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Doppelte Staatsangehörigkeit (Gelesen: 2.161 mal)
brunnen
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Doppelte Staatsangehörigkeit
21.10.2005 um 12:45:37
 
Hallo,

ich bin Engländer, habe die britische Staatsangehörigkeit, und wohne seit 1993 in Deutschland. Meine Frau ist Deutsche.

Wir haben eine vierjährige Tochter, die in Deutschland geboren wurde und die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Kann unsere Tochter zusätzlich noch die britische Staatsangehörigkeit erwerben? Wenn ja, wie gehe ich da vor? Ist es empfehlenswert? Muss sie irgendwann eine Staatsangehörigkeit abgeben?

Vielen Dank für die Auskunft.
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 21.10.2005 um 13:10:56
 
Zitat:
Kann unsere Tochter zusätzlich noch die britische Staatsangehörigkeit erwerben? Wenn ja, wie gehe ich da vor? Ist es empfehlenswert? Muss sie irgendwann eine Staatsangehörigkeit abgeben?


Bist Du selbst in UK geboren?

Falls ja, hat Deine Tochter bereits die britische Staatsangehörigkeit und darf beide Staatsangehörigkeiten auch auf Dauer behalten.

guck Zitat:
British citizens otherwise than by descent and British citizens by descent
4. Every British citizen is either a British citizen otherwise than by descent or a British citizen by descent.

This difference is important because the type of citizenship people have decides the way in which they can pass British citizenship on to their children who were born outside the United Kingdom.

Generally speaking a British citizen otherwise than by descent is a British citizen who was born, adopted, naturalised or registered (see Note D) in the United Kingdom (see note A) or a qualifying territory (see Note C).


Zitat:
Children who are born outside the United Kingdom and qualifying territories to British citizens otherwise than by descent
7. If you are, or your husband or your wife is, a British citizen otherwise than by descent, your child born outside the United Kingdom (or the qualifying territories (see Note C) if born on or after 21 May 2002) will automatically be a British citizen when he or she is born. But your child will be a British citizen by descent unless you are, or your husband or wife is, a British citizen in one of the types of services listed in paragraph 16. You do not need to take any official action when your child is born to confirm his or her status, but if you want, for example, to apply for a British passport for your child you will need to produce certain documents (see paragraph 19).


( http://www.ind.homeoffice.gov.uk/ind/en/home/applying/british_nationality/advice... )

Abu
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RainMan
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Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.10.2005 um 13:51:24
 
Ergänzung zu Abu:

Auch wenn Deine Tochter aus irgendwelchen Gründen die britische Staatsangehörigkeit jetzt erst auf Antrag bekommt, verliert sie die deutsche nicht und muss sich auch nicht für eine von beiden entscheiden. Im Wesentlichen geht es also um die britischen Regelungen, das deutsche Recht steht in diesem Fall zwei Staatsangehörigkeiten nicht entgegen.

Die deutsche StAG ginge aber evtl. verloren (sofern da nicht Sonderregeln wg. EU gelten), wenn Deine Tochter selbst als Volljährige (ist ja noch ein wenig Zeit...) einen Antrag auf britische StAG stellt. Solange Du als Vertreter für sie eine zweite StAG beantragst und sie die bekommt, verliert sie die deutsche nicht. Siehe §§ 25 und 19 StAG.

Ob es empfehlenswert ist? Ansichtssache, ich finde es z.B. gut, dass meine Kinder zwei Staatsangehörigkeiten haben und sich so mit beiden Staaten identifizieren können. Und vielleicht bringt die britische StAG ihr irgendwann mal einen Vorteil, wenn sie in einem Commonwealth-Land leben oder studieren will, ich meine z.B. zu erinnern, dass es für Briten einfacher ist, in Australien zu leben oder arbeiten. Aber wie Abu schon sagte, wahrscheinlich hat sie die britische StAG sowieso.
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brickbat
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Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 23.10.2005 um 22:09:53
 
Zitat:
Hallo,
...
Kann unsere Tochter zusätzlich noch die britische Staatsangehörigkeit erwerben? Wenn ja, wie gehe ich da vor? Ist es empfehlenswert? Muss sie irgendwann eine Staatsangehörigkeit abgeben?

Vielen Dank für die Auskunft.


Ich würde einfach mal mit der Geburtsurkunde und Deinem Paß beim brit. Konsulat nachfragen ob sie die brit. hat und ggfls. einen Paß beantragen. Wie schon gesagt, schaden kann es nicht und man weiß ja nie, wozu eine zweite Staatsangehörigkeit mal gut sein kann.
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