Hallo deutsche,
soweit ich mich erinnern kann, wurden von diesen Botschaftsmatrikeln immer Zweitschriften gefertigt?
Hat das Ausw.Amt mal im Bundesarchiv nachgefragt, oder das Bundesverwaltungsamt?
Sind die Vorfahren denn tatsächlich massgebend gewesen für den "ius sanguinis"-Erwerb, dann lohnte sich evtl. noch eine Nachforschung? Ansonsten wäre es in der Tat so, dass die lückenlose "ius-sanguinis" - Kette bereits vor 1914 unterbrochen worden wäre, sorry
Zitat:Ist das Bundesverwaltungsamt dafür zuständig ? Wie soll ich vorgehen ? Weiss vielleicht jemand, wo ich mehr Informationen über diese Sondervorschrift bekommen kann ?
Da die von Ralf zitierte Ziffer der
StAR-VwV mit 8 beginnt, ist es eine ganz normal zu einer Ermessenseinbürgerung nach § 8
StAG gehörende. Sie wäre daher im Rahmen eines ganz gew. Einbürgerungsverfahrens durch Deine zuständige Einbürgerungsbehörde zu prüfen.
Allerdings würde ich die Ziffer
ausdrücklich im Antrag erwähnen (etwa:....ich bitte um Prüfung, ob gem. Ziffer xyz nicht eine Verkürzung der Frist in Betracht kommen kann, weil....). Ich habe zwar bis 2001 Einbürgerungen bearbeitet, aber diese "Exotin" war mir auch nicht in den Sinn gekommen bei meiner ersten Antwort . Kommt viel zu selten vor, dass man die anwenden muß, deswegen kann es sein, dass sie anderen Kollegen ebensowenig geläufig ist wie mir
.
Viel Glück und viele Grüße
Ronny