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irakischer mann mit duldung(in deu nach österreich (Gelesen: 10.843 mal)
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #15 - 16.10.2005 um 10:57:37
 
Hi,

kontaktiere mal die Leute von
Migration-Info
. Da die in ihrem Newsletter auch Meldungen über Österreich bringen, wissen die vielleicht noch was oder haben weitere Ansprechpartner für Dich.

Vielleicht solltet Ihr auch die Sache mit der Presse weiter verfolgen.
Einmal in der Zeitung sein nützt nicht so viel. Man muss immer wieder präsent sein, um bemerkt zu werden. (da kommt mein Marketing"wissen" wieder mal durch - aber Du kennst ja das Beispiel: Man hört ein Lied im Radio und findet es -gelinde gesagt- Mist. Das Lied wird immer wieder gespielt, man hört es also dauernd, und irgendwann gefällt es einem ...)

Bei allem aber immer sachlich, freundlich und korrekt bleiben - Man soll Euch da nichts vorwerfen können, denn das würde wieder nur eine schlechte Presse / Meinung von Euch geben.

Was wäre mit einem amtsärztlichen Attest für die Frau (Arzt und Psychologe)? Dass es für sie unerlässlich ist, dass der Kindsvater ihr persönlich anwesend zur Seite steht?
Manchmal hilft ein solches Attest / Gutachten.

Viele Grüße
Janna
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kezanakampeawakam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #16 - 16.10.2005 um 15:18:02
 
Zitat:
Hi,

kontaktiere mal die Leute von
Migration-Info
. Da die in ihrem Newsletter auch Meldungen über Österreich bringen, wissen die vielleicht noch was oder haben weitere Ansprechpartner für Dich.

Vielleicht solltet Ihr auch die Sache mit der Presse weiter verfolgen.
Einmal in der Zeitung sein nützt nicht so viel. Man muss immer wieder präsent sein, um bemerkt zu werden. (da kommt mein Marketing"wissen" wieder mal durch - aber Du kennst ja das Beispiel: Man hört ein Lied im Radio und findet es -gelinde gesagt- Mist. Das Lied wird immer wieder gespielt, man hört es also dauernd, und irgendwann gefällt es einem ...)

Bei allem aber immer sachlich, freundlich und korrekt bleiben - Man soll Euch da nichts vorwerfen können, denn das würde wieder nur eine schlechte Presse / Meinung von Euch geben.

Was wäre mit einem amtsärztlichen Attest für die Frau (Arzt und Psychologe)? Dass es für sie unerlässlich ist, dass der Kindsvater ihr persönlich anwesend zur Seite steht?
Manchmal hilft ein solches Attest / Gutachten.

Viele Grüße
Janna


danke janna:endlich wer der versteht auf was ich aus bin Smiley Kuss
danke für dein link und deine tipps..mit der zeitunghabe ich wieder geredet über email und sie setzten sich dann zusammen mit ihnen...ach ja,fernsehen eventl`?
frage :wenn er par tage visa bekommt wie geht das weiter dann?weil er muss doch nach D wieder nach der zeit aber wenn sie dann verheiratet sind und sie hat doch die Ö.staatsbürgerschaft ???
bekommt er ein einreisevisa wieder oder wird er anders angesehen...wegen herziehen wenn alles geklärt ist weiss ich dann schon weiter vonmeinem schatz...(anwalt)..läuft dann das ansuchen bei der fremdenpolizei..
würde mich freuen von dir zu lesen..
glg ,kezanakampeawakam
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #17 - 16.10.2005 um 20:03:52
 
Hi,

Ja, Fernsehen wäre auch nicht schlecht. Schau aber, dass Du einen seriösen Sender nimmst, der auf neutrale Berichterstattung aus ist, also nicht die Sender, die gerne "reisserische" Berichte bringen ... ein "reisserischer" Bericht könnte eher schaden ...

Wenn der Mann das Mehrere-Tage-Visum erhält und in der Zeit heiratet, dann sollte das frischgebackene Ehepaar sofort in Österreich auf die Ausländerbehörde gehen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn nach dem Aufenthaltszweck gefragt wird, würde ich "Eheliche Lebensgemeinschaft mit einer Österreicherin" eintragen.
Die Frage ist, ob ein Touristenvisum das richtige Visum für eine Einreise nach Ö wäre, denn eigentlich will er ja heiraten... Aber ich könnte mir denken, dass Ö das ähnlich handhabt wie D, wenn mit dem "falschen" Visum geheiratet wird. (wobei ich es natürlich besser fände, wenn er gleich ein Heiratsvisum - falls es denn so etwas in Ö gibt - beantragen würde).
Sollte das nicht gehen, müsste er nach D zurück und ein neues Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Aber zur genauen Vorgehensweise müsst Ihr Euch in Ö erkundigen, dann betrifft das ja nur noch österreichisches Recht.

Die Duldung für D wäre, wenn er länger bleibt, als das Visum gültig ist, damit wohl erloschen / hinfällig.
Wie es dann als (nicht-EU-)Ehemann einer Österreicherin mit einer Einreise zwecks Urlaub / Besuch in D ist, weiß ich nicht. Vermutlich visumspflichtig.

Ein Widerspruch gegen Asylablehnung sollte auf jeden Fall nur mit Hilfe eines Anwalts eingelegt werden.

Falls das mit Visum und Heirat erst mal nicht klappt:
Ein Ansatzpunkt zur Einreise wäre evtl. noch - später, wenn das Kind geboren ist - Antrag auf Familienzusammenführung zu einem österreichischen Kind. Hier müssten sich die Eltern mal erkundigen, wie es dann mit dem Aufenthaltsrecht in Ö aussieht, ob das genau so gehandhabt wird wie in D.

