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Familienzusammenführung für Mutter (Gelesen: 1.300 mal)
part
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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21.10.2005 um 10:52:33
 
Hallo Zusammen,

vor ein paar Monaten hatte ich in diesem Forum folgende Frage gestellt :

http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...


Der Mutter wurde nun eine Aufenthaltserlaubnis erteilt :prosst:.

Meine Frage :

Darf die Mutter jetzt einen Anspruch ,unabhängig von mir ,auf zosialhile Leistungen
(Wohnung, sttatliche Krankenversicheng,...etc ) ? oder ist diese Aufenthalterlaubnis nur für die Aufenthalt immBundesgebiet und alle restliche Kosten (wohnung,Unterhalt,Versicherung,...etc) muss ich weiter tragen..!? kopfhau

Gruss
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.10.2005 um 11:30:19
 
Hab mal den alten thread durchgelesen. Wundert mich sehr, dass das
geklappt hat. Erzähl doch auch mal, welche Voraussetzungen denn
erfüllt sein mussten
  • Krankenversicherung, wenn ja deckt die ALLE Kosten ab?
  • Verpflichtungserklärung?
  • Nachweis über Sicherstellung des Lebensunterhaltes?
  • etc...?

Denn dann dürfte sich deine Frage evtl. von selbst beantworten. Bei der
Verlängerung der AE müssen dann diese Punkte weiterhin erfüllt sein.

UND: was war denn der ausschlaggebende Grund, dass man von einer außer-
gewöhnlichen Härte ausgegangen ist?
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part
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.10.2005 um 11:47:47
 
Hallo Fons,

kannst Du mir bitte meine letzte Frage beantworten:
Meine Frage :

Hat die Mutter jetzt oder später einen Anspruch ,unabhängig von mir ,auf zosialhile Leistungen 
(Wohnung, sttatliche Krankenversicheng,...etc ) ? oder ist diese Aufenthalterlaubnis nur für die Aufenthalt immBundesgebiet mehr nicht und alle restliche Kosten (wohnung,Unterhalt,Versicherung,...etc) muss ich weiter tragen..!? 


Danke im Voraus. :-D


Gruss
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.10.2005 um 11:57:36
 
Hallo Part,

um das zu beantworten müßten wir die Fragen beantwortet haben, die Fons gestellt hat:

Ist es eine AE zum Familiennachzug ?

Mußte eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden ?

Wie sah es mit den sonstgen Erteilungsvoraussetzungen aus :

Krankenversicherung, wenn ja deckt die ALLE Kosten ab?
Verpflichtungserklärung?
Nachweis über Sicherstellung des Lebensunterhaltes?
etc...?


Dazu muß doch die ABH eine Aussage getroffen haben ?

Was ist mit der aussergewöhnlichen Härte, welche hat die ABH da gesehen ?

Grüße
Ronny;)
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 24.10.2005 um 16:32:30
 
Zitat:
Hallo Fons,

kannst Du mir bitte meine letzte Frage beantworten:
Meine Frage :

Hat die Mutter jetzt oder später einen Anspruch ,unabhängig von mir ,auf zosialhile Leistungen  
(Wohnung, sttatliche Krankenversicheng,...etc ) ? oder ist diese Aufenthalterlaubnis nur für die Aufenthalt immBundesgebiet mehr nicht und alle restliche Kosten (wohnung,Unterhalt,Versicherung,...etc) muss ich weiter tragen..!?  


Danke im Voraus. :-D


Gruss
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Ich hab´ mir den alten thread auch mal durchgelesen und mich wundert, daß bei der Konstellation überhaupt eine AE erteilt wurde. Da dies alleine schon ungewöhnlich ist gehe ich mal davon aus, daß die Sicherung des Lebensunterhaltes für die Erteilung Voraussetzung war und höchstwahrscheinlich durch eine VE nachgewiesen werden mußte. Falls Deine Mutter jetzt Sozialhilfe oder sonstige öffentliche Mittel in Anspruch nähme würde dies todsicher zur Rücknahme der AE führen. Ist ja nicht einzusehen, wieso die ausnahmsweise Erteilung einer AE zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte für Deine Mutter nun von der Allgemeinheit finanziert werden soll. Darüber hättest Du Dir vorher Gedanken machen sollen.

Da Du auch im alten thread schon nach dieser Möglichkeit gefragt hast komme ich nicht umhin zu bemerken, daß es so aussieht, als ob Du den LU Deiner Mutter jedenfalls nicht aus Deiner Tasche sicherstellen möchtest. 
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