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Befragung auf dem Ausländeramt und Konsulat (Gelesen: 10.718 mal)
yunus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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26.10.2005 um 11:06:51
 
Hallöchen, mein Mann und ich haben in einer Woche endlich einen Termin  :happy: für eine Zeitgleiche Befragung, kennt sich jemand damit aus?
Ich habe schon etwas muffesausen davor, was ist wenn nicht alles übereinstimmt, wird uns dann wieder das Visum für mein Mann verwehrt?  weinend
Namen von Verwandtschaft kenne ich und auch wann und wo wir uns kennengelernt haben.
Oh Gott hoffentlich geht alles gut, BITTE, BITTE drückt uns die Daumen.
Wir wollen doch endlich nach 3 Jahren Fernbeziehung und ein Jahr Ehe zusammen leben, es ist sehr belastend so lange von einander getrennt zu sein, nur unser Liebe zueinander hat uns durchhalten lassen.

Liebe Grüße an alle
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 26.10.2005 um 11:19:17
 
Hallo Yunus,

nimm Dir einen unbeteiligten Zeugen mit - Du hast das Recht darauf, auf solche Termine einen Beistand mitzunehmen. Dann wird das mit der Nervosität bestimmt besser.
Auch Dein Mann kann aufs Konsulat jemanden mitnehmen.

So lange die Unterschiede nicht zu gravierend sind, denke ich, wird nichts passieren.
Und ich schätze mal, wären mein Mann und ich befragt worden, wir hätten vermutlich vieles gar nicht auf die Reihe gekriegt, z.B. kam vorgestern heraus, dass mein Mann noch immer nicht mitgekriegt hat, dass ich keinen Honig aufs Brot esse ... (er wollte mir was Liebes tun und hat mir ein Honigbrot geschmiert ... igitt-igitt ...  Zwinkernd)

Also, keep cool, nimm Dir eine Freundin oder jemanden vom Migrationsdienst der Caritas oder des Diakonischen Werkes, oder auch den/die Ausländerbeauftragte mit zu dem Termin. Und bitte mache Dich jetzt die ganze Woche bis der Termin stattfindet nicht schon deswegen verrückt - Ihr beiden liebt Euch, Ihr wollt zusammen leben, Ihr kennt Euch, Du hast einen Beistand beim Termin dabei - das sollte schon klappen!

Bitte berichte dann auch hinterher, wie es gelaufen ist.

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.10.2005 um 13:24:21
 

Wenn man sich gut kkennt,kkann eigentlich nichts schief gehen.
Ich hatte die befragung l im September und meine Mann ist leider immer noch nicht da.
Visa worde abgelehnt wegen § 27 und 28.

Hat also nichts mit der Befragung zu tun.

Und noch etwas möchte ich erwähnen...
Die Befragung ist freiwillig.....mann muss das nicht tun.

Ich drück dir die Daumen.....
Wird schon.... :paletti
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Leuchte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 26.10.2005 um 13:37:43
 
Zitat:
Die Befragung ist freiwillig.....mann muss das nicht tun.



Sich nicht auf die Befragung "einzulassen" ist aber auch nicht gerade ratsam, könnte nämlich negativ ausgelegt werden.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 26.10.2005 um 13:47:37
 
Zitat:
Sich nicht auf die Befragung "einzulassen" ist aber auch nicht gerade ratsam, könnte nämlich negativ ausgelegt werden.


Vollkommen richtig Zwinkernd

Ich habe auch so meine Zweifel , ob sich die Ablehnungsgründe an den §§ 27 und 28 AufenthG festmachen lassen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.10.2005 um 13:59:05
 

@ ronny
Ich habe die Befragung gemacht.......kennen ja schliesslich meinen Mann sehr gut :paletti
Mir wurden 112 Fragen gestellt........

