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Brauche ne kurze Bestätigung (Gelesen: 1.119 mal)
romitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche ne kurze Bestätigung
21.10.2005 um 16:12:40
 
Erst einmal vielen Dank für dieses Forum an alle!
Habe heute 3 stunden vor meinem pc verbracht und eure beiträge gelesen Smiley
Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft und bin Student (kriege kein Bafög o.ä). Nun möchte ich meine Freundin heiraten,die aus Russland kommt und ein Studentenvisum hat (vor kurzem erneuert,für 2 Jahre erteilt). Wir leben auch zusammen(haben ne wohnung).
Nach Dursicht aller Beiträge bin ich zum Schluss gelangt, dass unserem Vorhaben eigentlich nichts im Wege stehen dürfte, z.B. die Tatsache, dass ich keine feste Einkommensquelle habe. Ist das richtig? Ich bräuchte wenigstens ein "Ja" als Antwort Smiley,damit ich dann beruhigt sein kann.Vielen Dank an alle!
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RainMan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 21.10.2005 um 16:15:42
 
Ja

es kommt zwar eine Unmenge von Papierkram auf Euch zu, aber lösbar.
Da Deine zukünftige schon hier ist, entfällt schon mal alles, was mit Familienzusammenführung oder Visum zur Eheschließung zu tun hat. Ihr müsst Euch also nur um die Anmeldung zur Eheschließung, also Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis usw. kümmern. Das kostet zwar ein wenig an Verwaltungsgebühren, ist aber durchaus machbar.


Viel Glück,

Rainman
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romitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.10.2005 um 16:34:04
 
Nochmals vielen Dank!!!!!

Wgen Papierkramm,mir wird schlecht ,wenn ich nur daran denke,was wohl sein könnte wenn die Ausländerbehörde sich querstellt.Und in Köln sind die ganz und gar nicht freundlich.
Muss man eigendlich im voraus der Ausländerbehörde mitteilen,dass man zu heiraten beabsichtigt oder erst nach der Heirat,wenns um die AE geht?
Danke!!!
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RainMan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 21.10.2005 um 16:43:34
 
Wenn sie jetzt noch für zwei Jahre Studentenvisum hat, müsst Ihr erst nach der Hochzeit zur ABH. Denn, auch wenn es manchmal anders wirkt, man muss nicht um Erlaubnis bitten, damit man heiraten darf (außer vielleicht den Vater Deiner zukünftigen, aber das ist eine andere Geschichte).

Nein, bei Euch dürfte die ABH erst nach der Hochzeit ins Spiel kommen und da sollte das ziemlich schmerzfrei sein, wenn Ihr die Heiratsurkunde vorlegt, bekommt sie ihren neue Aufenthaltserlaubnis. Hier im Forum sind natürlich immer Leute mit Schwierigkeiten, aber bei uns war die Situation ähnlich, meine Frau hat auch noch studiert und es ging alles reibungslos.

Und soooo schlimm ist der Papierkram nun auch wieder nicht, wenn man sich rechtzeitig kümmert. Eine Liste der benötigten Unterlagen ist hier im Forum schon mehrfach verlinkt worden, ist Dir bestimmt schon begegnet.

Nochmal, Papierkram ist lösbar,

freu Dich auf die Feier  :prosst:

Rainman
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romitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.10.2005 um 16:51:03
 
Vielen Dank!!!
Du hast mir sehr geholfen.ich werd gleich alees meiner Freundin erzählen. Smiley Smiley Smiley
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