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irakischer mann mit duldung(in deu nach österreich (Gelesen: 10.846 mal)
kezanakampeawakam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag irakischer mann mit duldung(in deu nach österreich
13.10.2005 um 22:44:55
 
hallo
hätte eine dringende frage.
irakischer mann hat duldung bis dezmeber in bayern,will in österreich(österreichische frau heiraten,sie bekommt in kind auch im dezember-gemeinsames.er hat für österreich die gesamten papiere aus seinem land fertig könnte sofort heiraten nur eben die duldung.kann sie ihn "einladen"zur ehe?was muss sie genau tun?
in deutschland können sie nicht heiraten da er noch den staatsbürgerschaftsnachweis+kennkarte stempeln lassen müsste in dem aussenministerium in bagdad,was für einen kurden sehr schwer ist wenn er niemanden hat dort.
was tun?
bekommt er ausreiseerlaubnis für die ehe?sie müsste eine verpflichtungserklärung machen aber hat keinen lohn bekommt mutter-wochengeld(8wochen vor+nach der geburt-was ab nächster woche zusteht)
bitte um dringende hilfe wegen dem deutschen gesetz!
wie gesagt->hätte er diese duldung nicht könnte er sofort da alle papiere vorhanden..
legalisiert,usw..
mfg
kezanakam
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 13.10.2005 um 23:18:35
 
Zitat:
bekommt er ausreiseerlaubnis für die ehe


Er könnte ausreisen, aber er riskiert seine Duldung:

Look in § 60 a Abs. 5 AufenthG: www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif

Die Aussetzung der Abschiebung erlischt mit der Ausreise des Ausländers.


Die Frage ist auch ob ihn Österreich einreisen lässt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Mick
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Antwort #2 - 13.10.2005 um 23:55:45
 
Zitat:
Die Frage ist auch ob ihn Österreich einreisen lässt.


Hi,
kann man eigentlich sicher ausschließen, wenn für D. kein Aufenthaltsrecht
besteht. Wäre aber leicht durch Anruf bei der zuständigen österreichischen
Vertretung in D. zu klären.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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kezanakampeawakam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.10.2005 um 11:27:51
 
Zitat:
Er könnte ausreisen, aber er riskiert seine Duldung:

Look in § 60 a Abs. 5 AufenthG: www.info4alien.de/images/top_gesetze.gif

Die Aussetzung der Abschiebung erlischt mit der Ausreise des Ausländers.


Die Frage ist auch ob ihn Österreich einreisen lässt.

Grüße
Ronny Zwinkernd


danke euhc beiden für eure schnelle antwort!
ich hab heute mit der Ö.botschaft in deutschland geredet,sie sagen da muss ein brief geschrieben werden der an sie gerichtet ist um ein touristenvisa anzusuchen,wie ein grund eben wieso usw.und dann schicken die das nach wien in das innenministerium und DIE entscheiden dann->ob er ein einreisevisa bekommt oder nicht...kann aber auch ein NEIN sein.was dann>?

ja er könte das machen das die duldung erlischt,aber dann?was ist danach?wenn ihn Ö.nicht einreisen lässt?er kann ja nicht einfach so ins land kommen mit seinem irakischen pass oder?wenn er so kommen würde und sie heiraten würden sofort.WAS kann ihnen schlimmsten fall passieren?
glg aus Ö.
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kezanakampeawakam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.10.2005 um 11:31:50
 
Zitat:
Hi,
kann man eigentlich sicher ausschließen, wenn für D. kein Aufenthaltsrecht
besteht. Wäre aber leicht durch Anruf bei der zuständigen österreichischen
Vertretung in D. zu klären.


was kann man sicher ausschliessen?sorry aber verstehe ich momentan nicht was du meinst damit.steh ein bisschen daneben Griesgrämig
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Janna
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Antwort #5 - 14.10.2005 um 12:09:42
 
Zitat:
was kann man sicher ausschliessen?sorry aber verstehe ich momentan nicht was du meinst damit.steh ein bisschen daneben Griesgrämig

Hi,

Mick meint, dass Österreich den Mann vermutlich gar nicht einreisen lässt sondern an der Grenze abweist, weil er kein Aufenthaltsrecht für Deutschland hat, sondern nur die Duldung. Es bleibt Euch also erst mal nur, den Brief zu schreiben und abzuwarten.

Was passiert, wenn er die Duldung für D verliert:

1. Wenn Österreich ihn an der Grenze nicht einreisen lässt - In diesem Fall verlässt er D nicht, also müsste die Duldung bestehen bleiben - sollte er allerdings das Flugzeug nehmen, befände er sich dann nach der Landung auf österreichischen Gebiet - ich nehme an, dass Österreich in einem solchen Fall ähnlich verfährt wie Deutschland, d. h. Zurückschicken in das Land, aus dem er gerade gekommen ist (in seinem Fall Deutschland). Da dann aber die Duldung weg wäre, hieße das: Neuen Antrag auf Aufenthalt stellen - der ganze Papierkram etc. ginge von vorne los ...

2. Wenn Österreich ihn einreisen lässt: Duldung für D geht verloren, dann muss Österreich sich kümmern, wie es weiter geht.

Viele Grüße
Janna

P.S.: Alle Angaben ohne Gewähr, es sind meine persönlichen Schlussfolgerungen
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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kezanakampeawakam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.10.2005 um 09:46:29
 
Zitat:
Hi,

Mick meint, dass Österreich den Mann vermutlich gar nicht einreisen lässt sondern an der Grenze abweist, weil er kein Aufenthaltsrecht für Deutschland hat, sondern nur die Duldung. Es bleibt Euch also erst mal nur, den Brief zu schreiben und abzuwarten.

