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Besuch zur Hochzeit (Gelesen: 2.826 mal)
roncubanito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch zur Hochzeit
16.10.2005 um 10:35:39
 
Hallo ihr da draussen,

zu unserer Hochzeit wollen die Mama,Schwester, Bruder und Neffe meiner Verlobten einreisen.
Gibt es da sowas ähnliches wie ein "Sammelbesuchsvisum" grin
´
Muss ich für jede einzelne Person eine VE machen lassen?

Ich nehme mal an, es muss genügend Wohnraum vorhanden sein, Krankenversicherung auch klar - aber ich werde wohl die VE´s auch noch von meinen Eltern machen lassen müssen, in deren Haus auch alle wohnen werden - 200 QM dürften reichen, oder ??

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Neuromancer
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Bljad'! Bol'schje njet
wodki ?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.10.2005 um 15:45:08
 
Hallo roncubanito,

Das es so etwas wie ein "Sammelvisum" gibt kann ich mir nicht vorstellen, da ja jede Person einen eigenen Reisepass benötigt, evtl. findest Du was unter:
http://www.auswaertiges-amt.de

Mit dem Wohnraum dürfte es wohl kaum Probleme geben.

Evtl. lässt sich bei der Reisekrankenversicherung eine Art "Gruppenrabatt" aushandeln Zwinkernd

greets ...
neuro ........

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RainMan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 18.10.2005 um 16:19:20
 
Hallo roncubanito,


es gibt Sammelvisa, allerdings erst ab 5 Personen und für maximal 30 Tage (steht irgendwo in den gemeinsamen konsularischen Instruktionen und auch auf der Website des Auswärtigen Amtes). Die Gebühren dafür sind erheblich niedriger als für Einzelvisa.

Verpflichtungserklärung kann man zumindest für Ehegatten und Kinder auf einer Erklärung abgeben. Ich weiß allerdings leider nicht, ob dies nur für minderjährige Kinder gilt.

Einen logischen Grund sehe ich für aber für derartige Beschränkungen nicht, außer vielleicht, dass die VE bei dem Visaantrag und der Einreise vorgezeigt werden muss. Wenn aber sowieso alle gemeinsam Visum beantragen und reisen, wäre das ja kein Problem. Wir haben bei unserer Hochzeit damals für jedes Paar eine eigene VE gemacht, aber je länger ich mich mit Visa und ähnlichem beschäftige, desto mehr merke ich, dass erheblich mehr geht, als ich damals dachte. Deshalb: Versuch macht kluch und spart Geld!

Da das bisher ja kein Experte beantworten konnte, würde ich mal bei der zuständigen Botschaft/ Konsulat nachfragen, denn es spart ja bares Geld, zumindest für die VE.

Gruß, Rainman
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.10.2005 um 19:33:41
 
Ein Problem könnte bei den VEs sein, dass nicht genügend Einkommen
vorliegt. Viele ABHS gehen da recht (str)eng nach gewissen Tabellen vor,
nach denen eben pro eingeladener Person soundsoviel Einkommen vor-
handen sein muss (acu unter Berücksichtigung der (hie rin D. unterhalts-
pflichtigen) Personen.

Als (uralter) Anhaltspunkt, hier mal eine Tabelle:

http://www.info4alien.de/84/image12.art

URL: http://www.info4alien.de/84/image12.art

ACHTUNG: ist ein ART-Bild, kann nicht jeder Browser darstellen)

Hab leider nix neueres parat.

Ggf. müsste man daher die VEs auf mehrere Schultern verteilen.
Logisch ist natürlich schon, dass man bei solchen Familienfeiern
alle da haben will  Daumen hoch
Möglicherweise wird das daher dann ned so eng gesehen. Aber
konkret müsst ihr das bei eurer ABH klären.
Feedback wäre dann auch hier erwünscht über die Handhabung  tippse

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roncubanito
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Diras que soy un sonador-pero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.11.2005 um 19:58:00
 
Servus,

hier nun das verprochene Feedback.

Ich war heute bei meiner ABH und habe die Verpflichtungserklärung machen wollen für meinen Besuch zur Hochzeit.
Ich legte brav meinen Gehaltszettel und den Mietvertrag vor und fragte, wieviele Leute ich damit einladen kann.
Die Dame rechnete kurz nach und sagte dann 8 ?!?! Augenrollen

Ich wollte es erst nicht glauben- aber es war so-bevor sie sich es anders überlegte, habe ich die VE´s gemacht- 100 Teuros gelöhnt und machte mich aus dem Staub.

Dazu sagen will ich noch, dass ich über 3 ZKB verfüge und mein Gehalt keine 3 vor den Nullen hat.
Aber mir wars letztlich egal - die Tabelle von Fons ist damit wirklich nicht mehr aktuell.

Grüße

Roncubanito


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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.11.2005 um 19:59:48
 
Ist sie sicher nicht - aber ich denke 8 ist auch ned "normal".

Ich würde das in die Rubrik:  Schwein gehabt  einreihen.  Zwinkernd


Änderung:
Zur Verdeutlichung: hier habe ich mal ne aktuelle Tabelle gefunden die wohl dein
Glück eher untrtmauert.

look Tabelle


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« Zuletzt geändert: 22.11.2005 um 20:19:10 von N/V »  
 
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 22.11.2005 um 20:27:45
 
roncubanito schrieb am 22.11.2005 um 19:58:00:
Die Dame rechnete kurz nach und sagte dann 8 ?!?! Augenrollen

Dazu sagen will ich noch, dass ich über 3 ZKB verfüge und mein Gehalt keine 3 vor den Nullen hat.
Aber mir wars letztlich egal - die Tabelle von Fons ist damit wirklich nicht mehr aktuell.



Hallo Zwinkernd

Ich würd auf fons Glückwunsch noch einen drauflegen. Du solltest vielleicht umgehend im Lotto spielen und die Sachebarbeiterin zur Hochzeit einladen Zwinkernd


Wünsch Euch eine wunderschöne Feier!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Und an alle anderen Leser... ich glaub' das war ne mehr als glückliche Ausnahme

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