Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
AE nach Heirat in Dänemark (Gelesen: 1.090 mal)
Joachim
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE nach Heirat in Dänemark
21.10.2005 um 12:56:49
 
Hallo.
Meine afrikanische Verlobte hat ein Schengen C Visa für einen 90 Tage Aufenthalt anfang kommenden Jahres in der BRD. Erst nachdem das Visa bereits erteilt war, kam bei uns der Wunsch auf möglichst bald zu heiraten.
Wir würden auch gerne in Deutschland heiraten, doch reicht die Zeit nicht aus ein Eheschließungsvisas zu bekommen, ein Ehefähigkeitszeugnis durch die Deutsche Botschaft zu überprüfen dauert auch sehr lange. Also wollen wir in Dänemark heiraten.
Sowie ich informiert bin erkennen die deutschen Behörden in Dänemark geschlossene Ehen auch an, besorgt bin ich eigentlich aber über die ABH welche die Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen hat.
Ich habe nämlich gehört es gäbe Fälle, in denen die ABH verlangt das man zunächst ausreist und ein Familienzusammenführungsvisa beantragt.
Ist das so richtig oder besteht ein Recht darauf in Deutschland zu bleiben nachdem die Ehe legalisiert worden ist?
Ich hoffe dass man mir hier weiterhelfen kann. Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach Heirat in Dänemark
Antwort #1 - 21.10.2005 um 13:14:08
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Joachim
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach Heirat in Dänemark
Antwort #2 - 21.10.2005 um 13:32:18
 
Danke. Ich hatte vor einigen Tagen mal gesucht als ich auch die FAQ gelesen hatte. Schon ein Zufall das jemand die gleiche Frage in der zwischenzeit stellt. Das bedeutet also das §39 Nr 3 AufenthV ein Recht auf AE einräumt, wenn sonst keine Gründe vorliegen die AE nicht zu erteilen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach Heirat in Dänemark
Antwort #3 - 21.10.2005 um 14:37:06
 
Zitat:
Das bedeutet also das §39 Nr 3 AufenthV ein Recht auf AE einräumt, wenn sonst keine Gründe vorliegen die AE nicht zu erteilen?

Nein ganz.

§ 39 Nr. 3 AufenthV räumt Deiner Frau lediglich das Recht ein, eine AE in Deutschland (statt dem Heimatland) zu beantragen (sofern sie das Recht auf eine AE hat).

Das Recht auf die AE an sich ergibt sich aus § 28 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema