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Scheidung nach 6 monaten (Gelesen: 1.145 mal)
MrMargo
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach 6 monaten
14.11.2005 um 22:29:17
 
Hier mal n kleines Problemchen......oder besser GROSSES

Seit längerer zeit kenne ich eine Marokkanerin.Ich kenne sie aus meiner Zeit als ich dort arbeitete aber nichts mit ihr hatte.Sie ist inzwischen mit einem Belgier in Belgien verheiratet.....ca. 6monate.
Und das haut nun überhaupt nicht hin.Sie hat wenig bis keine Freiheiten obwohl es im Vorfeld harmonisch war und er ihr das alles etwas anders erzählt hat.
Ich bin in regelmäßigem Kontakt mit ihr.Sie hat ein Nationales Visum für Belgien.
Meine fragen sind einfach gestellt.....aber doch wohl nicht einfach zu beantworten.

1. Kann sie in der EU bleiben wenn sie sich trennt?---->Scheidung

2. Ist das Nationale Recht (Aufenthaltsrecht) der einzelnen Mitgliedsstaaten                          ähnlich?....also wie in D-land?

3. Kann ich sie bei mir aufnehmen? Welche Möglichkeiten bestehen?

4. Besteht die Möglichkeit den Belgischen Aufenthaltstitel auf  D-land umzumünzen?



....so........ich bedanke mich für jede antwort

   Gruß  Mr Margo              :prosst:

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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach 6 monaten
Antwort #1 - 15.11.2005 um 01:59:01
 
Hi,

schau mal
hier
(dort unter "verblijfsstatuten", dann "huwelijk" )
(Ich hoffe, Du bzw. Deine Freundin kann niederländisch / flämisch, denn mal so locker-flockig aus dem Ärmel einen riesenlangen Text übersetzen, das kriege ich nun auch nicht so schnell und mitten in der Nacht gebacken ...)


Unter "Adressen" und "Links" auf dieser Seite könnte auch noch was Interessantes für Euch sein.
Ansonsten nehmt doch einfach Kontakt mit den Leuten dort auf und fragt nach.

Viele Grüße
Janna  :zahn
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung nach 6 monaten
Antwort #2 - 15.11.2005 um 07:23:28
 
Danke Janna,

hatte da gestern auf die Schnelle nichts gefunden, leider auf Belgisch deswegen sind die Fragen 1. und 2. kaum zu beantworten.

3. würde ich mit ner Gegenfrage kontern wollen: Theoretisch besteht die Möglichkeit, jedoch für welchen Zweck?

4. Falls, wovon ich ausgehe, die belgische AE aufgrund des Aufenthaltszwecks Ehe mit einem Belgier ausgestellt ist, wird sie auch auf diesen Zweck beschränkt sein. Das bedeutet Freizügigkeit nur mit ihm zusammen, ansonsten kommt ein dauernder Aufenthalt in DE nicht Betracht.


Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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