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brauche kleine hilfe wenns geht! (Gelesen: 2.280 mal)
asan
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag brauche kleine hilfe wenns geht!
24.10.2005 um 21:44:33
 
hallo leute ich hab eine bitte an euch!es geht da drum das eine frau nach mazeodnien musste.sie ist jetz ca.7monate hier!fruher konnte mann frei ausreisen,danach hat sie asyl beantragt!also sie war genau 25 jahre dort!jetz ist sie hier,und sie hat ein deutschen mann geheiratet und jeder von dene ist bei eine andere ausage,hmm....
also kann mir hier jemand helfen mir info geben,weil die frau ist schon uber 50 und tut mir irgendwie voll leid!sie hat weder anwalt und nichts!
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 24.10.2005 um 21:51:41
 
Hi,
öhm, ich hab' nix verstanden, Du ronny?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.10.2005 um 21:55:03
 
Zitat:
Du ronny ?


Nö, sieht aus wie schiefgegangene getrennte Befragung Zwinkernd

Könnte aber auch ein Erlöschen - einer - AE - Fall sein  öhm

Bitte etwas genauer asan Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 24.10.2005 um 22:03:49
 
Hat die Frau den Asylantrag nach der Eheschließung zurückgezogen?
Wenn nicht, ließe sich evtl. darüber noch etwas machen.

Allerdings müssten sie und ihr Ehemann sich vermutlich auf ein Strafverfahren wegen Erschleichen einer Aufenthaltserlaubnis (bzw. Beihilfe) einstellen, wenn das mit der getrennten Befragung und den (stark) unterschiedlichen Aussagen zutrifft und die ABH eine Scheinehe vermutet.

Wenn die Frau kein Einkommen hat, deshalb Angst wegen der Kosten hat, und nur aus diesem Grunde keinen Anwalt beauftragen möchte: Sie kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Das heißt, sie sucht sich einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt (evtl. mal beim
iaf
nachfragen) und sagt ihm auch gleich, dass die PKH braucht. Er füllt dann mit ihr die entsprechenden Formulare aus.
Ich denke, ohne Anwalt wird sie es nicht schaffen.

Viele Grüße
Janna
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« Zuletzt geändert: 24.10.2005 um 22:15:25 von Janna »  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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