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Heiraten mit Türken, aber Problem mit Wehrdienst. (Gelesen: 1.451 mal)
seminya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.11.2005 um 17:56:07
 
Hallo alle zusammen,

erstmal muss ich sagen find ich es toll, dass es so ein Forum gibt.

Ich habe mir die Themen mal durchgelesen, aber leider nichts gefunden, was auf meine Situation genau zutrifft.

Ich bin deutsche Staatbürgerin (geboren und aufgewachsen) und habe mich dieses Jahr  in der Türkei verlobt.
Ich mache zur Zeit eine Ausbildung und mein Verlobter ist mit seinem Studium fertig.

Wir wollen bald heiraten und ich möchte, dass wir hier in Deutschland leben (zumindest das er sich das Leben hier Deutschland mal angucken kann).

Mein Verlobter hat sein Wehrdienst in der Türkei noch nicht absolviert.
Mir wurde gesagt, dass er dann kein Visum bekommt oder besser gesagt aus der Türkei nicht herauskommt.

Dann habe ich noch gehört, dass wenn wir dort heiraten, ich ihn nach Deutschland holen kann (Aussage von Anwälten) anderseits wird dann wieder gesagt, dass er wegen seinem Wehrdienst doch nicht kommen kann auch wenn wir dort heiraten.

Also irgendwie alles konfus.   ???  :wahn:

Ich will erstmal nur das er hierher kommt ohne dort sein wehrdienst zu machen (das soll er später machen) ist das möglich?
Das heißt aber nicht, dass er sich davor drücken will, sondern das er sich Deutschland erstmal anschaut und hier eventuell dann weiter studiert und danach überlegen wir in der Türkei zu leben.

Wisst ihr darüber was? Oder kennt Ihr Fälle, die so ähnlich sind wie mein Fall?

Man hört so vieles uns das meiste widerspricht sich auch noch, dann steht man vor dem Problem, wer nun das richtige sagt?

Wäre super, wenn Ihr mir weiter helfen würdet oder zumindest sagen könntet, an wen ich mich wenden kann (außer Ausländerbehörde)!

Vielen Dank! :blum
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 08.11.2005 um 18:16:01
 
Zitat:
Ich will erstmal nur das er hierher kommt ohne dort sein wehrdienst zu machen (das soll er später machen) ist das möglich? 
Das heißt aber nicht, dass er sich davor drücken will, sondern das er sich Deutschland erstmal anschaut und hier eventuell dann weiter studiert und danach überlegen wir in der Türkei zu leben.

Das hängt nicht von den deutschen Behörden ab sondern allein von den türkischen. Weder die Botschaft noch die zuständige ABH werden nach der Ableistung ( oder Nichtableistung) des Wehrdienstes fragen. Es könnte allerdings sein, daß die türkischen Behörden Deinem Verlobten keinen Paß ausstellen ohne den er natürlich kein Visum bekommen kann. Die gleichen Probleme gäbe es übrigens auch mit den türkischen Konsulaten in D; ohne Wehrdienst oder Zurückstellung werden keine Pässe verlängert oder neu ausgestellt.
Für in D. lebende Türken gibt es die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Wehrdienst `freizukaufen´, ob das in der Türkei auch möglich ist weiß ich allerdings nicht. Wenn nicht, wird es mit der Ausreise wohl schwierig werden.
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cicikiz21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.11.2005 um 19:20:39
 
ich hatte genau das gleiche problem wie. letztes jahr habe ich mit einem türken geheiratet und dieses jahr im november würde sein wehrdienst beginnen. für deutsche behörden also auch das konsulat hat dies keine rolle gespielt. Die frage war dann nur noch ob die türkei ihn ausreisen lässt. nach visaerteilung haben wir also einfach ein flugticket gekauft und er konnte im september, also 2 monate vor wehrdienstbeginn noch ausreisen- also da gab es gar kein problem. wenn dein zukünftiger in deutschland gemeldet ist kann er den wehrdienst übrigens bis zum ende des 38.lebensjahres verschieben (beim türkischen konsulat in deutschland) und muss dann gegen zahlung von ca 5000 euro nur 1 monat zur armee. solltest alles aber schnell erledigen denn wenn der wehrdienst schon angefangen hat glaube ich nicht dass die türkei ihn noch rauslassen wird. hoffe ich konnte dir weiterhelfen. viele grüsse aus berlin, :::::::::: Smiley
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seminya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.11.2005 um 19:53:22
 
ich danke euch, dass ihr mir so schnell geantwortet habt...

cicikiz hätte noch ein paar fragen an dich, wenn du nichts dagegen hast?

wo habt ihr denn geheiratet in der türkei?

und was für ein visum habt ihr beantragt?

Grüße seminya

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cicikiz21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.11.2005 um 20:06:25
 
wir haben in antalya geheiratet. wo du dein visum beantragen musst richtet sich nach dem wohnort deines mannes. nach der heirat beantrgst du beim jeweiligen konsulat ein visum zur familienzusammenführung. informiere dich vorher über die benötigten unterlagen sonst darfst du den weg zum konsulat zweimal machen. wo in der türkei wohnt denn dein mann?
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seminya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.11.2005 um 11:29:27
 
Guten Morgen,

mein Mann wohnt in Mersin (Adana).

Ein Pass hat er auch schon.

Also du meinst wir können in Mersin heiraten müssten dann nach Ankara um ein Visum für Familienzusammenführung beantragen und wenn das durchgeht, dann kann er kommen?

Gruß seminya
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 09.11.2005 um 13:50:52
 
Hi,

exakt !   [beifall=beifall.gif]

Die Einreise dürfte dann kein Problem darstellen.

Bruno
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