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Ausstellung Ehefaehigkeitsbescheinigung (Gelesen: 2.919 mal)
gluecklicher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausstellung Ehefaehigkeitsbescheinigung
31.10.2005 um 05:29:16
 
Hallo zusammen,

habe bzgl. der Beantragung meines Ehefaehigkeiszeugnisses eine Frage:

Muss ich zur Ausstellung bzw. Beantragung des Zeugnisses persoenlich zum STandesamt gehen?

Gruss,
Gluecklicher
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.10.2005 um 07:29:55
 
Hi

du wirst um den Kontakt mit dem Standesbeamten nicht herum kommen, wer soll sonst die Angaben für Deine Verlobte machen können. ?

Ich verstehe die Frage eh ned ganz  öhm

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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gluecklicher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.10.2005 um 09:17:58
 
Hallo Ronny,

da ich mich im ausser-europaeischen Ausland aufhalte, beabsichtige ich, die gesamte Kommunikation per email, Fax, Post, Telefon durchzufuehren.

Meine Frage zielte darauf ab, ob ich persoenlich zum Standesbeamten gehen muss oder ob ich alles aus dem Ausland regeln kann (ggfs. ueber Botschaft).

Danke,
Gluecklicher

P.S.: Sorry wenn ich nicht ganz praezise in meiner ersten Frage war.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 31.10.2005 um 09:25:59
 
Zitat:
Meine Frage zielte darauf ab, ob ich persoenlich zum Standesbeamten gehen muss oder ob ich alles aus dem Ausland regeln kann (ggfs. ueber Botschaft).


Hallo Glücklicher,

das sollte im Grundsatz möglich sein, habe nichts Gegenteiliges gefunden. Zuständig wäre das Standesamt des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland. Das liegt aber in der alleinigen Entscheidung des Standesbeamten. Deswegen solltest Du da vorher mit ihm drüber sprechen.

Dann müßte ggf. noch eine Person (evtl. Eltern etc.) im Inland mit der Erledigung der sonstigen Wege (Stichwort Apostille, Legalisation) betraut werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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gluecklicher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.11.2005 um 01:45:47
 
Hallo Ronny,

vielen Dank fuer die Info.


Gruss,
Gluecklicher
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