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Übersetzer für Standesamttermine? (Gelesen: 7.852 mal)
tacu67
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.11.2005 um 15:51:04
 
Hallo,

heute habe ich bei uns auf dem Standesamt niemand erreicht, deshalb stelle ich meine Frage erstmal hier.
Meine ausländische Verlobte kann im Moment praktisch noch kein Deutsch. Der Standesbeamte hat mir deshalb bereits im Vorfeld gesagt, dass wir für die Trauung einen vereidigten Übersetzer brauchen. Das kann ich auch gut nachvollziehen, denn wir sollten natürlich beide verstehen zu was wir "ja" sagen.
Meine Frage ist nun: Ist ein vereidigter Übersetzer auch für die vorbereitenden Termine, wie Anmeldung der Eheschliessung, Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugniss notwendig? Oder genügt es, wenn ich übersetzte?

Viele Grüße & Danke

Tacu67
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RainMan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 11.11.2005 um 16:41:31
 
Hallo tacu,


bei einer Freundin von uns neulich wurde auch für die Anmeldung der Eheschließung ein Übersetzer gebraucht, für die Trauung sowieso. Es musste (zumindest hier bei uns) aber kein generell vereidigter Dolmetscher sein, d.h. bei der Anmeldung hat meine Frau übersetzt, bei der Trauung wurde die Tante der Braut als Dolmetscherin vereidigt. In dem Fall konnte der Bräutigam die Sprache der Braut nicht, deshalb weiß ich nicht, ob auch der Bräutigam übersetzen könnte.

Gruß, RainMan
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.11.2005 um 16:59:11
 
@Tacu,

der Dolmetscher darf normalerweise nicht mit dir verwandt oder verschwägert sein. Deswegen kann ich mir kaum vorstellen, dass du bei den vorbereitenden Terminen übersetzen darfst. Hierbei handelt es sich übrigens nur um die Anmeldung zur Eheschließung. Bei dem Antrag zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis müssen nicht beide anwesend sein, denn da gibst du einfach nur die vollständigen Unterlagen ab.

Auch bei uns wurde eine Dolmetscherin akzeptiert, die nicht vereidigt ist. Frag doch einfach mal bei deinem Standesamt nach. Denn nur dort wird entschieden, wer zwecks Dolmetschen zugelassen wird

Gruß
Chun
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.11.2005 um 18:23:11
 
Hallo,

also du benötigstes sowohl für die Anmeldung als auch die Eheschliessung einen Dolmetscher. Der muss seinen Ausweis bzw. Pass vorzeigen und eine eidesstattliche Eklärung ablegen. War zumindest bei uns so. Diese Erklärung kostet ca. 15 euro. Muss nicht jedesmal der selbe sein, aber dann werden die 15 Euro zweimal fällig.

Liebe Grüße
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 11.11.2005 um 21:17:10
 
Hi,

an einer Beurkundung darf niemand als Übersetzer telnehmen, der von der Beurkundung einen persönlichen Vorteil erlangen kann, das bedeutet der (auch zukünftige) Ehemann ist in jedem Stadium des Verfahrens wegen Interessenkollision von der Tätigkeit ausgeschlossen.

Grundsätzlich entscheidet der Standesbeamte wer als Übersetzer zugelassen wird, bzw. wer für den Beurkundungsvorgang vereidigt wird. Auch ein allgemein zugelassener Dolmetscher oder anerkannter Übersetzer kann abgelehnt werden. Die Brautleute bezahlen zwar den Dolmetscher/ Übersetzer direkt, das geschieht jedoch allein aus Vereinfachungsgründen. Begrifflich ist die Zulassung eines Dolmetschers die Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Standesbeamten, er hätte daher zunächst auch die Kosten zu tragen (die er sich über die Auslagenerstattung latürnich wieder holen würde).

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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aschaton
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.11.2005 um 13:59:33
 
Meine Ex-Frau (Französin), von der ich damals seit 8 Wochen geschieden war, war ziemlich genau für 20 Minuten als Übersetzerin für unsere Hochzeit "zugelassen", bis man mich dann vom Standesamt eiligst anrief, um mir mitzuteilen, daß dies nun doch nicht ginge.

