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Character Certificate (Gelesen: 2.003 mal)
chann
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Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.11.2005 um 12:39:10
 
Hallo,

hätte mal  eine bescheidene Frage.
Alle Unterlagen waren soweit eingereicht bei der dt. Botschaft.Nur die Anerkennung meiner Scheidung fehlte noch.Rief dort letzte Woche an in Berlin,sie sagte es sei den Vortag raus gegangen.
Habe mit dem netten Herrn bei der Botschaft gesprochen, er sagte mir einfach zuschicken. Sonst sei alles komplett.
So nun kam das heute ins Hus geflattert. Freude Smiley
ABER.....

auch ein Brief von der deutschen Botschaft.
Ich habe ja alles abgegeben sowie alles ins dt. übersetzt,wie gefordert.
Amtlich begl.  etc.

Nun stand im Schreiben,für die Ueberprüfung der Heiratsurkunde benötigen wir :

Letzte Anschrift des Ehemannes und der Angehörigen in Pakistan.

Aber ich hatte doch ein Character certificate abgegeben,ausgestellt von der zuständigen Polizeistelle in Pakistan.

Dort steht geschrieben: Seit seiner Geburt hat er  an der oben genannten Adresse gewohnt.

Was genau wird jetzt gewünscht?
Ich meine da steht nichts von Urkunde  oder so, sondern nur :
Letzte Anschrift des Ehemannes und der Angehörigen in Pakistan.

Kann ich diese Adressen nun einfach zusammenstellen?
Oder was genau?

Und was heisst Angehörige? Eltern und Geschwister oder gehts das noch weiter?

Wäre froh um eine schnelle Antwort.
Besten Dank im Voraus.

Ann
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.11.2005 um 17:12:22
 
Zitat:
Kann ich diese Adressen nun einfach zusammenstellen?


H Ann, war wegen einer Fortbildung zwei Tage offline sorry.

Da reicht m.E. eine einfache Angabe der Anschrift aus, und zunächst sollte die "engere Familie" auch ausreichen.Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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chann
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Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.11.2005 um 20:30:22
 
Ok  danke Ronny,

nun hoffe ich das sie dann wirklich alles haben.Denke sonst hätten sie es doch gleich angefordert oder?
Aber es war schön zu lesen das die Unterlagen bereits in Islamabad sind.So nun hoffen wir mal das es nun bald voran geht.

Besten Dank nochmal

Gruss Ann
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