Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einladung für Schwiegereltern (Gelesen: 2.111 mal)
Noctus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Ist ein Traum ein Traum
wenn er wahr wird ? :)


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung für Schwiegereltern
10.11.2005 um 11:15:01
 
Hallo...

Ich habe eine kurze Frage.
Ich habe am 23.06 diesen Jahres meine langjährige russische Freunding geheiratet, und
das Visum auf Familienzusammenführung wurde auch schon erteilt. Meine Frau lebt nun seit dem 06.11.2005 mit mir zusammen in Deutschland (NRW). Sie ist beim Ausländeramt gemeldet und auch beim Einwohnermeldeamt. Soweit der Familienstatus.

nun meine Fragen.

Wir würden gerne Ihre Eltern und damit meine Schwiegereltern nun für Weihnachten einladen. Da ich schon einmal zwei Freunde aus Russland eingeladen habe, weiß ich das
mein Gehalt (nicht verheiratet zu diesem Zeitpunkt) nicht ausgereicht hat, um beide Verpflichtungserklärungen für meine Freunde stellen zu können. Meine Mutter hatte daher eine Einladung übernommen.
Wie verhält es sich nun mit direkten Angehörigen ? Also Mutter und Vater meiner Frau.
Gibt es dazu eine andere Berechnungsgrundlage ? oder wird es genauso berechnet wie bei meinen Freunden ?

Für nähere Infos wäre ich echt dankbar...

Gruß
Noctus
Zum Seitenanfang
  
311168195  
IP gespeichert
 
wichtel
Experte
****
Offline


ABH' ler sind auch nur
Menschen


Beiträge: 181

32825 Blomberg, Germany
32825 Blomberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung für Schwiegereltern
Antwort #1 - 10.11.2005 um 11:23:21
 
Hallo !

Bei uns werden keine Unterschiede gemacht!

Aber da Deine Mutter für einen Deiner Freunde als Einladerin zur Verfügung stand, ist sie dazu bei Deinen Schwiegereltern doch bestimmt auch bereit  Zwinkernd

Da sollte die Finanzierung dann, wenn's bei Nichtverwandten schon geklappt hat, für Deine Schweigereltern doch erst recht hinhauen Daumen hoch
Zum Seitenanfang
  

Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
IP gespeichert
 
Noctus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Ist ein Traum ein Traum
wenn er wahr wird ? :)


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung für Schwiegereltern
Antwort #2 - 10.11.2005 um 12:01:55
 
Jaja das wird Sie sicherlich auch machen, aber ich wollte wissen ob es auch ohne Ihre Hilfe geht da es ja direkte Angehörige sind.

Na unser Staat ist schon ein wenig seltsam das da keine Unterschiede gemacht werden.
Aber ich will mich nicht beschweren... Das Visum war Ratteschnell da... 3 Wochen.. mit Briefweg aus Russland und zurück... Das ist schon Rekordverdächtig.

Danke
Gruß
Noctus
Zum Seitenanfang
  
311168195  
IP gespeichert
 
roncubanito
Full Member
***
Offline


Diras que soy un sonador-pero
no soy el unico


Beiträge: 32
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung für Schwiegereltern
Antwort #3 - 13.11.2005 um 09:58:01
 
edit
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema