Hallo schnucki,
ich habe auch nur Erfahrung mit Besuchsvisa, da haben wir zweimal "remonstriert", d.h., bei uns war eigentlich noch nicht abgelehnt, sondern nur mündlich in Aussicht gestellt, dass nicht erteilt werden sollte. Ich habe jeweils dargelegt, warum das Visum meiner Meinung nach erteilt werden sollte und dabei die beiden Punkte, die meiner Ansicht nach wichtig waren, Finanzielle Absicherung und Rückkehrbereitschaft, ausführlich dargelegt. Beide Male wurden die Visa erteilt,
also kann das grundsätzlich Erfolg haben.Bei
FZF sind die Voraussetzungen natürlich anders, aber auch da sollte man sich dann überlegen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen (bin ich im Moment leider überfragt, aber ist bestimmt hier im Forum schon x-mal beantwortet worden) und sofern möglich, nachweisen, dass alle Voraussetzungen vorliegen.
Und, falls ein Ermessen eröffnet ist, sollte man sich überlegen, welche Gesichtspunkte für die Ausübung des Ermessens wichtig sind. Je mehr der Botschaft bekannt ist, desto mehr kann sie (positiv wie negativ) berücksichtigen und, wenn Ihr eine Klage erwägt, je mehr die Botschaft berücksichtigen muss, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Gericht einen Ermessensfehler findet, wenn ein Aspekt nicht berücksichtigt wurde.
Also, Viel Erfolg
Rainman