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Abschiebung (Gelesen: 1.195 mal)
Suha
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung
31.10.2005 um 14:11:36
 
Gibt es in Deutschland ein Abkommen mit der Türkei,dass ausgebürgerte Türken(also Staatenlose)wg. Kriegsdienstverweigerung abgeschoben werden können?
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #1 - 31.10.2005 um 22:21:09
 
Hallo Suha,

hier
hat Brickbat Dir ja schon etwas zu Deinen Fragen geschrieben.

Dein erster Weg wäre jetzt zur Ausländerbehörde, zu der Du die Bescheinigung des Konsulats über den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit mitnimmst.
Welche Ausweise hast Du noch? Den Nüfus? Einen Ersatzführerschein?
Nimm das alles auch mit zur Ausländerbehörde.
Hast Du den Diebstahl Deiner Brieftasche damals bei der Polizei gemeldet? Wenn ja: Da bekommt man auch eine Bestätigung, dass man es gemeldet hat. Wenn Du diese Bestätigung noch findest, nimm sie auch mit zur ABH, ansonsten überlege Dir, wann genau der Diebstahl war und bei welcher Polizeidienststelle Du das angezeigt hast (falls die ABH es genau wissen will), dann können die auf der Polizei in den Verzeichnissen nachgucken.

Wie Brickbat schon schrieb erlischt eine unbefristete AE nicht einfach, wenn man seinen Pass verliert, allerdings gibt es auch so etwas wie eine "Passpflicht" für ausländische Mitbürger.

Bei einer Ausbürgerung aus der Türkei wärest Du dann ja staatenlos.
hier
findest Du etwas über Staatenlosigkeit.
Und soweit ich weiß, darf die Türkei niemanden zwangsausbürgern, wenn er dadurch staatenlos wird.

und
hier
noch das "Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen - Staatenlosenübereinkommen".

Interessant wären in diesem Fall die Artikel 31 und 32 für Dich (ich zitiere auszugsweise):

Zitat:
Artikel 31 Ausweisung
(1) Die Vertragsstaaten weisen keinen Staatenlosen aus, der sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet befindet, es sei denn aus Gründen der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung.

. . .

Artikel 32 Einbürgerung
Die Vertragsstaaten erleichtern soweit wie möglich die Eingliederung und Einbürgerung Staatenloser. Sie werden insbesondere bestrebt sein, das Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und dessen Kosten soweit wie möglich herabzusetzen.


Ich denke also, Du brauchst Dir diesbezüglich wirklich keine Sorgen zu machen, solltest aber schnellstens die Angelegenheit mit der ABH klären.

Viele Grüße
Janna


edit: link angepasst
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« Zuletzt geändert: 24.11.2005 um 21:00:31 von Mick »  

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