Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung x doppelte Staatsangehörigkeit (Gelesen: 2.623 mal)
KeinName
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung x doppelte Staatsangehörigkeit
19.10.2005 um 13:39:22
 
Hallo,

ich bin Studentin in Deutschland seit 2003, habe also eine Aufenthaltsbewilligung.
Da meine Urgroßeltern aus Deutschland waren, hätte ich theoretisch Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Realität sieht aber anders aus. Da sie vor 1871 ausgewandert sind, wäre meine Chance diesbezüglich gering bzw. hätte ich sogar keine Chance.

Jetzt kommt meine Frage : Gibt es spezielle Regeln für die Einbürgerung von Ausländern deutscher Herkunft, die in Deutschland leben, oder muss man auch hier den achtjährigen Aufenthalt beachten ?

Ich komme nicht aus Russland, Polen usw., sondern aus Latein Amerika.

Ich hoffe, jemand hier kann diese Frage beantworten.

:hilfe:
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung x doppelte Staatsangehörigkeit
Antwort #1 - 19.10.2005 um 14:15:10
 
Zitat:
Da meine Urgroßeltern aus Deutschland waren, hätte ich theoretisch Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.


Hi,

der Anspruch wäre mir neu? Es kann allenfalls ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Frage kommen, wenn die Vorfahren als deutsche Staatsangehörige ausgewandert sein sollten und danach die Staatsangehörigkeit immer schön an Nachkommen weitergegeben haben. Das wären grob gesagt bis zu den Geburtszeiträumen vor dem 01.01.1975 immer die Vorfahren der väterlichen Linie gewesen.

Zitat:
Da sie vor 1871 ausgewandert sind, wäre meine Chance diesbezüglich gering bzw. hätte ich sogar keine Chance.


Würde ich auch so sehen wollen, weil in den meisten Fällen vor dem 01.01.1914 der Verlust durch mehr als zehnjährigen Auslandsaufenthalt eintrat. Aber schlußendlich wäre das eine Frage die im Einzelfall die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde im Rahmen eines Feststellungsverfahrens zu trefen hätte.

Zur Einbürgerung:

Grundsätzlich ist für die Einbürgerung ein rechtmäßiger Inlandsaufenthalt von acht Jahren erforderlich. Ausnahmen gibt es für Bewerber aus dem deutschsprachigen Raum (eher nicht für Brasilien) und für Spitzensportler oder sonstige Fälle des öffentlichen Interesses (Wiedergutmachung etc.).

Die einzelenen Bestimmungen stehen oben im Portal bei www.info4alien.de/images/top_einbuergerung.gif .

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung x doppelte Staatsangehörigkeit
Antwort #2 - 19.10.2005 um 21:29:10
 
Zitat:
habe also eine Aufenthaltsbewilligung.


Hallo!

Eine Aufenthaltsbewilligung bzw. die jetzige AE für Studienzwecke reicht normalerweise gar nicht für eine Einbürgerung aus.

Allerdings gibt es bei den Verwaltungsvorschriften eine Sondervorschrift:
Zitat:
8.1.3.3 Ehemalige deutsche Staatsangehörige, Abkömmlinge deutscher Staats-
       angehöriger (einschließlich der Adoptivkinder) und Abkömmlinge ehemali-
       ger deutscher Staatsangehöriger

       Ehemalige deutsche Staatsangehörige und Abkömmlinge deutscher und
       ehemaliger deutscher Staatsangehöriger
können abweichend von Num-
       mer 8.1.2.2 bei einer - nach Lage des Einzelfalles auch erheblich - kürze-
       ren Aufenthaltsdauer als acht Jahre eingebürgert werden.
       .......

       Abweichend von Nummer 8.1.2.4 kann es bei diesen Personen als ausrei-
       chend angesehen werden, wenn sie sich im Zeitpunkt der Einbürgerung
       rechtmäßig im Inland aufhalten
.



Die Frage ist, ob man nach so langer Zeit noch darunter fällt.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
KeinName
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung x doppelte Staatsangehörigkeit
Antwort #3 - 19.10.2005 um 22:50:57
 
Hallo,

ronny, ralf,
vielen Dank für die Antworten, sie haben bestimmt geholfen   Daumen hoch
Ronny,

Zitat:
weil in den meisten Fällen vor dem 01.01.1914 der Verlust durch mehr als zehnjährigen Auslandsaufenthalt eintrat.


