Zitat:Nun meine Frage: zur Änderung des Aufenthaltsstauts meines Mannes, verlangt die
ABH dass er das Studentenzimmer aufgibt und zu mir zieht.
Ist das rechtens ?
Nein.
Ihr müsst einen Hauptwohnsitz bestimmen, das wird die Wohnung sein, in der Du Dich überwiegend aufhältst. Das Studentenzimmer kann behalten werden. Ihr habt ja in dem Sinne keine 2 getrennten Wohnsitze, sondern das Studentenzimmer ist nötig wegen des Studiums. (Es ist sicherlich auch der
ABH daran gelegen, dass Dein Mann sein Studium ordentlich abschließt, und es ist unzumutbar, täglich 4 Stunden zu pendeln, dabei noch die Vorlesungen absolvieren, lernen und Kind betreuen ...)
Die Forderung der
ABH verstößt m.E. auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz, denn bei deutsch-deutschen Paaren kräht kein Hahn danach, ob am Studienort noch ein Zweitwohnsitz besteht ...
Wenn Ihr wieder zur
ABH gehst, nimm Dir die Ausländerbeauftragte Eurer Stadt / Landkreises mit oder jemand vom Migrationsdienst der Caritas oder des Diakonischen Werkes. Wenn der Sachbearbeiter
Dir nicht glauben will, einen unbeteiligten Dritten wird er eher Glauben schenken (außerdem sind da ja auch noch die Gesetze und Vorschriften, die nichts dergleichen besagen, dass als Voraussetzung für die
AE der für das Studium
notwendige Zweitwohnsitz aufgegen muss)
Als Ehemann einer Deutschen hat Dein Mann einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit dem Aufenthaltszweck "ehel. Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen", denn Ihr lebt die ehel. Lebensgemeinschaft ja auch, wenn auch größtenteils nur am Wochenende.
Hebt aber auf jeden Fall alle Belege für seine Fahrten nachhause zu Dir auf. Es kann sein, dass die
ABH irgendwann mal anzweifelt, dass Dein Mann wirklich so oft zuhause war.
Viele Grüße - und nicht unterkriegen lassen!
Janna