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Geburtsurkunde-Auszug aus dem Familienregister (Gelesen: 1.954 mal)
Hasim
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Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsurkunde-Auszug aus dem Familienregister
23.10.2005 um 11:55:27
 
Hallo,
ich bin bei der Vorbereitung meiner eigenen Hochzeit auf folgende Frage gestoßen:

Welchen rechtlichen/inhaltlichen Unterschied haben diese beiden Dokumente Geburtsurkunde und Auszug aus dem Familienregister, das manchmal ein Auszug aus dem Familienregister nicht anerkannt wird und man auf die Vorlage einer Geburtsurkunde besteht? Und warum müssen diese Urkunden aktuell sein? Das sich im Laufe der Zeit was am Familienstand ändern kann ist mir klar, aber Eltern oder Geburtsdaten ändern sich ja nicht......

Mich interessiert es, weil wir leider nur ein älteres Dokument haben und wir im Zweifelsfall beim Standesamt "gewappnet" sein wollen.
LG Hasim
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.10.2005 um 13:23:09
 
Hallo Simone,

du wirst nach meinen Informationen beide Unterlagen brauchen :

Look
here
die Forderung des OLG Stuttgart für das Befreiungsverfahren.

Liebe Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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