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Nach 6 Jahre Ehe, Scheidung, Konsequenzen? (Gelesen: 909 mal)
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach 6 Jahre Ehe, Scheidung, Konsequenzen?
04.11.2005 um 01:01:07
 
hallo alle zusammen,
ich bin ganz neu hier und kenne mich überhaupt nicht aus. Ich habe eine Frage, für die ich dringend eine Antwort brauche.

Ich habe einen Freund, er ist Vietnamese und ist mit einer Vietnamesin seit verheiratet.Die beiden haben ein gemeinsames Kind. Die Frau hat unbefristete Aufenthalterlaubnis. Soweit ich weiß, kann der Mann dann nach 5 Jahre Ehe auch unbefristete AE bekommen. Diese wurde ihm aber von der ALB unbegründet verweigert.

Nun will sich die Frau scheiden lassen. Mein Freund ist sehr besorgt. Er weißt nicht, was für Konsequenzen geben werden. Ob er dann weiterhin in Deutschland bleiben darf, wenn ja mit welchem Titel und hat er noch eine Chance später ein Antrag auf Niderlassungerlaubnis zu stellen. Wir wissen alle nicht Bescheid. Deshalb hat er mich gebeten einen Anwalt für aufzusuchen und von dem Rat zu holen.

Ich dachte mir, bevor ich es tue, frage ich einfach mal bei euch nach. Schließlich kostet ein Anwaltbesuch nicht wenig Geld.
Hoffe sehr, dass ich bald eine Antwort bekommen werde. Ansonsten drängt er mich wieder zum Anwalt. Er ist momentan sehr ratlos und ängstig und ich kann das gut verstehen. Also BITTE BITTE BITTE...

PS: Übrigens bin ich total begeistert als ich diese Seite gefunden habe:). Ist echt großartig die Idee. Wußte vorher gar nicht, dass sowas gibt. Ist wirklich eine große Hilfe für uns Ausländer, die sonst mit den rechtlichen Probleme total alleine stehen und oft gleich zum Anwalt rennen muss, obwohl es nicht immer notwendig ist. Wirklich SUPER Smiley Augenrollen Kuss
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 6 Jahre Ehe, Scheidung, Konsequenzen?
Antwort #1 - 04.11.2005 um 07:52:56
 
Hi,

grundsätzlich kann sich Dein Bekannter entspannen. Die Ehe bestand schon eine
geraume Zeit und beide haben ein gemeinsames Kind.
Wenn er die Voraussetzungen des § 9 AufenthG erfüllt, kann er auch für sich eine
Niederlassungserlaubnis beantragen und beanspruchen.
Das Aufenthaltsgesetz kettet die Ehepartner nicht auf unbestimmte Zeit aneinander.
Selbst bei einer Trennung innerhalb von 2 Jahren kann weiter eine AE erteilt werden.
Ich empfehle ein Studium im Aufenthaltsgesetz. Das findest Du auch hier im Forum.

Tschau
Bruno
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