Genau das ist das Problem. Um die Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren, mussten sie sich bei einem deutschen Konsulat anmelden. Die Anmeldungen wurden aber in Brasilien bei dem Weltkrieg zerstört und das Auswärtige Amt hat auch in Deutschland keine Spur von diesen Anmeldungen. Hier gilt es : kein Anmeldungsnachweis => kein Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Deswegen wäre der Weg "ius sanguis" für mich ausgeschlossen. weinend

Ich habe gedacht, vielleicht würde es auch in Deutschland eine Regel für Abkömmlinge geben, wie in Italien und  anderen Ländern  , wo nach 3 Jahren jeder, der italienische Vorfahren hat, automatisch die italienische Staatsangehörigkeit beantragen kann.

Ralf,

Zitat:
Allerdings gibt es bei den Verwaltungsvorschriften eine Sondervorschrift.
Die Frage ist, ob man nach so langer Zeit noch darunter fällt. 


mir wurde schon gesagt, dass diese Sondervorschrift eine Möglichkeit wäre. Ist das Bundesverwaltungsamt dafür zuständig ? Wie soll ich vorgehen ? Weiss vielleicht jemand, wo ich mehr Informationen über diese Sondervorschrift bekommen kann ?

Gruß und nochmals Danke   Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung x doppelte Staatsangehörigkeit
Antwort #4 - 20.10.2005 um 07:24:52
 
Hallo deutsche,

soweit ich mich erinnern kann, wurden von diesen Botschaftsmatrikeln immer Zweitschriften gefertigt?

Hat das Ausw.Amt mal im Bundesarchiv nachgefragt, oder das Bundesverwaltungsamt?

Sind die Vorfahren denn tatsächlich massgebend gewesen für den "ius sanguinis"-Erwerb, dann lohnte sich evtl. noch eine Nachforschung? Ansonsten wäre es in der Tat so, dass die lückenlose "ius-sanguinis" - Kette bereits vor 1914 unterbrochen worden wäre, sorry Zwinkernd

Zitat:
Ist das Bundesverwaltungsamt dafür zuständig ? Wie soll ich vorgehen ? Weiss vielleicht jemand, wo ich mehr Informationen über diese Sondervorschrift bekommen kann ?


Da die von Ralf zitierte Ziffer der StAR-VwV mit 8 beginnt, ist es eine ganz normal zu einer Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG gehörende. Sie wäre daher im Rahmen eines ganz gew. Einbürgerungsverfahrens durch Deine zuständige Einbürgerungsbehörde zu prüfen.

Allerdings würde ich die Ziffer ausdrücklich im Antrag erwähnen (etwa:....ich bitte um Prüfung, ob gem. Ziffer xyz nicht eine Verkürzung der Frist in Betracht kommen kann, weil....). Ich habe zwar bis 2001 Einbürgerungen bearbeitet, aber diese "Exotin" war mir auch nicht in den Sinn gekommen bei meiner ersten Antwort . Kommt viel zu selten vor, dass man die anwenden muß, deswegen kann es sein, dass sie anderen Kollegen ebensowenig geläufig ist wie mir  Zwinkernd.

Viel Glück und viele Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung x doppelte Staatsangehörigkeit
Antwort #5 - 20.10.2005 um 10:53:43
 
Zitat:
Die Anmeldungen wurden aber in Brasilien bei dem Weltkrieg zerstört
Ganz nebenbei: Ich glaube nicht, daß es in Brasilien während eines der beiden Weltkriege Kampfhandlungen o.ä. gab.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung x doppelte Staatsangehörigkeit
Antwort #6 - 20.10.2005 um 11:35:35
 
Zitat:
Ich glaube nicht, daß es in Brasilien während eines der beiden Weltkriege Kampfhandlungen o.ä. gab.


Sicher nicht Abu,

aber das ist durchaus vorstellbar, dass die Botschaften insbesondere wenn sie "im Feindesland" lagen, solche Hinweise auf evtl. "Schläfer", also (auch-)deutsche Staatsangehörige die sich dort aufhielten, entweder vernichtet oder in"Sicherheit" heim ins Reich gebracht haben könnten.

Und wenn dann das Böötche auf dem Heimweg über den Atlantik versenkt wurde, waren die Dinger futsch...

grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung x doppelte Staatsangehörigkeit
Antwort #7 - 20.10.2005 um 14:53:22
 
Zitat:
aber das ist durchaus vorstellbar, dass die Botschaften insbesondere wenn sie "im Feindesland" lagen, solche Hinweise auf evtl. "Schläfer", also (auch-)deutsche Staatsangehörige die sich dort aufhielten, entweder vernichtet oder in"Sicherheit" heim ins Reich gebracht haben könnten.

Und wenn dann das Böötche auf dem Heimweg über den Atlantik versenkt wurde, waren die Dinger futsch...


Anscheinend hätte ich mir mal ein paar Agentenfilme mehr ansehen sollen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema