Hallo Sierra,
versuche doch mal hier dein Glück!
Akademisches Auslandsamt (AAA)
Seminarstr. 2, Zi. 135
69117 Heidelberg
Tel.: 54-2174
E-Mail: aaa@zuv.uni-heidelberg.de
Mo-Fr 10-12 Uhr, Mi auch 14-16 Uhr
WWW:
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/aaa/Vielleicht kann man da deinem Problem entgegenwirken!
Gegen einen Ablehnungsbecheid würde ich aber Einspruch erheben!
Meines wissen ist es Voraussetzung zur EInbürgerung den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten und sich Legal hier Aufzuhalten, sowie natürlich der Sprache ausreichend mächtig zu sein!
Für Normal Sterbliche ist dann natürlich eine Arbeits und Aufenthaltserlaubnis unumgänglich, in deinem fall ist deine Beschäftigungserlaubnis als Arbeisterlaubnis anzusehen!
Wie genau man in so einem EInzelfall vorgeht und welches ermessen dem Sachbearbeiter/rin zusteht kann wohl kaumeiner genau sagen.
Gegen den Bescheid würde ichmir neben den Tip von den Profis hier (ich bin keiner, nur ein Alien eben) auch einen Rechtsexperten für Verwaltungsrecht suchen und mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen!
Ich weis ja nicht, aber manches mal wird es sehr deutlich das in der EInbürgerungssache zwei paar Schuhe tätig sind!
Nur glück das hier im Forum die Kompetenten sind und auch von einander Profitieren, so genug geschleimt! :-D
Also zum RA und dem RP :indy
Dann hier immer schön
und schauen was die [beifall=beifall.gif] dazu sagen!
Viel erfolg,
Edi
:lob: