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Nachname Pass ungültig (Gelesen: 8.807 mal)
gerd70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.10.2005 um 23:13:24
 
Hallo,
meine Frau (BY) und ich, (D) haben im Mai 05 geheiratet.
Wir haben uns auf den deutschen Familiennamen geeinigt.
Bei der ABH mussten wir kurz darauf eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies wurde abgelehnt, da Sie ja nun keinen "gültigen" Pass mehr hätte (Der lautet ja nun eben noch auf ihren alten Namen).
Ihr wurde lediglich für ein Jahr der Aufenthalt genehmigt, mit der Eintragung, dass Sie den deutschen Ehenamen xxxxxxx führen würde.
Wir würden ja den Pass in Ihrem Heimatland ändern lassen, aber das ist schwierig.
Erstens weil wir gerade ein Neugeborenes Kind haben, und erstmal nicht reisen können, und zweitens, weil der neue Pass im Heimatland wieder wochenlange Wartezeit, und unmengen von Schmiergeld kosten wird. Ausserdem können wir uns einen langen Auslandsaufenthalt wg. Berufstätigkeit z.Zt. nicht erlauben
Wir hätten kein Problem damit den alten RP eben mit der Erläuterung des dt. Nachnamens noch ein par Jahre länger zu führen. Gibt es den Ermessensspielraun
für die ABH das zu tolerieren?

Oder müssen wir die Namensänderung rückgängig machen (wenn das überhaupt geht?)

Vielen Dank schon mal für die Antworten!
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Mick
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Antwort #1 - 30.10.2005 um 23:19:41
 
Zitat:
Gibt es den Ermessensspielraun
für die ABH das zu tolerieren?


Hi,
im Grunde tolerieren sie es ja derzeit schon für ein Jahr. Wenn
allerdings das Heimatrecht Deiner Holden das Ungültigwerden
des Passes vorsieht, wenn sich der Name durch Eheschließung
ändert, sehe ich da schon ein Problem und auch keine Möglich-
keit, das zu tolerieren.
Wieso kann der Pass nicht bei der Auslandsvertretung des
Heimatstaates in D. neu ausgestellt werden?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #2 - 30.10.2005 um 23:23:40
 
guck 
klickmichan



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« Zuletzt geändert: 24.11.2005 um 21:02:43 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.10.2005 um 23:40:13
 
Es handelt sich hier um eine Diskussion um Kaisers bart. Das wir keinen Kaiser merh haben, also um eine nutzlose Diskussion.

Natürlich sollte irgendwann der Pass auf den tatsächlichen Familiennamen umgeschrieben werden. Das aber ist eben oft gar nicht möglich:

Nehmen wir den schönen deutschen Namen "Ofenhitzer". (Nein, den gibt es, ihr könnt sogar danach googeln).

Der wir dann im russischen Pass so aussehen:

Офенхитцер

Und wir in der lateinischen Schreibweise so aussehen:

Ofenkhittser.

Wer das jetzt bestreiten will, dem rate ich, bei den russichen Konsulaten nachzufragen.
Es liegt mir ein Beispiel eines Reisepasses vor, welches die Transliteration, welche ich hier darstellte, vollständig bestätigt.

Nach hier schon geäusserten Meinungen wäre dieser Pass also ungültig, weil er die Identität ja nicht eindeutig wiedergibt. Natürlich ist solche Meinung absurd und auch ein nicht geänderter Pass begründet nicht die Versagung der Regeldauer des Aufenthaltstitels.

Es liegt mir ein Beispiel vor, wo sogar eine Niederlassungserlaubnis im nicht geänderten Pass erteilt wurde; in der Folge eine Einbürgerungszusicherung sowohl auf den geänderten Familiennamen als auch auf den nicht geänderten Namen im Pass erteilt wurde! Und wenn Du jetzt klüger sein willst,  Mick, als der Innenminister eines Bundeslandes, dann sag jetzt, dass dies unzulässig war....
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Antwort #4 - 30.10.2005 um 23:42:55
 
wow, das ging ja schnell. Danke.

