Hallo!
Erstmal vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten.
Auf gar keinen Fall will ich, oder wollen wir, irgendwelche falschen Angangen, oder Betrügereien starten.
Ich habe einen Beamtenjob (A9+Zulage), 100 m² Eigentumswohnung usw., wodurch das Finanzielle geklärt sein dürfte. Das weiß die
ABH ja eh alles....,weil nicht erst jetzt das bekannt ist, sondern durch die vorherigen Besuchsvisa auch.
Nur, es muß doch die Möglichkeit bestehen darzulegen, dass der Lebensmittelpunkt des Jungen bei der Mutter und deshalb in D ist (er hat ja auch ein eigenes Zimmer!), aber halt noch das Schuljahr beenden soll.
Deshalb bin ich der (irrigen???) Meinung, dass es möglich sein muss auch die vermeintlichen Vergünstigungen zu erhalten = Kindergeld (im Übrigigen wäre das eh nur 25 %, da Kirgistan Ländertabelle 4) und Kinderfreibetrag, denn den Unterhalt des Kindes stelle schließlich ich auch sicher, etc...
Ja, die Schulbescheinigung ist aus Kirgistan.
Mir/uns ist klar, dass der Standardweg verlassen wird, aber da wir doch ein eher "familienfreundliches" Land sein wollen und unsere Aktion zweifellos dem Wohl des Kindes dient, sollte man meinen, dass es möglich wäre.
Nun gut, eure Argumente überzeugen mich als Laien absolut und das mit der
Vorabzustimmung hatte ich schon der
ABH vorgeschlagen (Dank dem Forum hab ich darüber gelesen). Und, obwohl es nie Anlass zur Beschwerde gab, wurde dies generell abgelehnt. Mal schaun, vielleicht geh ich einfach doch noch mal hin....ich war ja auch immer freundlich.
Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen?
Im Übrigen: In Kyrgysztan gibt es diverse Arten von Scheidung. Meine Frau war im Einvernehmen geschieden und hat kein anderes Papier, als die notarielle Bestätigung ihres früheren Ehemannes, dass sie mit ihrem Sohn ausreisen kann. Das Standesamt erkennt dies an, auch die
ABH. Die wollte nur eine Verpflichtungserklärung auf Dauer, was ich liebend gerne getan habe.
Die Argumente von Joemi kann ich nicht ganz verstehen. Ein Kind soll also weg von Mutter und (Stief-) Vater sein, weil es bei Oma auch leben kann? Zum besseren Verständnis: Mein Stiefsohn spricht mich mit Papa an....
Also ich werde jetzt folgendes tun:
1. nochmal beim Schulamt vorsprechen und mir bestätigen lassen, dass unser Vorschlag die optimale Lösung ist und die Einschulung unmittelbar nach Ankunft erfolgen wird.
2. Bei der Anmeldung in der Meldebehörde werde ich (nochmal...) den Sachverhalt darlegen und wenn der Beamte der Meldebehörde die Anmeldung vornimmt ist es gut, wenn nicht, dann soll er mir einen Bescheid erteilen, damit ich ggf. Rechtsmittel einlegen kann, denn: moralisch fühle ich mich im Recht
3. Bei der
ABH werde ich dies ebenfalls nochmals vortragen...
Also, wer doch noch eine Idee hat, wie ich es rechtlich begründen kann, dem dankt eine glückliche Familie....Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nix und uns geht dann halt Kindergeld ab, Familienzuschlag, Baukindergeld etc...
WARUM sollten wir auf das freiwillig verzichten?