Viele Grüße
Janna

P.S. Wenn Du auf einen Beitrag antwortest und nicht den ganzen Text zitieren willst, klicke unten, am Ende des Beitrags auf "Antworten"
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kezanakampeawakam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #18 - 16.10.2005 um 20:39:45
 
hallo janna
danke für die tipps-auch wegen antworten :blum :blum
also es gibt hier nur ein touristenvisa wieso auch immer das auch hier bei dem thema so heisst keine ahnung..
wegen fernsehen klar is logisch,zuviel tamtam möchten wir ja nicht machen aber soll halt auch mal "jeder"sehen,das es ausländer nicht so einfach haben(was hier leider zu oft gedacht wird)..
das wegen dem kind ist auch ein guter tipp danach,nur dann sind seine papiere abgelaufen!-was dann?heiraten ist dann ja nicht möglich und papiere wieder zu beschaffen ist echt wahnsinn in dem land! Schockiert/Erstaunt

asyl hat er ja verloren im april wiederspruch ist da lange vorbei...tja wenn man sich nicht auskennt...
lg aus Ö.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #19 - 16.10.2005 um 21:06:44
 
Hi,

bezüglich Kind und dass seine Duldung dann möglicherweise schon abgelaufen ist, wenn das Kind geboren ist, würde ich es so machen:
Rechtzeitig bevor die Duldung abläuft, zur Ausländerbehörde gehen.
Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin mitnehmen.
Bis dahin auch genau informieren, wie das geht mit Einreise wegen Kind.
Dann dem Sachbearbeiter genau erklären und um Duldung bitten, bis das Kind geboren ist und das Einreisevisum da ist.
Vorher erkundigen, wie lange die Erteilung des Visums dauern wird und dem Sachbearbeiter mitteilen. Wenn es bis dahin schon etwas Schriftliches gibt (von der Fremdenpolizei), das auch mitnehmen und zeigen.

Da ich denke, dass es den deutschen Behörden vorrangig darum geht, dass der Mann ausreist (egal wohin) und er nun bestätigt, dass er demnächst ausreisen wird, nur noch um etwas Aufschub bittet, ist zu hoffen, dass die ABH in D genügend Ermessensspielraum hat, um noch eine weitere Duldung / Verlängerung der Duldung zu erteilen.
Wenn dann seine für die Heirat benötigten Papiere schon abgelaufen sind, ist das zwar sehr ärgerlich, aber nicht zu ändern, dass er sie neu beantragen muss. Aber wenigstens wäre er dann schon einen Schritt weiter und könnte nach Ö legal einreisen und sich dort legal aufhalten.

Hat er jetzt einen irakischen Pass? Wenn nicht, könnte er sich auch darum bemühen - dies zeigt der ABH, dass er die Behörde ernst nimmt und alles tut, um korrekt zu sein.

Viele Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #20 - 16.10.2005 um 22:23:38
 
er hat den irakischen pass,ka hat alle dokumente jetzt,die laufen ab im dezember,seine duldung läuft NACH dem kind ab glaub ich oder fast genau gleich..weiss ich jetzt nicht so 100%..
ach ist das alle kompliziert,nur wegen einem stempel im pass..

wegen den papieren,er hat lange gesucht bis er wen gefunden hat der da hinfährt und die papiere besorgt...das ist wirklich nicht so einfach...kein mensch fährt in eine stadt wo jeden tag bombenanschläge sind,und hat ihnen auch SEHR viel geld gekostet,könnten sich das nicht mehr leisten..
ach mensch...
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Antwort #21 - 18.10.2005 um 09:19:05
 
Hier noch als Ergänzung einen Hinweis auf das neue österreichische
Fremdenrechtspaket
Zwinkernd

Heißt dort wirklich so  Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #22 - 18.10.2005 um 20:51:52
 
danke ronny [beifall=beifall.gif] Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 19.10.2005 um 21:41:59
 
Hi,

gibt es nicht auch die Möglichkeit einer Fernheirat? Ich habe mal von einem Fall in Argentinien gehört, wo das ging. Geht das in Deutschland oder Österreich?

Vielleicht gibt es ja jemand vom Standesamt unter den Lesern?

Grüße,

Blandax
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Antwort #24 - 19.10.2005 um 21:58:59
 
Zitat:
Geht das in Deutschland oder Österreich?


Nein in beiden Staaten ist diese Form Eheschließung durch die Regelungen des Eherechts ausgeschlossen.

Eine sog. Handschuehe wäre nur in solchen Staaten möglich, die das in ihrer Ortsform vorgesehen haben. Das wäre eine Trauung durch Stellvertreter. Eine Stellvertretung darf dabei aber immer nur in der Erklärung stattfinden. Staaten in denen z.B. der Vater für den Sohn die Frau suchen und stellvertretend heiraten kann, gibt es auch. Diese Form wäre aber mit dem deutschen EGBGB nicht vereinbar, da eine Stellvertretung im Willen vorläge.

Die Ferntrauung im engeren Sinne gab es in Deutschland und Österreich (wegen Großdeutschland)  während des letzten Weltkrieges nach der Wehrmachts -  Personenstands-VO.
Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #25 - 22.10.2005 um 12:24:30
 
fernheirat was alles gibt Schockiert/Erstaunt

denk ned das das was bringt-meinen mandanten
glg
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ronny
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Antwort #26 - 22.10.2005 um 20:21:50
 
Zitat:
denk ned das das was bringt-meinen mandanten


Hatte ja schon gesagt:

In Deutschland und Österreich ned möglich Zwinkernd
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