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Zusicherung (Gelesen: 2.325 mal)
coolhamed
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.11.2005 um 10:52:28
 
Hallo!
Zuerst möchte ich alle fleissigen hier danke für ihre Hilfsbereitschaft sagen.
Ich habe einen Antrag für die Einbürgerung gestellt und werde die Zusicherung bald erhalten (laut EBH). Bei der Abgabe meines Passes (keines Ausbürgerung nötig) bekomme ich am gleichen Tag die Einburgerungsurkunde und den vorläufigen Ausweiss?
Danke im Voraus!
coolhamed
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 24.11.2005 um 11:14:07
 
coolhamed schrieb am 24.11.2005 um 10:52:28:
werde die Zusicherung bald erhalten

...
Zitat:
keines Ausbürgerung nötig


Hallo! Diese beiden Aussagen widersprechen sich. Wenn keine Ausbürgerung erforderlich ist, gibt es auch keine Zusicherung. Die Zusicherung wird allein zum Zwecke der Entlassung erteilt.
Um welche Staatsangehörigkeit geht es denn hier? Gibt es einen besonderen Status?
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coolhamed
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Beiträge: 13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.11.2005 um 11:28:07
 
Ich wusste nicht, dass ich keine Zusicherung bekomme. Das ist eine Ermessenseinbürgerung. Ich komme aus der Elfenbeinküste. Was erhalte ich denn von der Einbürgerungsbehörde und wie läuft's ab mit der Abgabe meines Passes bzw. mit der Staatsangehörigkeitsurkunde?
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Samfro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 24.11.2005 um 11:53:49
 
bei volljährigkeit (hier 21) erfolgt ein automatischer verlust beim erwerb der deutschen staatsangehörigkeit. also keine zusicherung sondern gleich die urkunde und der pass wird von der ebh eingezogen und übersandt
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