Zitat:Jetzt zu meinen Fragen:
Was muss sie tun und an welche Behörden muss sie sich wenden um für sich und ihre Tochter ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen? Was muss sie tun, um den Vater des Kindes zu seinen Unterhaltszahlungen zu verpflichten? Kann man einen Vaterschaftstest erzwingen? Kann man vielleicht Zeugen benennen, die Aussagen, dass sie damals ein Paar waren?
Mich würde auch interessieren, ob es irgendwelche Organisationen gibt (von mir aus Frauenrechtsvereine...), die meine Bekannte unterstüzen würde?
Ich habe Dir für den Einstieg unten mal ein paar Rechtsgrundlagen zusammengestellt.
Ich empfehle Ihr, sich einen Anwalt am Wohnort des vermutlichen Vaters zu suchen.
Zitat: BGB § 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.
Zitat: ZPO § 640a Zuständigkeit
(1) Ausschließlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Erhebt die Mutter die Klage, so ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Mutter ihren Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Haben das Kind und die Mutter im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes der gewöhnliche Aufenthalt des Mannes maßgebend. Ist eine Zuständigkeit eines Gerichts nach diesen Vorschriften nicht begründet, so ist das Familiengericht beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin ausschließlich zuständig. Die Vorschriften sind auf Verfahren nach § 1615o des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
Zitat: ZPO § 641d Einstweilige Anordnung
(1) Sobald ein Rechtsstreit auf Feststellung des Bestehens der Vaterschaft nach § 1600d des Bürgerlichen Gesetzbuchs anhängig oder ein Antrag auf Bewilligung der Prozeßkostenhilfe eingereicht ist, kann das Gericht auf Antrag des Kindes seinen Unterhalt und auf Antrag der Mutter ihren Unterhalt durch eine einstweilige Anordnung regeln. Das Gericht kann bestimmen, daß der Mann Unterhalt zu zahlen oder für den Unterhalt Sicherheit zu leisten hat, und die Höhe des Unterhalts regeln.
Abu