Passänderung bei der BY-Botschaft in Berlin ist noch grausiger:
Die fühlen sich erst zuständig wenn man sich als im Ausland lebende BY.Bürgerin dort anmeldet. Das heisst:
ca. 1000 Euro an Gebühren, Zustimmung der Eltern (!), Nachweis über Schuldenfreiheit im Heimatland, Arbeitspapiere, etc. abgibt. Nicht nur das, sondern diese unglaublich zähe, und kaum zu bewältigende Bürokratie liess uns von diesem Weg zurückschrecken.

Habe gerade deinem Link gefolgt:
Also das heimatrecht besagt zur Namensführung:
Der Name wird soweit möglich in der jeweiligen grammatisch-geschlechtsspezifischen Form mit weiblicher Endung geführt.
Heisst das sie heist dann xxxxxewa? ( Weibliche Endung an dt. Familiennamen?
Nee, dann können wir ja gleich ihren alten namen wieder nehmen, wenn das geht?

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Antwort #5 - 30.10.2005 um 23:56:13
 
Zitat:
Es liegt mir ein Beispiel vor, wo sogar eine Niederlassungserlaubnis im nicht geänderten Pass erteilt wurde; in der Folge eine Einbürgerungszusicherung sowohl auf den geänderten Familiennamen als auch auf den nicht geänderten Namen im Pass erteilt wurde! Und wenn Du jetzt klüger sein willst,  Mick, als der Innenminister eines Bundeslandes, dann sag jetzt, dass dies unzulässig war....


Es war klar, das diese Diskussion Dich besonders interessiert. Und stell
Dir vor, selbst bei uns werden Niederlassungserlaubnisse in nicht geänderte
Pässe erteilt. Kommt eben immer auf den Einzelfall (insbesondere das Herkunfts-
land) an.
Wenn man in der Lage ist, meine Postings zu dem Thema mit Sinn und Verstand
zu lesen, wird man dahinter kommen, dass es durchaus nicht durchgehend der
Fall ist, dass die Erteilung der AE von der Passänderung abhängig gemacht wird.
Es muss aber der Fall sein, wenn der Pass aufgrund des Heimatrechtes ungültig
wird (wie es z.B. im deutschen Passgesetz vorgesehen ist).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 31.10.2005 um 01:25:35
 
Weshalb Du a priori wusstest, dass mich das besonders interessieren würde, kann ich nicht nachvollziehen.

Du hast aber, Mick, in einem posting ohne die jetzt von Dir gemachten Einschränkungen schon einmal behauptet, ein Pass würde grundsätzlich dadurch ungültig, dass bei Eheschliessung ein neuer familienname angenommen wird. Von daher begrüsse ich es, wenn du jetzt zu einer differenzierteren Sicht gelangt bist.
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Antwort #7 - 31.10.2005 um 12:20:16
 
Zitat:
Du hast aber, Mick, in einem posting ohne die jetzt von Dir gemachten Einschränkungen schon einmal behauptet, ein Pass würde grundsätzlich dadurch ungültig, dass bei Eheschliessung ein neuer familienname angenommen wird.

Hi,
ich hätte da gerne einen Link zu, kann da leider selbst nix finden.  öhm
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 31.10.2005 um 16:28:35
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=asyl;action=display;num=11...

Dort hattest Du geschrieben:
"Selbstverständlich ändert sich die Identität. Vorher Meier, jetzt Müller, geborene 
Meier. Name und Geburtsname sind nicht das Gleiche. Und in der Regel werden 
Register etc. immer noch nach dem Namen geführt, nicht nach dem Geburtsnamen. "

Weiter oben im gleichen thread:
"Nach dem deutschen Passgesetz wird ein Pass ungültig, wenn er
eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr zulässt."

Wenn also jemand den Familiennamen ändert, ist er/sie nicht mehgr die gleiche Person (es ändert sich die Identität). GRÖHL!



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« Zuletzt geändert: 24.11.2005 um 21:03:26 von Mick »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 31.10.2005 um 16:48:26
 
Äähh habe ich da in ein Wespennest gestochen?
Ich verstehe also, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist, also Ermessensspielraum!?