Schade eigentlich, da hätt ich mir glatt etwas Kohle sparen können  grin

Andererseits waren sämtliche Übersetzungskosten gemessen an den Gesamtkosten geradezu ein Witz  :roll
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 14.11.2005 um 15:01:33
 
Zitat:
Andererseits waren sämtliche Übersetzungskosten gemessen an den Gesamtkosten geradezu ein Witz 


Hi aschaton,

warum fällt mir immer wieder der alte Spruch aus der Werbung ein (leider weiß ich die Marke ned mehr,  Astor evtl. ?) :

Es war schon immer etwas teurer einen besonderen Geschmack zu haben
scherz Zwinkernd

Im Ernst:

Für Dolmetscher oder Übersetzer gilt das was das Beurkundungsgesetz im § 3
look here
als Mitwirkungsverbot für den Notar ausdrücklich nennt. Damit durfte Deine Ex auch ned mitwirken Zwinkernd
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Antwort #7 - 14.11.2005 um 16:29:55
 
Zitat:
Für Dolmetscher oder Übersetzer gilt das was das Beurkundungsgesetz im § 3 look here als Mitwirkungsverbot für den Notar ausdrücklich nennt.


Ist eigentlich auch richtig so.

Bei der Trauung (und insbes. bei der Anmeldung) sind dermaßen viele "Fremdworte" und "technical terms" gefallen, daß ich diese z.T. in meiner Muttersprache semantisch nicht zuordnen konnte.

Nie im Leben hätte das meine Ex auch nur annähernd korrekt übersetzen können, "Nativ Speaker" hin oder her.

Als die Dolmetscherin dann ebenfalls Ihre Unterschrift unter die Heiratsurkunde (oder halt irgendsone Bescheinigung wo wir alle unterschrieben) setzen mußte / sollte, protestierte sie kurz mit den Worten: "Aber ich bin doch schon verheiratet!"

Dieser Gag war echt 75 Euro Wert    :roll
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Antwort #8 - 14.11.2005 um 17:10:54
 
Zitat:
Dieser Gag war echt 75 Euro Wert   


LOL  lachen

Das was unterschrieben wurde war der tatsächliche Nachweis der Eheschließung, nämlich der sogenannte Heiratseintrag im Heiratsbuch des Standesbeamten. Dieser wird als Protokoll von allen Beteiligten,also auch dem Dolmetscher unterschrieben.

Bevor dazu noch eine Anmerkung kommt Zwinkernd  ,

das lose Blatt (zweiseitig) was ihr unterschrieben habt wird nach Ablauf des Kalenderjahresmit mit den übrigen fortlaufend numerierten Blättern zu zwei Büchern zusammengefasst (Erst- und Zweitbuch).

Die Zweitbücher werden dann zur Kontrolle und dauernden Aufbewahrung bei Behörden wie meiner (quasi als Sicherungskopie) hinterlegt.  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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tacu67
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Antwort #9 - 14.11.2005 um 21:23:15
 
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Heute habe ich das Standesamt erreicht und in Erfahrung gebracht, dass ich für die Anmeldung der Eheschliessung einen vereidigten Übersetzer brauche. Gut, das werde ich dann organisieren, schliesslich will ich keine Diskussion mit dem Standesamt provozieren, da Standesamt und ABH so gut gearbeitet haben, dass das Heiratsvisum in 3.5 Wochen gemacht war.

Trotzdem würde mich folgendes interessieren (damit ich die Logik des deutschen Urkundenwesens verstehe):

1) Im Personenstandsrecht und den ABH ist doch immer alles so gut geregelt. Aus Euren Beiträgen sehe ich aber, dass die Sache mit dem Dolmetscher unterschiedliche gehandhabt wird. Woher kommt es, dass einmal ein Freund übersetzen darf nach Vereidigung, manchmal auch ein nichtvereidigter Dolmetscher oder aber ein vereidigter Dolmetscher her muss? Das Standesamt sagt, der Dolmetscher ist notwendig, weil rechtliche Dinge bei der Anmeldung besprochen werden. Ok. Daher müsste hier doch eine einheitliche Regelung vorhanden sein, sonst wäre eine solche Anmeldung unter Umständen doch anfechtbar?

