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Leben mit deutschem Pass im Ausland (Gelesen: 1.518 mal)
SoralucE
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Nichts ist unmöglich


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Leben mit deutschem Pass im Ausland
23.10.2005 um 01:31:04
 
Hallo,

eine Frage: - Eine Freundin von mir hat zwei Kinder, die den deutschen Pass erhalten haben (seit Geburt). Kinder sind zwischen 2-4 Jahre alt. Sie lässt sich jetzt scheiden, und will jemanden aus Österreich heiraten. Gibt es da ein Problem, da sie den bosnischen Pass besitzt?

Im Voraus vielen Dank!
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D.K.
 
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben mit deutschem Pass im Ausland
Antwort #1 - 23.10.2005 um 10:55:58
 
Hi,

das betrifft österreichisches Recht.

Nachstehend mal ein paar Links in Österreich, wo Du evtl. Infos erhalten kannst:

Ausländer.at
  (mit Beratungsforum)
Adresse der Caritas in Österreich

Bundeskanzleramt in A


Viele Grüße
Janna

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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leben mit deutschem Pass im Ausland
Antwort #2 - 23.10.2005 um 13:17:59
 
Zitat:
das betrifft österreichisches Recht.


Im Prinzip richtig. Ich denke aber, die Frage geht (auch) dahin, inwiefern die deutsche StA der Kinder davon betroffen ist. Habe es deshalb mal in diese Rubrik verschoben.

Die deutsche StA der Kinder bleibt von Trennung/Scheidung/neuer Heirat der Mutter zunächst unberührt. Sofern sie die deutsche StA nach § 4 (3) StAG erworben haben, bleibt auch die Optionspflicht bestehen. Das gilt auch unabhängig davon, ob sie zukünftig weiterhin in D, oder in Österreich oder sonstwo leben werden.
Sollte die Frau mit ihren Kindern später einmal die österreichische StA erwerben, kann damit je nach Lage des Falles allerdings der Verlust der deutschen StA verbunden sein, vgl. § 25 StAG.
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