zukunft haben  Smiley
Ich habe mich nicht geäußert, um über Recht und Unrecht zu urteilen, sondern ausschließlich weil ich (wie zuvor besagt) einen sich sehr ähnelden Artikel in einem anderen Forum entdeckt hatte (wo auch der Hinweis auf dieses Forum erwähnt wurde). Da es sich in meinen Ohren beide Male sehr zum Zweck des Aufenthalts anhörte und nicht primär um eine Eheschließung, welche jetzt auf Grund von Sehnsucht geschlossen werden soll, war ich der Meinung ich müsse mich dazu äußern (auch wenn dies nicht von großer Bedeutung ist *grins*), dennoch.......
Ich hoffe Du bist mir auf Grund dessen nicht böse, jeder soll um Gottes Willen das tun, was er meint für sich als richtig entscheiden zu können und ich wünsche demjenigen (in diesem Fall deiner Bekannten) alles Glück bei ihrer Entscheidung.  Smiley
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #19 - 27.11.2005 um 00:05:22
 
SBen123 schrieb am 26.11.2005 um 21:41:54:
...
Sie war auch frührer schon sehr lange in Tunesien spricht auch perfekt diese Sprache und deswegen möchte sie dort nicht wieder hinziehen.



Dann scheinen die Bedenken ja unberechtigt ( schweißabwisch  Smiley )

Ich denke, die Sache als solches ist positiv beantwortet. Eine Garantie kann hier leider nicht gegeben werden.
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Antwort #20 - 29.11.2005 um 16:50:29
 
SBen123 schrieb am 25.11.2005 um 14:42:56:
meine Bekannte (italienisch) möchte gerne ihren Verlobten in Tunesien Heiraten. Leider hat sie aber nicht das sogenate Einkommen von 1500,- Euro, was viele Behörden verlangen.

Mick schrieb am 25.11.2005 um 17:14:50:
wenn sein Lebenunterhalt und Krankenversicherung sichergestellt
werden, auch durch eine Verpflichtungserklärung von Dir, dürfte
im Freizügigkeit nach den EU-Richtlinien (Freizügigkeitsgesetz/EU)
ohne weitere Problemezugesprochen werden.

Voltran schrieb am 25.11.2005 um 20:46:40:
Hallo eine kleine Zwischenfrage: Ist dieses Einkommen, also diese 1500 €, wird das als Nettoeinkommen verlangt?
wichtel schrieb am 25.11.2005 um 20:51:51:
Ja, es wird das Netto sein. Die ausländebehörde interessiert hier lediglich, was tatsächlich zum " Ausgeben " zur Verfügung steht!


Hi zusammen,

Ich bin mir nicht sicher, ob die Diskussion da nicht in eine falsche Richtung gegangen ist...

Was macht die Dame denn in D? Ist sie erwerbstätig oder nicht erwerbstätig?

Bei Erwerbstätigen setzt die EU-Freizügigkeit weder ausreichenden Krankenversicherungsschutz noch ausreichende Existenzmittel voraus. Lt. Vorläufigen Anwendungshinweisen zum Freizügigkeitsgesetz Nr. 2.2.2.1 ist bereits bei einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung (€ 400) von einer Erwerbstätigkeit auszugehen.

Bei Nicht-Erwerbstätigen ist setzt die EU-Freizügigkeit hingegen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel voraus. Lt. Vorläufigen Anwendungshinweisen zum Freizügigkeitsgesetz Nr. 4.1.2.2 ist es nach europäischen Richtlinien nicht zulässig, einen festen Betrag festzulegen. Außerdem wird grundsätzlich kein Nachweis der ausreichenden Existenzmittel verlangt, sondern es ist vielmehr von ausreichenden Existenzmitteln auszugegen, wenn keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden.

Abu

P.S.: Das gilt natürlich nur für (nicht-deutsche) EU-Bürger und deren Angehörige, nicht für Deutsche und deren Angehörige.
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