2) Wenn einer der Verlobten aus wichtigem Grund verhindert ist, kann der andere mit der unterschriebenen Beitritterklärung alleine die Eheschliessung beantragen. Das ist bei der Beantragung des Heiratsvisums oft notwendig, damit die ABH Bescheinigen kann, dass die Eheschliessung kurz bevorsteht, oder? Für meine ABH war das nicht notwendig. Nun habe ich angenommen, dass in der Beitritterklärung die von der Standesbeamtin erwähnten wichtigen rechtlichen Dinge drinstehen und habe mir eine Beitritterklärung aus Köln im Netz runtergeladen:

http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf/195.pdf

Aber wichtige rechtliche Hinweise kann ich da nicht finden. Könnte ich theoretisch nicht auch meine Verlobte die Beitritterklärung unterschreiben lassen und dann alleine die Eheschliessung beantragen? Dann wäre kein Dolmetscher notwendig. Seltsam, oder?

Viele Grüße

Tacu67
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Antwort #10 - 14.11.2005 um 22:52:54
 
Zitat:
Dann wäre kein Dolmetscher notwendig.


Sicher wäre der später notwendig, oder lernt sie in einemCrashkurs Deutsch bis zur Eheschließung.

Ich hätte da ein Problem mit, wenn der Standesbeamte eine Beitrittserklärung bei dem Sachverhalt akzeptieren würde.

Woher soll deine Verlobte denn wissen, was sie unterschreibt ?

Zitat:
unterschiedliche gehandhabt wird.


Wo hast Du da den Unterschied gesehen ?

Grüße
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Antwort #11 - 15.11.2005 um 23:26:16
 
bei uns war es so:

Die Anmeldung zur Eheschliessung habe ich alleine gemacht, weil meine Verlobte zu dem zeitpunkt noch im Ausland war. Alle Termine nachher, habe ich alleine wahrgenommen. Meine Frau hat das Standesamt zum ersten und einzigen Mal am Tag der Trauung gesehen.

Übersetzer:

Es war kein vereidigter Übersetzer nötig. Eine Bekannte hat ins Englische übersetzt. Sie musste irgendeinen Wisch unterschreiben, der auch noch ca. 20 Euro gekostet hat.

hge



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Antwort #12 - 15.11.2005 um 23:47:50
 
Zitat:
Es war kein vereidigter Übersetzer nötig. Eine Bekannte hat ins Englische übersetzt. Sie musste irgendeinen Wisch unterschreiben, der auch noch ca. 20 Euro gekostet hat.


Hi ,

das war dann die Vereidigung der Bekannten durch den Standesbeamten, "treu und gewissenhaft " zu übersetzen, glaube das steht so in dem Wisch Zwinkernd

Grüße
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Antwort #13 - 16.11.2005 um 09:09:21
 
Hallo!

Braucht man denn auch einen Übersetzer für die Anlage eines Familienbuches (wenn man vorher im Ausland geheiratet hat) und die Bestimmung des Familiennamens???
Mein Mann spricht noch eher rudimentär deutsch Zwinkernd aber wir quatschen ja beide fließend französisch miteinander und verheiratet sind wir ja "eh schon" Zwinkernd
Was meint ihr?
Oder soll mein Mann einfach immer nur nicken und lächeln und dann fällts gar nicht auf?  :wahn:   :rofl2

Lieber Gruß
Angie
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Antwort #14 - 16.11.2005 um 09:42:01
 
Das solltest Du den Standesbeamten fragen. grundsätzlich muß die Erklärung öffentlich beglaubigt werden. Falls der Standesbeamte davon überzeugt ist dass Dein Männe die Geschichte so hinbekommt, ok. Aber ich glaube da eher nicht dran.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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