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Visum für Familienzusammenführung notwendig? (Gelesen: 1.367 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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21.10.2005 um 06:43:50
 
Ich habe folgende Frage: Meine zukünftige Frau hat derzeit ein gültiges Schengen-Visum. Dieses ist auch noch nach unserer Heirat in ihrem Heimatland gültig. Somit könnte sie also nach unserer Heirat legal nach Deutschland einreisen. Gemäß Ausländergesetz hat sie als Ehefrau eines Deutschen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland ja nun das Recht auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Weshalb soll dann die Beantragung eines speziellen Visums zur Familienzusammenführung notwendig sein, wenn sie sich schon legal in Deutschland aufhält? Wo steht, dass das notwendig ist (im Ausländergesetz ja wohl nicht).
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 21.10.2005 um 09:17:50
 
Zitat:
Weshalb soll dann die Beantragung eines speziellen Visums zur Familienzusammenführung notwendig sein, wenn sie sich schon legal in Deutschland aufhält? Wo steht, dass das notwendig ist (im Ausländergesetz ja wohl nicht).


Wie wär's hiermit? § 6 AufenthG "Visum":
Zitat:
(1) Einem Ausländer kann
... 
2. ein Schengen-Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr (kurzfristige Aufenthalte)
erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen des Schengener Durchführungsübereinkommens und der dazu ergangenen Ausführungsvorschriften erfüllt sind. ...
...
(4) Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis geltenden Vorschriften. ...


Allerdings ist auch § 39 Nr. 3 AufenthV relevant:
Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er ... ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Abu

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.10.2005 um 09:35:57
 
Zitat:
Dieses ist auch noch nach unserer Heirat in ihrem Heimatland gültig.


Zitat:
Somit könnte sie also nach unserer Heirat legal nach Deutschland einreisen.


Wenn,,,

das Visum für mehrfache Einreise gilt, JA Zwinkernd

Es sieht mir so aus, als wäre sie bereits im Schengen-Raum und müßte zur Eheschließung nach "außerhalb" ausreisen. Zwinkernd

Grüße
Ronny;)
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.10.2005 um 13:30:25
 
Ja, das Visum ist für mehrfache Einreise gültig und meine (zukünftige) Frau ist zur Zeit nicht im Schengen-Raum Zwinkernd
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