Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FreizügG/EU 2004 § 4 Nicht erwerbstätige Freizügig (Gelesen: 1.696 mal)
Schleswiger
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 122
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Dänisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FreizügG/EU 2004 § 4 Nicht erwerbstätige Freizügig
24.11.2005 um 15:23:20
 
Hallo.

Ich bin Freizügigkeitsberechtigter Student in Deutschland. Ich plane demnächst den Familiennachzug meiner Frau aus einem Drittland. Man hat mir gesagt, dass folgendes Gesetzt für mich zutrifft: Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die bei dem nicht erwerbstätigen Freizügigkeitsberechtigten ihre Wohnung nehmen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Familienangehörige im Sinne dieser Vorschrift sind:

1.  der Ehegatte und die Kinder, denen Unterhalt geleistet wird,2.  die sonstigen Verwandten in absteigender und aufsteigender Linie sowie die    sonstigen Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie, denen Unterhalt    geleistet wird, sowie der Lebenspartner.
Abweichend von Satz 1 haben als Familienangehörige eines Studenten nur der Ehegatte, der Lebenspartner und die unterhaltsberechtigten Kinder das Recht nach § 2 Abs. 1.

Ich würde gerne wissen, wass ausreichend Existenzmittel heisst? Gibt es einen genauen betrag?
Zum Seitenanfang
  

Alles wird gut.
 
IP gespeichert
 
daniggo
Full Member
***
Offline




Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/slowakisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FreizügG/EU 2004 § 4 Nicht erwerbstätige Freiz
Antwort #1 - 27.11.2005 um 13:24:59
 
ich glaube so richtig richtig gibts den nicht... der satz dürfte aber bei etwa 500 euro im monat liegen. zusätzlich muss aber noch eine krankenversicherung abegschlossen werden,  wirf doch mal einen blick auf die homepage, die ich dir per pm zusende...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Schleswiger
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 122
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Dänisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FreizügG/EU 2004 § 4 Nicht erwerbstätige Freiz
Antwort #2 - 02.12.2005 um 17:42:20
 
Danke für die Antwort.
Zum Seitenanfang
  

Alles wird gut.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema