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Heirat in Deutschland mit österr. Wohnsitz? (Gelesen: 2.112 mal)
Tarantulady
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Deutschland mit österr. Wohnsitz?
21.11.2005 um 22:46:36
 
Hallo alle miteinander,

ich wende mich an euch in der Hoffnung, daß sich ein paar von euch hier auskennen.
Der Hintergrund ist folgender: Ich würde meinen Verlobten gerne heiraten, denn diese Distanzbeziehung macht uns zur Zeit beide ziemlich fertig und wir wollen diesen Zustand asap aus der Welt schaffen. Dazu kommt, daß sein Besuchsvisum nach Österreich abgelehnt wurde, was uns beide ziemlich in Depressionen gestürtzt hat.
Er ist Algerier und wohnt in Algiers, während ich (Deutsche) meinen Hauptwohnsitz in Wien habe.
Da meine gesamte Familie und meine Freunde in Deutschland sind, würde ich lieber in Deutschland heiraten als in Österreich, wo alle extra dafür anreisen müßten.
Nun hatte ich aber im Gesetzestext gelesen, daß ich meinen Hauptwohnsitz in D haben müßte um ein Heiratsvisum beantragen zu können.
Ist das tatsächlich dringend notwendig, oder wäre es auch einfach mit Zweitwohnsitz und deustcher Staatsbürgerschaft möglich?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 22.11.2005 um 09:42:06
 
Tarantulady schrieb am 21.11.2005 um 22:46:36:
Ist das tatsächlich dringend notwendig, oder wäre es auch einfach mit Zweitwohnsitz und deustcher Staatsbürgerschaft möglich?


Hallo!

Man kann melderechtlich in Deutschland nicht nur eine Zweitwohnung haben. Wenn man nur mit einer Wohnung im Inland gemeldet ist, ist diese automatisch Hauptwohnung (bzw. einzige Wohnung).
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.11.2005 um 12:14:49
 
Ich meine mich zu erinnern, daß ich irgendwo mal gelesen habe, daß in einem solchen Fall, in dem nur die Heirat in D stattfinden soll, aber danach nicht gemeinsam in D gelebt werden soll, kein Heiratsvisum, sondern ein Besuchsvisum zu beantragen ist. Ich kann das aber im Moment leider nicht belegen...

Abu
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