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BVerwG: Asylrecht kann aberkannt werden (Gelesen: 1.951 mal)
Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag BVerwG: Asylrecht kann aberkannt werden
03.11.2005 um 09:57:30
 
Aus dem Tagesspiegel v, 02.11.2005:

Zitat:
Asylrecht kann aberkannt werden
Leipzig - Flüchtlinge können mit einem Regimewechsel in ihrem Heimatland ihre Asylanerkennung in Deutschland verlieren. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag in einem Grundsatzurteil. In dem vorliegenden Fall wurde dem aus Afghanistan stammenden Flüchtling im Juni 2000 das Asylrecht wieder aberkannt, weil das Regime in seiner Heimat, das ihn ehemals verfolgt habe, nicht mehr existiere. (Az: BVerwG 1 C 21.04) ddp

( http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/02.11.2005/2150738.asp )
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: BVerwG: Asylrecht kann aberkannt werden
Antwort #1 - 03.11.2005 um 10:26:09
 
Wir nennen das aber ned Aberkennung sondern

Widerruf und Rücknahme

und geregelt ist das im § 73 AsylVerfG

guck
hier
.

Danke fürs Verschieben Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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