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Verzweifelt Hilfe gesucht: Indien-Deutschland (Gelesen: 10.565 mal)
Cleo88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #15 - 03.11.2005 um 14:38:12
 
Ich bin euch so dankbar, für die ausführlichen und nützlichen Antworten.
Eine Frage habe ich vorerst noch : Wie ich hier herausgelesen habe, spielt es wohl keine Rolle, ob mein Liebster noch verheiratet ist oder nicht. Aber wie verhält es sich, wenn er bereits Vater ist? Er hat eine nun fast 4jährige Tochter mit seiner Frau. Wäre das ein Argument für die Behörden, das Visum zur Familienzusammenführung zwecks Personensorge abzulehnen? Oder hat er trotzdem das Recht hier mit uns zu leben, da es sich ja dann um ein/unser deutsches Kind handelt? ???

Die nicht mehr ganz so verzweifelte Cleo Smiley
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Cleo
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 03.11.2005 um 15:14:01
 
Das wird die Entscheidung nicht beeinflussen.
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Cleo88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #17 - 03.11.2005 um 15:34:05
 
Also muß uns/bzw. ihm das Visum dann gewährt werden... :happy:
Ich danke euch allen für die kompetenten Auskünfte. Wenn ich weitere Fragen habe, weiß ich, daß ich mich jederzeit wieder an euch wenden kann. Smiley
Wir werden sicher nichts überstürzen, sehen nun aber ein Licht am Ende des Tunnels.

Grüße
Cleo
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Cleo
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #18 - 03.11.2005 um 15:46:34
 
Zitat:
sehen nun aber ein Licht am Ende des Tunnels.


Na denn pass auf, dass das nicht ein Zug in Gegenrichtung ist (*scherz)

Alles Gute und melde Dich wenns Neues gibt Zwinkernd

Zitat:
daß ich mich jederzeit wieder an euch wenden kann.


Klar  :paletti

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Cleo88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #19 - 04.11.2005 um 01:21:51
 
Hallo ihr lieben, da bin ich wieder.

Wollte eigentlich gar nicht so schnell wieder nerven, aber ein paar Fragen kamen mir doch noch in den Sinn  Smiley : Wird bei diesem Visum zur Familienzusammenführung zwecks Personensorge auch ein Vertrauensanwalt von der deutschen Botschaft losgeschickt um seine Familie dort zu befragen? Oder brauchen sie das nicht zu wissen? Und hat irgendjemand schon einmal gehört oder gelesen, ob so ein Visum abgelehnt wurde, obwohl es sich wirklich um einen leiblichen Elternteil handelte? Hat jemand eine Ahnung, wie lange das Prozedere in etwa dauert, bis der leibliche Vater einreisen und bleiben darf?

Grüße
die Cleo
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Cleo
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 06.11.2005 um 21:46:11
 
Nach meinem bescheidenen Kenntnisstand werden viel mehr Visabegehren abgelehnt als genehmigt. Mir wurde schon zweimal ein Visum nach Indien verweigert, einen dritten Antrag werde ich nicht mehr stellen.
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Cleo88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #21 - 06.11.2005 um 22:49:24
 
Hallo Saxonius
Welcher Art waren denn die Visa, die du beantragt hast? Für einen normalen Touristenaufenthalt? Damit hatte ich nie Probleme. Hat immer super geklappt über SERVISUM in Berlin.
Und was die andere Richtung betrifft, also die Beantragung der Familienzusammenführung zwecks Personensorge für unser zukünftiges gemeinsames deutsches Kind, so wurden mir hier im Forum eigentlich sehr gute Antworten gegeben, auf welchen Paragraphen wir uns berufen können, bzw daß wir laut §28 Aufenthaltsgesetz Familiennachzug zu einem Deutschen das Recht haben, uns gemeinsam hier um unser Kind zu kümmern. Wenigstens wäre es damit einklagbar...
Allerdings wollen wir doch hoffen, daß es soweit nicht kommen muss.
Oder habe ich irgendwas übersehen, was deiner Meinung nach noch bedacht werden muss? Schockiert/Erstaunt

Liebe Grüsse
die Cleo
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Cleo
 
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Saxonicus
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Antwort #22 - 08.11.2005 um 20:10:49
 
Ganz normale Touristenvisa. Ich lebe in geordneten Verhältnissen, habe ein (relativ) gutes Einkommen, bin verheiratet, habe ein Haus.
Die Rückkehrbereitschaft wäre also gegeben gewesen, aber vielleicht entsprach ich nicht dem indischen Schönheitsideal.
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