Ttrotzdem wurde das visum abgelehnt....... explo

Sicher macht es einen besseren Eindruck,die befragung zu machen.... Smiley


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kocak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.10.2005 um 14:12:55
 
Hallo
ich habe den Fragebogen vorliegen. Es sind sehr schwierige und raffinierte Fragen die beim Konsulat gestellt werden. Mein Mann könnte die nach 3 Jahre gemeinschaftlichen Zusammenleben bis heute nicht alle beantworten.

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yunus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 28.10.2005 um 12:12:42
 
Danke an euch alle Smiley Oh Gott ob das klappt? Ich bin schon etwas verunsichert 112 Fragen, schwierig und raffiniert, ich habe immer nur den Urlaub seit 3 Jahren und immer nur 2- 3 Wochen mit meinem Mann verbracht, na ja am Montag sind wir reif, da bin ich echt gespannt.
Liebe Grüße an alle, yunus
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holla222
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #8 - 31.10.2005 um 07:51:05
 
Hallo,

mein Mann und ich haben diese Woche die Befragung. Wir sind auch beide schon total nervös deswegen. Wir haben im Juni in der Türkei geheiratet und er ist immernoch dort.

Ich habe auch noch ein paar Fragen zur Befragung. Ich dachte man bekommt einen Fragebogen und muss diesen ausfüllen. Wenn ich jetzt Zeugen mitbringe, wie werden diese befragt? Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht?

Und noch eine Frage zu den Fragen: Eigentlich werden ja eher Fragen gestellt, die nicht auf der Gefühlsebene sind, sondern eher detailierte Fragen, wie Augenfarbe, Farbe der Zahnbürste etc. Macht es Sinn sich im vorfeld abzusprechen oder ist es besser es nicht zu tun. Eigentlich wollten wir uns nicht absprechen, aber nachdem ich erfahren haben welche Art die Fragen sind, bin ich mir nicht mehr sicher. Kann mir da jemand weiterhelfen oder auch mir genauer sagen, was für Fragen nun genau gestellt werden.

Ich hoffe sehr auf eine Antwort.

Vielen Dank und Grüsse
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angiesaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 31.10.2005 um 09:01:12
 
Hallo Holla

ich würde mich nicht zu verrückt machen. Ich denke es geht da um "Tendenzen", und nicht um 100%-Werte, vielleicht ist es sogar schon fast auffällig, wenn man alles weiß, vielleicht sind "normale Leute" durchaus auch mal überfragt bei manchen Sachen aus dem Standard-Fragenkatalog (mein Mann wusste nicht mehr genau, welche Farbe meine Badfliesen haben. In unserem Fall finde ich das sehr normal, denn er war ja nur vorübergehend bei mir in Deutschland und da waren wir ja auch hauptsächlich unterwegs, um was zu besichtigen oder anzugucken etc. und vermutlich weiß selbst mein Vater nicht, welche Farbe meine Fliesen haben (welcher Mann achtet auf Inneneinrichtung? Zwinkernd) außerdem haben sie einen undefinierbaren Ton, Richtung "Hornhautumbra" - frei nach Otto). Ich denke, es soll einfach erkennbar sein, dass ihr euch kennt wie ein Paar sich eben kennen kann Smiley Macht doch mal ein Telefonquizz vorher Zwinkernd)) sehr erheiternd Smiley Also wir fanden die Befragung nicht schwierig, obwohl sie recht umfangreich war. Es hat geklappt, jipiiiiii, juchhhuuuuuuu,  :happy: wir haben das Visum.

Viel Glück also!
Angie
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holla222
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #10 - 31.10.2005 um 09:58:11
 
Hallo Angie,

danke, du nimmst mir echt die Angst. Hoffe, dass das bald vorbei ist, denn es macht einen schon fertig. Meinst Du es ist sinnvoll jemanden als Zeugen mitzunehmen, der ggf. bestätigen kann, wie er uns als Paar erlebt? Auf vielen Seiten habe ich darüber gelesen, aber ich weiss nicht genau ob es sinnvoll ist oder nicht!

