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Wie weiter ? ? ? (Gelesen: 2.176 mal)
chann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.10.2005 um 01:01:15
 
Hallo Ronny,

nun habe ich heute die Unterlagen zur Botschaft inBern geschickt.Nochmal zur Auffrischung. (Ich Deutsche, in der Schweiz lebend, mit einem Pakistaner verheiratet)

Die Registrierung meiner Scheidung ist soweit, das wir das Schreiben bekamen,sowie Rechnung.
Im Schreiben meines Mannes stand er könne  sich nochmal dazu äussern,Frist 4 Wochen)
Und der Beamte schrieb  er möchte dem Antrag statt geben.

Soweit so gut.

Mit der Botschaft sprach ich ja telef. ,  der  Herr sagte nur ich solle ihm alles zuschicken. Mit der Bitte um Amtshilfersuchen und eine Uebernahmeerklärung  der Kosten
So das  tat ich nun.
Post ist weg.

Aber wie gehts  jetzt weiter?
Werde  ich angeschrieben oder macht es mehr Sinn  dort einfach mal jede Woche anzurufen?  :phone
Die Ausländerbehörde der Schweiz verlangte ja von mir ein Familienbuch, also das die Ehe anerkannt ist.

Aber was genau passiert denn jetzt?
Bekomme ich nun ein Visa für D für meinem Mann,da ich ja Deutsche bin?

Und wie ich ja schon gestern sagte, habe ich auf der einen Urkunde gesehen das das Geburtsdatum nicht stimmt. Smiley
Ich weiss  aber das dies nur ein Tippfehler ist. tippse
Ich war ja damals dabei als wir alle Unterlagen zusammen trugen da ich vorort war.

Ich meine sonst stimmt alles überein,Pass-Nummer  und auch alle anderen Angaben, sogar ein Passfoto wurde aufgestanzt.

und von allen Behörden abgestempelt.

Nun denke ich das der Vertrauensanwalt loslegen wird. Wie lange arbeitet  so ein Vertrauenanwalt an  einem Fall?
Ich denke bei uns sollte das schnell gehen.Da  alles registriert  ist.

Nun hoffe ich nicht das das Erdbeben alles verzögert. Bin ja schon froh das er es überlebt hat. :anbet

Ich will mein Mann zurück.  motz


Bitte  um ein paar Informationen wie das nun weitergeht.
Ich weiss der Fall liegt etwas anders da ich in der Schweiz lebe, aber hoffe trotzdem auf ein paar Informationen. Die Trennung macht mich so langsam krank :ill

Liebe Grüsse  Ann
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.10.2005 um 07:46:30
 
Hi Ann,

Zitat:
Geburtsdatum


Hatten wir schon im Chat, evtl. sollte das imRahmen der Überprüfung gleich mit geklärt werden. Sollte eigentlich kein großes Problem werden wenn es nachvollziehbar in den Büchern von "chak No....." ist Zwinkernd

Zitat:
Werde  ich angeschrieben oder macht es mehr Sinn  dort einfach mal jede Woche anzurufen? 


Ich denke das wurde im Rahmen der Anlegung des FamBuches durch das Standesamt veranlasst ? Dann erhält dieses die Nachricht über die Urkundenprüfung. Vielleicht nochmal klären, aber den Anruf jede Woche solltest Du Dir ersparen, kostet viel Geld und hält die Leuts vom Abeiten ab  Zwinkernd

Beim Standesamt solltest Du mal in vier Wochen nachfragen, wenn bis dahin noch nix vorliegt Zwinkernd

Zitat:
Wie lange arbeitet  so ein Vertrauenanwalt an  einem Fall?


Das kann schon mal ein paar Wochen dauern und hängt auch von den Wegen vor Ort ab, die er dort zu erledigen hat.
Beispiel: Geburt in Chak No.1, Adoption (z.B. in Chak No. 2, Heirat in Chak No. 3....). Verstehst Du worauf ich hinaus will?

Hat Er denn eins für Deutschland beantrag? Ich dachte ihr wolltet in die Schweiz?

Wenn nicht, dann bekommt er das auch im Normalfall, d.h. das hängt mit vom Ergebnis der Urkundenprüfung ab. Wenn er später eins beantragen will (aus der Schweiz) werden die Urkunden dann aber nicht nochmal zu prüfen sein Zwinkernd

Zitat:
Die Trennung macht mich so langsam krank

Zitat:
Ich will mein Mann zurück. 


:lob: Verstehe ich voll und ganz, wird auch werden  Daumen hoch

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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chann
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Beiträge: 17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.10.2005 um 12:47:30
 
Hallo Ronny,

danke für die prompte Antwort.
Also werde ich mal in 4 Wochen anrufen. :phone

Also mit dem Standesamt habe ich nun garnichts zu tun. Da ich in D abgemeldet bin ist wohl nur noch die Dt. Botschaft  für mich zuständig.

Den Antrag für die Familienzusammenführung habe ich ja in der Schweiz gestellt.
Aber was genau passiert jetzt?  Ist es nur die Anerkennung der Ehe oder ist es eine Art Visa? Oder wird dann das Visa durch die Schweiz  ausgestellt ?
So richtig blicke ich noch nicht durch. :nix

Und wie ist das mit der Namensänderung? Möchte gerne seinen Namen annehmen. Wann kann ist das möglich? Nehme an auch dies muss über die Botschaft passieren.

Also wegen der Frist des Vertrauensanwaltes.
Nun in seinem Fall. Er ist im Chak No. 5 geboren. hat dort gelebt und dort haben wir auch geheiratet.Zumindest ist die Ehe dort geschlossen worden.Gefeiert wurde dann im Hotel. Er sollte demnach nicht so viele Rennereien haben.
Und das sollte sich doch positiv auswirken. Er hat eine saubere Weste,sich nie was zu Schulden kommen lassen. War fleissiger Student in der Schweiz.Kommt aus einer angesehenden,vernünftigen Familie.
Unsere Papiere sind echt. Unsere Hochezeit  wurde officiell und sehr gross gefeiert. Jeder in der ganzen Region weiss  über diese Hochezeit bescheid. (Also keine kleine heimliche Hochzeit)



Nein Ronny  er hat von dort aus  garnichts beantragt. Wir hatten Telef. Kontakt zur dt. Botschaft in Pakistan, aber man sagte uns,  ich müsste alles von hier aus einreichen. Verstand der Herr hier von der dt. Botschaft auch nicht.  :vogel3
Er meinte wenn es Probleme gibt machen wir es halt von hier aus und das taten wir ja nun auch.

So wenn der Vertrauensanwalt durch ist, sollte das grösste geschafft worden sein oder?
Nun hoffe ich das sich das alles nicht all zu lange mehr hinzieht.  :anbet   Man dreht ja langsam durch.

Lieben Dank für Deine Mühe   :bussi

Gruss Ann
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