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Abschiebung (Gelesen: 2.293 mal)
Samira
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung
09.11.2005 um 01:25:15
 
Hallo,ich bin Deutsche und mein Verlobter aus Cameroon. Zum Verständniss des Sachverhalts hier ein kleiner Auszug aus dem schreiben von der AB.

"Sie sind aus Ihrem negativ verlaufenen Asylverfahren heraus vollziehbar zur Ausreise aus der BRD verpflichtet. Dieser Ausreisepflicht sind Sie nicht freiwillig nachgekommen. Ihre Ausreisepflicht konnte von mir bisher auch nicht im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden, da Sie nicht im Besitzt der erforderlichen Heimreisedokumente sind."

Alle erforderlichen Papiere zur Heirat sind vorhanden. Wir haben einen Anwalt aufgesucht. Der teilte uns mit das zu 99% eine Festnahme am Tag der Trauung stattfinden wird.

Meine Persönlichen Erfahrungen: Wir haben mehr als 3 Anwälte aufgesucht. Ich habe den Eindruck sie wollen einen nicht helfen!? Der 1ste hat viel Geld verlangt und uns bei der AB angeschwärzt. Der 2te,kein kommentar. Der 3te hat uns glauben lassen er könne uns helfen wir müssten nur einen Antrag für Beratungshilfe vom Amtsgericht besorgen.
Das taten wir dann auch und gaben nee menge Geld für Transportmittel aus. Mit der Berechtigung auf Anwaltliche Beratung in der Tasche suchten wir Anwalt Nr.3 am nächsten Tag auf >und mit viel Hoffnung natürlich<  So viel Stress nur damit er uns sagen kann das er uns nicht helfen kann. D.h er kassiert jetzt Geld für nichts!!! Da fragt man sich wer hier Kriminell ist!!

Sorry,das musste mal raus. Wer kann uns weiterhelfen?

Liebe Grüße
Samira
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.11.2005 um 07:15:55
 
Zitat:
Wer kann uns weiterhelfen


Moin Samira,

Boah, wenn Du wirklich Hilfe suchst, solltest Du die Fragen derjenigen die helfen wollen auch beantworten und nicht einfach einen neuen Thread aufmachen:

Weiter oben hatte Dir Mick schon die Frage gestellt:

Zitat:
Hi Samira,
war/ist der Aufenthalt Deines Verlobten denn der ABH bekannt?
Hat er einen Duldung? Oder ist er untergetaucht?


Um eine einigermaßen vernünftige Antwort zu bekommen, solltest Du diese dann auch beantworten  Zwinkernd

Zitat:
Hallo, hab da mal nee Frage. Ist dies ein gegenseitiger Austausch von Erfahrungen oder ist es auch möglich konkrete Hilfestellungen zu bekommen?


Du kannst wenn Du die Forenregeln einhältst, Beratung bekommen allerdings keine konkrete Rechtsberatung  Zwinkernd

Zitat:
Da fragt man sich wer hier Kriminell ist!!  


Die Frage, ob Deine Anwälte gut, kriminell oder nur geldgeil sind, ist eine die Du in diesem Forum ned beantwortet bekommen wirst. Vielleicht solltet ihr Euch auch einfach darauf einstellen, dass Eure Lage nur noch negative  Antworten zuläßt.



Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Samira
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 08.11.2005 um 23:45:38
 
Hallo, hab da mal nee Frage. Ist dies ein gegenseitiger Austausch von Erfahrungen oder ist es auch möglich konkrete Hilfestellungen zu bekommen?

Liebe Grüße
Samira

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.11.2005 um 23:52:14
 
Öhm eher beides.
Schilder doch einfach mal pauschal eine Problemstellung.


P.S. hab das mal zusammengeschoben, hatte ich gestern in der Eile nicht erkannt.

@ Samira: bitte befolge mal Ronny Rat und poste nicht wild durch die gegend!

DANKE
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« Zuletzt geändert: 09.11.2005 um 09:20:20 von N/V »  
 
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