Viele Grüsse
Holla
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angiesaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 31.10.2005 um 12:33:23
 
Hallo nochmal Smiley

ich kann ja nur meine persönliche Erfahrung schildern. Ich weiß nicht, wie es bei euch ist und kenne eure Vorgeschichte nicht, daher weiß ich nicht, ob es ratsam ist, Zeugen mit zu nehmen. Ich hätte das bei mir und meinem Mann eher als negativ oder übertrieben empfunden, denn das Gespräch mit der Beamtin von der ABH war freundlich und entspannt und ich hatte danach Zeit, meine Antworten und ihre Notizen durchzulesen und dann zu unterschreiben. Zum Glück war unser Fall auch "unproblematisch" gewesen, also kein großer Altersunterschied oder vorherige Scheidungen oder Ähnliches...
Aber auch wenn es bei euch irgendwie komplizierter ist, solltest du dich nicht so verrückt machen lassen von Aussagen wie: "130 Fragen - und wenn 5 falsch sind, wirds abgelehnt"... versuchs einfach so gut wie es geht zu beantworten. Wenn du was nicht weisst, erklär es oder schilder ansonsten deine Eindrücke oder Erlebnisse.

Alles Liebe
Angie   tippse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 31.10.2005 um 16:38:30
 
Hollo ihr lieben, ich hate heute den Termin, es war echt ein Witz, ich hatte es mir viel schlimmer vorgestellt auch mein Mann hatte keine Probleme  [beifall=beifall.gif]

Es ist nur zum heulen das eine Frau so etwas mitmachen muß, nur weil der Mann 10 Jahre jünger ist   motz
Unser Herr Fischer hat ne 29 jahre jüngere geheiratet, da sagt kein Schwein was  explo

Egal, wir habe es geschaft und in 3-4 Wochen bekommt mein Mann bescheid, das alles geht jetzt nach Berlin und unser Ausländeramt und natürlich zu unserem Anwalt, ich hoffe das er bald sein Visum bekommt  :anbet
Danke noch mal an alle die uns unterstützt haben  :paletti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 04.11.2005 um 22:06:31
 
Hallo,

jetzt bin ich doch ein bissl erschrocken. Über 100 Fragen.  kopfhau Kann das wirklich Jedem blühen? Ich habe bisher nur den Fragebogen aus Nigeria gefunden, der kam mir nicht so lang vor...
Gibt es Erfahrungen mit Marokko?

Ich versuche gerade mich mit meinem Mann auf eine möglich Befragung vorzubereiten, obwohl ich nicht weiss ob "es" passieren wird. (Am Altersunterschied kanns schon mal nicht liegen - mein Mann ist "normale" 4 Jahre älter als ich; aber was ist schon normal für die Behörden.) . Die ganze Situation finde ich extrem schwierig. Einerseits will ich keine Panik schieben, andererseits muss man der Realität wohl auch ins Auge sehen. Da komm ich mir dann vor, als ob ich was verbergen wollte - will aber doch gar nicht. Am meisten Schiss habe ich vor irgendwelchen Missverständnissen, die uns negativ ausgelegt werden könnten. Um das zu vermeiden MUSS man sich doch absprechen - und das macht die ganze Sache doch irgendwie wieder lächerlich. öhm

Für Tipps bin ich sehr dankbar.

Grüße,
line
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Antwort #14 - 05.11.2005 um 08:22:11
 

@ line:
Bitte mache dich nicht verrückt. :lob:
Es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Ich kennen Fälle bei dennen wurden nur 10 fragen gestellt.
Bei meinen 100 Fragen wollten die wirklich jede einzelheit ganz genau wissen.....
Deshalb die grosse Anzahl der Fragen. Smiley

Also nicht verrückt machen.......wenn man sich gut kennt,wird schon nichts schief gehen......... [beifall=beifall.gif]
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