Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Heute habe ich das Standesamt erreicht und in Erfahrung gebracht, dass ich für die Anmeldung der Eheschliessung einen vereidigten Übersetzer brauche. Gut, das werde ich dann organisieren, schliesslich will ich keine Diskussion mit dem Standesamt provozieren, da Standesamt und
ABH so gut gearbeitet haben, dass das Heiratsvisum in 3.5 Wochen gemacht war.
Trotzdem würde mich folgendes interessieren (damit ich die Logik des deutschen Urkundenwesens verstehe):
1) Im Personenstandsrecht und den
ABH ist doch immer alles so gut geregelt. Aus Euren Beiträgen sehe ich aber, dass die Sache mit dem Dolmetscher unterschiedliche gehandhabt wird. Woher kommt es, dass einmal ein Freund übersetzen darf nach Vereidigung, manchmal auch ein nichtvereidigter Dolmetscher oder aber ein vereidigter Dolmetscher her muss? Das Standesamt sagt, der Dolmetscher ist notwendig, weil rechtliche Dinge bei der Anmeldung besprochen werden. Ok. Daher müsste hier doch eine einheitliche Regelung vorhanden sein, sonst wäre eine solche Anmeldung unter Umständen doch anfechtbar?
2) Wenn einer der Verlobten aus wichtigem Grund verhindert ist, kann der andere mit der unterschriebenen Beitritterklärung alleine die Eheschliessung beantragen. Das ist bei der Beantragung des Heiratsvisums oft notwendig, damit die
ABH Bescheinigen kann, dass die Eheschliessung kurz bevorsteht, oder? Für meine
ABH war das nicht notwendig. Nun habe ich angenommen, dass in der Beitritterklärung die von der Standesbeamtin erwähnten wichtigen rechtlichen Dinge drinstehen und habe mir eine Beitritterklärung aus Köln im Netz runtergeladen:
http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf/195.pdf Aber wichtige rechtliche Hinweise kann ich da nicht finden. Könnte ich theoretisch nicht auch meine Verlobte die Beitritterklärung unterschreiben lassen und dann alleine die Eheschliessung beantragen? Dann wäre kein Dolmetscher notwendig. Seltsam, oder?
Viele Grüße
Tacu67