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Rechtsgrundlage des als Angenommene(Adoptiertes) (Gelesen: 5.014 mal)
D2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.11.2005 um 11:33:04
 
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren;-))

Ich habe zwei Fragen.
1. Auf welcher Rechtsgrundlage erhalten die sogenannten "Judischen Emigranten" den Niederlasungserlaubnis?

2. Mein Vater ist als Sohn eines Jude nach Deutschland eingereist. Aber er ist nicht leiblicher Abkömmling seines Vaters, also nicht Jude, er ist von Jude adoptiert/angenommen worden. Nach § 1754 BGB(Wirkung der Annahme) erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden. Bekommt mein Vater nach gesetzlichen Vorschriften für judische Emigranten die gleichen Rechten und Pflichten wie Judische Emigranten?

Ich bedanke mich im vorauus!!!
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D2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.11.2005 um 11:36:00
 
D2 schrieb am 21.11.2005 um 11:33:04:
2. Mein Vater ist als Sohn eines Jude nach Deutschland eingereist. Aber er ist nicht leiblicher Abkömmling seines Vaters, also nicht Jude, er ist von Jude adoptiert/angenommen worden. Nach § 1754 BGB(Wirkung der Annahme) erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden. Bekommt mein Vater nach gesetzlichen Vorschriften für judische Emigranten die gleichen Rechten und Pflichten wie Judische Emigranten?


Ich frag, weil mein Vater Angst hat, ausgewiesen zu werden Griesgrämig
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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.11.2005 um 13:22:22
 
Zitat:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage erhalten die sogenannten "Judischen Emigranten" den Niederlasungserlaubnis? 


§ 23 II AufenthG

Zitat:
2. Mein Vater ist als Sohn eines Jude nach Deutschland eingereist. Aber er ist nicht leiblicher Abkömmling seines Vaters, also nicht Jude, er ist von Jude adoptiert/angenommen worden. Nach § 1754 BGB(Wirkung der Annahme) erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden. Bekommt mein Vater nach gesetzlichen Vorschriften für judische Emigranten die gleichen Rechten und Pflichten wie Judische Emigranten? 


Bei den spärlichen Angaben brauchst du keine Antwort zu erwarten.

Dein Vater? = wie alt? wann eingereist? wann adoptiert? welcher derzeitige Aufenthaltsstatus? Familienstand? welchen Aufenthaltsstatus hast du? Gibt es einen Bescheid der ABH?

Gruß Holly
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D2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.11.2005 um 14:05:45
 
holly schrieb am 21.11.2005 um 13:22:22:
Bei den spärlichen Angaben brauchst du keine Antwort zu erwarten


die Angaben sind nicht spärlich.

Hauptsache: Es gibt rechtliche Gründe für Annahme jüdischer Emigranten. Mein Vater war als Kind angenommen worden bevor die Rechtsgrundlagen erlassen wurden(mindestens 40 Jahren davon Smiley).
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Ralf
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Antwort #4 - 21.11.2005 um 14:22:16
 
D2 schrieb am 21.11.2005 um 11:33:04:
er ist von Jude adoptiert/angenommen worden.


Mal am Rande:

Ich denke, durch Adoption wird man genauso wenig jüdisch wie katholisch. Das Judentum "vererbt" sich zwar, soweit mir bekannt aber nur über eine jüdische Mutter.
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D2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.11.2005 um 14:44:45
 
Ralf schrieb am 21.11.2005 um 14:22:16:
Das Judentum "vererbt" sich zwar, soweit mir bekannt aber nur über eine jüdische Mutter.


das weiß ich auch, aber das hat mit Niederlassung nichts zu tun Smiley also ich denke mal- ich brauche kurzfristig Hilfe eines Rechtsanwaltes

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Ralf
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Antwort #6 - 21.11.2005 um 14:58:01
 
D2 schrieb am 21.11.2005 um 14:44:45:
aber das hat mit Niederlassung nichts zu tun


Eben. Um jüdischer Emigrant zu sein, muss man doch zunächst einmal jüdisch sein, oder?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.11.2005 um 15:24:40
 
Ralf schrieb am 21.11.2005 um 14:58:01:
Eben. Um jüdischer Emigrant zu sein, muss man doch zunächst einmal jüdisch sein, oder?


Wollte doch ganz anders sagen: Jüdische Religiose Vorschriften haben nichts zutun mit den deutschen Gesetzen. Du/Sie wissen das besser als ich Zwinkernd Als mein Vater den Antrag bei dem Deutschen Konsulat stellte, musste er einen Nachweis über Jüdentum seines Vaters beillegen(nicht seiner Mutter!!! das war von Seite deutscher Behörden vorgeschrieben). Den Nachweis legte er bei. Ich sehe die Voraussetzungen als erfüllt. Und Sie?
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Ralf
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Antwort #8 - 21.11.2005 um 15:59:22
 
Kann es sein, dass da evtl. nach deutschen Vorfahren geforscht wird?
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Antwort #9 - 21.11.2005 um 16:18:48
 
Zitat:
Kann es sein, dass da evtl. nach deutschen Vorfahren geforscht wird?


Mhhh, glaube ich nicht, sieht eher so aus als wenn ein Kontingentflüchtling keinen Pass hat:

schau hier

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Antwort #10 - 21.11.2005 um 16:28:00
 
Zitat:
Bekommt mein Vater nach gesetzlichen Vorschriften für judische Emigranten die gleichen Rechten und Pflichten wie Judische Emigranten?


Eher nicht weil das ja eine Rechtsstellung, ist die nach der Adoption erworben wurde . Er hätte dann selbst als Kontingentflüchtling Aufnahme finden müssen.
Und die Aufnahme im Rahmen des HumHiG wurde eingestellt Zwinkernd Vgl. Ziffer 23.2.1.1 VAH

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Antwort #11 - 21.11.2005 um 17:05:20
 
Also Dein Vater ist schon hier, oder? D.h., er hat bereits das ganze Verfahren mit Antragstellung im Konsulat, Aufnahmebescheid usw. durchlaufen und hat jetzt eine Aufenthaltserlaubnis? Oder in welchem Stadium ist er?

Worüber machst Du Dir jetzt Sorgen? Dass nachträglich jemand feststellt, dass er "nur" adoptiert ist und die Anerkennung (als Kontingentflüchtling) rückgängig gemacht werden könnte? Warum sollte das geschehen, wenn bereits bei Antragstellung alles geprüft und offenbar für ordnungsgemäß befunden wurde?

Btw: Meines Wissens ist die "jüdische Immigration" nicht eingestellt, sie liegt nur vorläufig auf Eis, weil noch eine Vereinbarung der Ministerpräsidenten fehlt.
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Antwort #12 - 21.11.2005 um 17:10:54
 
RainMan schrieb am 21.11.2005 um 17:05:20:
Also Dein Vater ist schon hier, oder?
  seit 3 Jahren Smiley

Zitat:
Worüber machst Du Dir jetzt Sorgen?


ich will endlich wissen, ob es dem Gesetz entspricht Cool
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Antwort #13 - 21.11.2005 um 17:15:23
 
Zitat:
ich will endlich wissen, ob es dem Gesetz entspricht



Vielleicht solltest Du Deine Frage dann auch so stellen, dass sie entsprechend beantwortet werden kann Zwinkernd

Wenn dein Vater eine AE nach dem alten HumHiG besitzt, wo liegt dann noch das Problem ?
Ich blicke da im Moment ned so durch  Smiley
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