i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gemeinsamer Wohnort - Anerkennung der Ehe
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1131090377

Beitrag begonnen von zarah05 am 04.11.2005 um 08:46:17

Titel: Gemeinsamer Wohnort - Anerkennung der Ehe
Beitrag von zarah05 am 04.11.2005 um 08:46:17
Hallo,

wir haben dieses Jahr geheiratet und auch ein gemeinsames Kind. Mein Mann ist Student und wollte jetzt seinen Aufenthaltsstatus aufgrund der Eheschliessung ändern lassen.

Ich wohne ca. 100 km von der Universität meines Mannes entfernt. Die einfache Fahrt dauert 2 Stunden. (Bus, Bahn, U-Bahn). Obwohl mein Mann jedes Wochenende bei uns ist und auch manchmal unter der Woche spontan noch 1-2 Mal zu uns fährt, hatten wir beschlossen, dass er sein Studentenzimmer am Ort der Uni beibehält, weil 4 Stunden täglich unterwegs zu sein doch sehr zeitraubend , und ausserdem sehr teuer ist. Hinzu kommt, dass mein Mann unter der Woche überhaupt nicht in der Lage wäre, Behördengänge hier an meinem Wohnort zu erledigen, während zwischen 2 Vorlesungen, am Standort der Uni ,das organisatorisch gut zu bewältigen ist. Auch ich kann nicht zu ihm ziehen, weil mein Arbeitsplatz 1 km von meiner Wohnung entfernt ist und das mit der Kindbetreuung durch meine Mutter gar nicht zu vereinbaren wäre.

Nun meine Frage: zur Änderung des Aufenthaltsstauts meines Mannes, verlangt die ABH dass er das Studentenzimmer aufgibt und zu mir zieht.

Ist das rechtens ?


(Meine Eltern sind beide deutsch und führen aus beruflichen Gründen auch nur eine Wochenendbeziehung. Mein Vater hat seinen Hauptwohnsitz auch woanders - und niemand käme auf die Idee, am Bestand einer Ehe zwischen meinen Eltern zu zweifeln.

Gruss Zarah


Titel: Re: Gemeinsamer Wohnort - Anerkennung der Ehe
Beitrag von Janna am 04.11.2005 um 12:04:57

schrieb am 04.11.2005 um 08:46:17:
Nun meine Frage: zur Änderung des Aufenthaltsstauts meines Mannes, verlangt die ABH dass er das Studentenzimmer aufgibt und zu mir zieht.
Ist das rechtens ?


Nein.
Ihr müsst einen Hauptwohnsitz bestimmen, das wird die Wohnung sein, in der Du Dich überwiegend aufhältst. Das Studentenzimmer kann behalten werden. Ihr habt ja in dem Sinne keine 2 getrennten Wohnsitze, sondern das Studentenzimmer ist nötig wegen des Studiums. (Es ist sicherlich auch der ABH daran gelegen, dass Dein Mann sein Studium ordentlich abschließt, und es ist unzumutbar, täglich 4 Stunden zu pendeln, dabei noch die Vorlesungen absolvieren, lernen und Kind betreuen ...)

Die Forderung der ABH verstößt m.E. auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz, denn bei deutsch-deutschen Paaren kräht kein Hahn danach, ob am Studienort noch ein Zweitwohnsitz besteht ...

Wenn Ihr wieder zur ABH gehst, nimm Dir die Ausländerbeauftragte Eurer Stadt / Landkreises mit oder jemand vom Migrationsdienst der Caritas oder des Diakonischen Werkes. Wenn der Sachbearbeiter Dir nicht glauben will, einen unbeteiligten Dritten wird er eher Glauben schenken (außerdem sind da ja auch noch die Gesetze und Vorschriften, die nichts dergleichen besagen, dass als Voraussetzung für die AE der für das Studium notwendige Zweitwohnsitz aufgegen muss)

Als Ehemann einer Deutschen hat Dein Mann einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit dem Aufenthaltszweck "ehel. Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen", denn Ihr lebt die ehel. Lebensgemeinschaft ja auch, wenn auch größtenteils nur am Wochenende.
Hebt aber auf jeden Fall alle Belege für seine Fahrten nachhause zu Dir auf. Es kann sein, dass die ABH irgendwann mal anzweifelt, dass Dein Mann wirklich so oft zuhause war.

Viele Grüße - und nicht unterkriegen lassen!
Janna


Titel: Re: Gemeinsamer Wohnort - Anerkennung der Ehe
Beitrag von Mick am 04.11.2005 um 12:17:52

schrieb am 04.11.2005 um 08:46:17:
(Meine Eltern sind beide deutsch und führen aus beruflichen Gründen auch nur eine Wochenendbeziehung. Mein Vater hat seinen Hauptwohnsitz auch woanders - und niemand käme auf die Idee, am Bestand einer Ehe zwischen meinen Eltern zu zweifeln.


Hi,
nach dem Klammerzusatz gehe ich davon aus, dass das Problem darin
liegt, dass Ihr Deine Wohnung nicht beide als gemeinsamen Hauptwohn-
sitz bestimmen wollt. Ging auch aus Deinen Ausführungen zu den Behörden-
gängen hervor.
Es ist durchaus richtig und folgt schon aus dem Meldegesetz, dass jemand,
der zwei Wohnungen bewohnt, eine der Wohnungen zur Hauptwohnung
bestimmen muss. In der Regel ist das die überwiegend genutzte Wohnung.
Bei Eheleuten bestimmen die Eheleute eine Wohnung zur gemeinsamen
Hauptwohnung.
Mit getrennten Hauptwohnungen wird es nicht klappen. Auf der anderen
Seite wird man nicht verlangen, dass er die Studentenbude aufgibt. Am
Studienort kann er sich mit Nebenwohnung anmelden und das ist ausländer-
rechtlich auch kein Problem.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.