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1974 - automatisch als Doppelstaatler geboren? (Gelesen: 2.089 mal)
Vivi
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14.10.2005 um 11:54:50
 
Liebes Expertenteam,

ich hätte folgende Frage - ich wurde 1974 in Deutschland mit der deutschen Staatsbürgerschaft geboren. Zum Zeitpunkt meiner Geburt war mein Vater Deutscher (1970 eingebürgert in D, Heimatvertriebener aus YU), meine Mutter Kroatin/Jugoslawin (1977 eingebürgert in D, aus der YU-Staatsbürgerschaft auf Antrag entlassen).

Da ich nun gerne die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen würde, ohne die deutsche zu verlieren, wüsste ich gerne, ob eventuell die Möglichkeit besteht, dass ich schon als DOPPELSTAATLER geboren wurde? Also dass ich schon von Geburt an deutsch-kroatisch bin entsprechend einem alten Staatsbürgerschaftrecht?

Würde mir solch eine Konstellation die BBG eventuell ersparen  :blum

Danke für eure Tipps!

Mit sonnigen Grüssen  :blum
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Ralf
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Antwort #1 - 14.10.2005 um 22:05:59
 
Hi Vivi!

An der deutschen StA besteht kein Zweifel, da dein Vater bei deiner Geburt Deutscher war.

Schwieriger ist die Beurteilung der Frage, ob du die kroatische StA besitzt. Werde mal mein Gedächtnis bemühen:

Zitat:
Zum Zeitpunkt meiner Geburt war mein Vater Deutscher (1970 eingebürgert in D, Heimatvertriebener aus YU),

War dein Vater seinerzeit nur noch Deutscher? Hatte er die damalige jugoslawische StA bei der Einbürgerung aufgegeben? Wenn nicht, besitzt er sie bzw. die des entsprechenden Nachfolgestaates noch.

Zitat:
meine Mutter Kroatin/Jugoslawin (1977 eingebürgert in D, aus der YU-Staatsbürgerschaft auf Antrag entlassen).


Wenn zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes beide Eltern jugoslawische Staatsangehörige waren, hatte das Kind die jugoslawische StA ebenfalls erforben. War nur ein Elternteil Jugoslawe und ist das Kind außerhalb von Jug. geboren, hat es die jug. StA nur dann automatisch erworben, wenn es ansonsten staatenlos war. Andernfalls war eine Registrierung beim Konsulat erforderlich, um die jug. StA zu erwerben. Die Registrierung musste erfolgen, so lange das Kind minderjährig war.

Allerdings ist es auch möglich, dass du zwar mit der Geburt die jug. StA erworben hast, aber seinerzeit zusammen mit deiner Mutter aus der damaligen jugosl. StA entlassen worden bist. Dies müsste sich aus der Entlassungsbescheinigung deiner Mutter ergeben, die du ggf. bei der damaligen Einbürgerungsbehörde einsehen kannst.

Also: Es ist hier kaum möglich, festzustellen, wie es sich bei dir bezüglich der jug. bzw. kroatischen StA verhält. Dazu können dir letztlich nur die kroatischen Behörden verbindlich Auskunft geben.

Zitat:
Da ich nun gerne die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen würde, ohne die deutsche zu verlieren, wüsste ich gerne, ob eventuell die Möglichkeit besteht, dass ich schon als DOPPELSTAATLER geboren wurde?

Siehe oben. Dazu müsstest du beim Konsulat einen Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit stellen.

Solltest du die kroatische StA nicht beeits besitzen, würdest du bei deren Erwerb auf Antrag automatisch die deutsche StA verlieren. Der Verlust tritt nur dann nicht ein, wenn du vorher im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung bist. Dafür sehe ich allerdings nur geringe Chancen, da Mehrstaatigkeit bekanntlich vermieden werden soll. Rein emotionale Gründe sind dafür jedenfalls nicht ausreichend.
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Vivi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 24.10.2005 um 18:01:12
 
Hallo Ralf, ganz herzlichen Dank für die Antwort auf diese in der Tat ziemlich komplizierte Angelegenheit.  :blum

Die kroatischen Behörden verweisen mich leider an das Konsulat in Deutschland, wo ich jedoch nicht registriert bin - also bin ich für die Kroaten überhaupt nicht existent.  weinend

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob alle Deutschen aus Jugoslawien durch die AVNOJ-Beschlüsse von 1944 nicht automatisch ihre Staatsbürgerschaft verloren haben, also dass sie ihnen per Dekret entzogen wurde, ebenso wie Grund und Boden.

Wenn dies NICHT so wäre, wäre mein Vater theoretisch noch jugoslawischer Staatsbürger, da er nie auf Antrag aus der Staatsbürgerschaft entlassen wurde. Und ich wäre theoretisch als Kind zweier YU-Staatsbürger geboren...

Tja, dass ich mit meiner Mutter gemeinsam aus der Staatsbürgerschaft entlassen wurde, dass werde ich mal prüfen - es erschwert die Situation allerdings um einiges.

Und um eine BGB für Kroatien zu erhalten, dass ja wirklich auf dem Weg in die EU ist und wo man nicht unbedingt schwerwiegende Nachteile hat - das dürfte kompliziert oder teuer werden.  ???

Danke nochmals, ich bleibe am Ball! Smiley
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Ralf
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Antwort #3 - 02.11.2005 um 12:44:11
 
Zitat:
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob alle Deutschen aus Jugoslawien durch die AVNOJ-Beschlüsse von 1944 nicht automatisch ihre Staatsbürgerschaft verloren haben, also dass sie ihnen per Dekret entzogen wurde, ebenso wie Grund und Boden.

Dazu kann ich wenig sagen, aber da die damaligen Beschlüsse wohl nie zurückgenommen wurden, werden die rechtlichen Wirkungen wohl noch bestehen.

Zitat:
Wenn dies NICHT so wäre, wäre mein Vater theoretisch noch jugoslawischer Staatsbürger, da er nie auf Antrag aus der Staatsbürgerschaft entlassen wurde. Und ich wäre theoretisch als Kind zweier YU-Staatsbürger geboren...

Da es Jugoslawien mittlerweile auch nicht mehr gibt, könnte dies allenfalls auf gerichtlichem Wege beim jeweiligen Nachfolgestaat geklärt werden, vermutlich also in Serbien. Da du aber ja auf die kroatische StA Wert legst, würde dich dies ja auch nicht weiter bringen.

Zitat:
Tja, dass ich mit meiner Mutter gemeinsam aus der Staatsbürgerschaft entlassen wurde, dass werde ich mal prüfen - es erschwert die Situation allerdings um einiges.

Das müsste in der Tat geprüft werden, wie gesagt: Dazu am besten mal Akteneinsicht bei der damaligen Einbürgerungsbehörde beantragen oder einfach schriftlich eine Kopie der Entlassungsbescheinigung anfordern.

Zitat:
Und um eine BGB für Kroatien zu erhalten, dass ja wirklich auf dem Weg in die EU ist und wo man nicht unbedingt schwerwiegende Nachteile hat - das dürfte kompliziert oder teuer werden.

Die Kosten für die Beigehaltungsgenehmigung sind immer gleich, nämlich 255 Euro. Auch die Ablehnung ist gebührenpflichtig, in der Regel 3/4 der Gebühr.
Wie schon gesagt, die Aussichten sind zur Zeit nicht gut, aber vielleicht wartest du einfach, bis Kroatien EU-Mitgleid ist.
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