Ach ja, ich habe mich versehen, also unser Name wird auf Ihrem (BY) Pass natürlich nicht mit einer weiblichen Endung wie: xxxxxxewa ausgestellt werden. Meine Frau meint, der dt. Nachname müsste so erhlten bleiben. Nur eben transkribiert werden. Nach Durchsicht der Transkriptionsregeln scheinen wir auch Glück zu haben: Der Name lässt sich sowohl hin als auch zurück transkribieren, und es müsste am Ende auch der gleiche wieder herauskommen!

Jetzt weiss ich aber immer  noch nicht weiter. Wir werden wohl nach Ablauf der einjährigen AE noch mal versuchen eine weitere AE mit einem Hinweis auf den dt. Nachnamen in  der AE zu bekommen. Meint ihr das klappt?

Was ist denn eigentlich wenn wir ein Visum für Sie für die USA beantragen, (müssen da geschäftlich ein paar Tage hin) ich schätze die Amis machen dann auch wieder Ärger wegen der unterschiedlichen Familiennamen? Hat da jemand Erfahrung?
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Antwort #10 - 31.10.2005 um 18:19:33
 
Zitat:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=asyl;action=display;num=11...

Dort hattest Du geschrieben:
"Selbstverständlich ändert sich die Identität. Vorher Meier, jetzt Müller, geborene 
Meier. Name und Geburtsname sind nicht das Gleiche. Und in der Regel werden 
Register etc. immer noch nach dem Namen geführt, nicht nach dem Geburtsnamen. "

Weiter oben im gleichen thread:
"Nach dem deutschen Passgesetz wird ein Pass ungültig, wenn er
eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr zulässt."

Wenn also jemand den Familiennamen ändert, ist er/sie nicht mehgr die gleiche Person (es ändert sich die Identität). GRÖHL!


Wieso "GRÖHL"? Was ist an den Angaben verkehrt? Dazu stehe ich selbst-
verständlich nach wie vor.
Aber Du hast mir unterstellt, dass ich gesagt habe, dass ein Pass immer
ungültig wird, wenn sich der Name durch Eheschließung ändert.

Also nochmal zum mitschreiben:
Durch Eheschließung ändert sich ggf. der Name. Hierdurch ändert sich
die Identität (weil diese in der Regel am Namen festgemacht wird).
Und - jetzt kommt es - in manchen Ländern wird hierdurch ein Pass
ungültig.
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« Zuletzt geändert: 24.11.2005 um 21:04:05 von Mick »  

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Antwort #11 - 31.10.2005 um 18:44:31
 
Zitat:
Jetzt weiss ich aber immer  noch nicht weiter. Wir werden wohl nach Ablauf der einjährigen AE noch mal versuchen eine weitere AE mit einem Hinweis auf den dt. Nachnamen in  der AE zu bekommen. Meint ihr das klappt?


Hi,
Du wirst hier wohl auch kaum weiter kommen. Deine ABH scheint das
vorübergehend so gemacht zu haben. Sie scheint es aber vorzu-
ziehen, dass Deine Frau einen Pass mit den richtigen Personalien
hat.
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Antwort #12 - 31.10.2005 um 20:07:46
 
Na gut, Dankeschön für die Hilfe.

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Antwort #13 - 01.11.2005 um 10:38:56
 
Lieber Mick,

du hattest geschrieben, dass sich durch die namensänderung bei Eheschliessung die IDENTITÄT ändert.

Dazu siehe diese Definition an:
"Die Identität eines Menschen besteht darin, dass - dieser Mensch von anderen Menschen unterscheidbar ist, und - dieser Mensch als derselbe/dieselbe identifizierbar bleibt, auch wenn er/sie sich verändert." (aus Wikipedia).

Deine Unfähigkeit, Fehler einzugestehen, ist geradezu pathologisch.
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Antwort #14 - 01.11.2005 um 11:31:32
 
Zitat:
ist geradezu pathologisch


Wohl eher Deine (Un-) Fähigkeit zu interpretieren  lachen, denn

Zitat:
dieser Mensch von anderen Menschen unterscheidbar ist


dazu muß man sich gewärtigen, dass in Deutschland der Mensch von anderen durch den Namen unterschieden wird, dazu eventuell noch mit Hilfe des Geburtsdatums als zusätzlichem Identifikationsmerkmal.

:brrr

Nix für ungut

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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