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ungültige Heirat (Gelesen: 5.128 mal)
bernd2005
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20.10.2005 um 15:10:55
 
Hallo liebes Forum,
ich habe da mal eine Frage bezüglich einer Heirat, welche in der BRD im Jahre 1996 gemacht wurde. Diejenigen die geheiratet haben waren zum einen deutsch/türkisch und nur türkisch.
Da sich der Mann 1994 in deutschland hat scheiden lassen aber noch in der Türkei verheiratet war, würde ich nun gerne wissen, ob diese Heirat rechtsgültig ist. Es bestanden zum Zeitpunkt der Heirat in Deutschland zwei Ehen; eine in Deutschland und eine in der Türkei. Danke für alle eure Antworten.
MfG
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Ralf
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Antwort #1 - 20.10.2005 um 15:30:23
 
Zitat:
Da sich der Mann 1994 in deutschland hat scheiden lassen aber noch in der Türkei verheiratet war, ...

Ich gehe mal davon aus, dass hier nicht verschiedene Ehen gemeint sind, sondern ein nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführtes Anerkennungsverfahren einer in D erfolgten Scheidung.  öhm
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« Zuletzt geändert: 20.10.2005 um 15:51:47 von Ralf »  

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bernd2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.10.2005 um 15:36:06
 
Nein es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Ehen mit zwei verschiedenen Frauen.
Da nach deutschem Recht geheiratet wurde, wäre ich der Meinung dass die zweite Ehe ungültig ist. Konnte aber nichts dazu finden..
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Ralf
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Antwort #3 - 20.10.2005 um 15:55:09
 
Zitat:
Nein es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Ehen mit zwei verschiedenen Frauen.
...


Gleichzeitig?  cry:

Eindeutig ein Fall für Ronny.  grin tippse


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ronny
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Antwort #4 - 20.10.2005 um 15:59:29
 
Hallo,

es gibt nach deutschem Recht zwar das Verbot der Doppelehe, allerdings macht ein Verstoß diese nicht "ungültig" sondern allenfalls aufhebbar.

Um da aber mehr sagen zu können müßte der Sachverhalt etwas näher erläutert werden.

Wann erste Eheschließung ? Wo?

Staatsangehörigkeit der Ehegatten?

Besteht diese Ehe noch ? Wenn nicht, wodurch aufgelöst?


Zweite Ehe besteht noch?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.10.2005 um 16:11:07
 
Der Mann hat sich 1994 von 1.Frau scheiden lassen. Er hat danach in Deutschland 1996 geheiratet. Zum Zeitpunkt der Heirat war er deutsch/türkisch Staatsangehöriger. Sie war Türkin. Zum Zeitpunkt der Scheidung nur Türke. Er hat ebenfalls die Scheidung in der Türkei nie anerkennen lassen. Ist nach dortigen Papier genannt Nüfüs Kayit Belgesi verheiratet mit 1.Frau. Nun ist die Frage ob nach deutschem Ehegesetz  diese Ehe gültig wäre da er sich nicht in der Türkei hat  scheiden lassen hat.
In der Türkei hat er sich als geschieden angegeben, da dies Papiere belegen. Hier hat er sich auf das deutsche Urteil sberufen und hat sich das Ehefähigkeitszeugnis seiner jetzigen Frau nicht aus seiner Heimatstadt geholt sondern aus ihrer. Die Frau ist laut türkischem Personalausweis in der Türkei nicht verheiratet.
Das bedeutet, dass die in Deutschland geschlossene Ehe in der Türkei nicht anerkannt wurde.
Die 1.Frau ist laut türkischem Ausweis noch in der Türkei als verheiratet gemeldet.
Die 2.Frau hat in ihrem türkischen Ausweis noch den Namen ihrer alten Ehe zu stehen und im türkischen Passport den Namen meines Vaters.
Danke für die Antworten...
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ronny
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Antwort #6 - 20.10.2005 um 16:32:54
 
Zitat:
Nun ist die Frage ob nach deutschem Ehegesetz  diese Ehe gültig wäre da er sich nicht in der Türkei hat  scheiden lassen hat.


Wenn diese Ehe von einem deutschen Gericht geschieden wurde, ist sie aufgelöst. Das Urteil wäre ggf. noch in der Türkei anzuerkennen.

Zitat:
Das bedeutet, dass die in Deutschland geschlossene Ehe in der Türkei nicht anerkannt wurde.


Das kann evtl. nur eine Doppelehe im Sinne des türkischen Rechts sein, sie ist aber in Deutschland wirksam geschlossen.

Zitat:
und hat sich das Ehefähigkeitszeugnis seiner jetzigen Frau nicht aus seiner Heimatstadt geholt sondern aus ihrer.


Das wäre richtig, weil er ja deutscher war und damit nur noch für sie ein EFZ brauchte.

Zitat:
Die 1.Frau ist laut türkischem Ausweis noch in der Türkei als verheiratet gemeldet.


Sollte mal das Scheidungsurteil anerkennen lassen dann wirds automatisch geändert.

Zitat:
Die 2.Frau hat in ihrem türkischen Ausweis noch den Namen ihrer alten Ehe zu stehen und im türkischen Passport den Namen meines Vaters. 


War die auch schon einmal verheiratet? Wodurch wurde dann diese Ehe aufgelöst?

Zitat:
türkischen Ausweis


Was meinst du damit, diesen rosa nüfus? Bei Männern hellblau ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 20.10.2005 um 16:44:20
 
Danke für deine Antwort.
Mit dem türkischen Ausweis meine ich den echten türkischen Ausweis, also keinen pembe oder mavi nüfüs.

Die 2.Frau war zum Zeitpunkt der Heirat verwitwet.

Die 1.Frau würde ganz gerne Ihren Heiratsstatus in der Türkei nicht verleiren wollen.

Das deutsche Eherecht besagt das eine Heirat nur dann vollzogen werden kann wenn es keine Ehe mehr in einem andern Land gibt???? Fragezeichen
Ist denn die Heirat in der BRD dann auch in der Türkei rechtsgültig??? Fragezeichen

Sorry, das ich das mit den Zitaten nicht so hinkriege.. :anbet
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ronny
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Antwort #8 - 20.10.2005 um 18:01:13
 
Zitat:
meine ich den echten türkischen Ausweis,


Den meinte ich auch , das was in etwa unserem Personalausweis entspricht. Zwinkernd

Zitat:
Die 1.Frau würde ganz gerne Ihren Heiratsstatus in der Türkei nicht verleiren wollen.


Sie ist definitiv geschieden, da beißt die Maus doch keinen Faden ab  öhm

Das Anerkennungsverfahren hat keine konstitutive Wirkung. Sie kann auch Problee bekommen, wenn es später mal rauskommen sollte. Aber das ist ne sache die sie mit den TR-Behörden abmachen muß Zwinkernd

Zitat:
Ist denn die Heirat in der BRD dann auch in der Türkei rechtsgültig


Sicher Zwinkernd

Zitat:
Das deutsche Eherecht besagt das eine Heirat nur dann vollzogen werden kann wenn es keine Ehe mehr in einem andern Land gibt


Die gab es definitiv auch nicht weil das deutsche Gerichtsurteil bindend ist. Die Ehe besteht ja nicht deshalb, weil sie es unterlassen hat die Scheidung anzuerkennen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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