Was passiert, wenn er die Duldung für D verliert:

1. Wenn Österreich ihn an der Grenze nicht einreisen lässt - In diesem Fall verlässt er D nicht, also müsste die Duldung bestehen bleiben - sollte er allerdings das Flugzeug nehmen, befände er sich dann nach der Landung auf österreichischen Gebiet - ich nehme an, dass Österreich in einem solchen Fall ähnlich verfährt wie Deutschland, d. h. Zurückschicken in das Land, aus dem er gerade gekommen ist (in seinem Fall Deutschland). Da dann aber die Duldung weg wäre, hieße das: Neuen Antrag auf Aufenthalt stellen - der ganze Papierkram etc. ginge von vorne los ...

2. Wenn Österreich ihn einreisen lässt: Duldung für D geht verloren, dann muss Österreich sich kümmern, wie es weiter geht.

Viele Grüße
Janna

P.S.: Alle Angaben ohne Gewähr, es sind meine persönlichen Schlussfolgerungen


danke jana..ich muss immer alles übersetzten für ihn aber sie versteht schon mehr(nicht lange staatsb.schaft Ö),ja sie geht mal den brief zusammen mit ner anwältin schreiben ...kann man da nix machen weil sie doch bald entbindet!dezember und seine duldung auch bis dezmeber ist und die papiere auch im dezember ungültig sind..*seufz*

was wenn er als asyl nach Ö gehen würde,und sie sofrot heiraten? :nix
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Antwort #7 - 15.10.2005 um 10:17:27
 
Zitat:
was wenn er als asyl nach Ö gehen würde,und sie sofrot heiraten? :nix


Hi,
ich gehe davon aus, dass er in D. auch ein Asylverfahren hatt. Dann
wäre D. auch für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig,
welches in Ö. beantragt wird. Es würde ein Rückführungsverfahren
in die Wege geleitet (es sei denn, Ihr wäret verheiratet).

Wartet die Entscheidung über den zu stellenden Visumsantrag ab.
Vielleicht klappt es ja unter den bestehenden Bedingungen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 15.10.2005 um 14:10:04
 
Zitat:
Hi,
ich gehe davon aus, dass er in D. auch ein Asylverfahren hatt. Dann
wäre D. auch für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig,
welches in Ö. beantragt wird. Es würde ein Rückführungsverfahren
in die Wege geleitet (es sei denn, Ihr wäret verheiratet).

Wartet die Entscheidung über den zu stellenden Visumsantrag ab.
Vielleicht klappt es ja unter den bestehenden Bedingungen.



danke mick
nein sein asylantrag wurde abgelehnt,war im verfahren dann hiess es er soll irakischen pass beantragen und seit april hat er duldung-bis dezmeber..genauer weiss ich das jetzt nicht

also wenn er kommen würde (nur duldung in D)nach Ö und würde hier um asyl ansuchen.das dauert und in dieser zeit WENN er sie heiraten würde,was kann schlimmstenfalls passieren?


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Antwort #9 - 15.10.2005 um 14:14:35
 
Zitat:
also wenn er kommen würde (nur duldung in D)nach Ö und würde hier um asyl ansuchen.das dauert und in dieser zeit WENN er sie heiraten würde,was kann schlimmstenfalls passieren?


Hi,
ich sage noch einmal: Für die Durchführung des Asylverfahrens wäre Ö. nicht
zuständig. Es gibt ein Abkommen (Dublin II), nach dem Ö. ihn nach D. zurück-
führen würde. Dieses Verfahren dauert in der Regel nicht lange. Und ich würde
auch bedenken, dass er unter Umständig in Ö. wegen illegalen Aufenthaltes
in Haft genommen wird, sei es ggf. um die Rückführung nach D. zu sichern.
Im Rahmen einer Rückführung nach D. würde er auch riskieren, hier in Ab-
schiebehaft genommen zu werden. Die illegale Einreise nach Ö. lässt dann
den Schluss zu, dass er sich einer Ausreiseverpflichtung in D. entziehen wollte.

Nochmal: Beantragt das Visum!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #10 - 15.10.2005 um 16:42:54
 
Zitat:
....Nochmal: Beantragt das Visum!


wieso nochmal...ich denke irgendwie versteht keiner die frage genau...wenn er von D gehen würde und nach Ö"illegal"reinkommen würde und hier um asyl ansucht,das dauert ein par tage mindestens und in den tagen könnten sie doch heiraten..was ist dann?
ich frage doch nicht das selbe Schockiert/Erstaunt

beantragen sie ja nächste woche mit einer anwältin die für solche  ausländische sachen zuständig ist..sie kennt aber nur das Ö gesetzt,wie das zwischen D und Ö ist..keine ahnung.. :nix

[edited]Bitte keine vollständigen Postings zitieren.
Danke für die Beachtung.[/edited]
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Antwort #11 - 15.10.2005 um 18:58:32
 
Zitat:
. . . nach Ö"illegal"reinkommen würde ...


Um Himmels willen, macht keine krummen / illegalen Sachen! Für Straftaten werdet Ihr hier im Forum bestimmt auch keine Hilfe erhalten.

Durch einen illegalen Grenzübertritt nach Ö macht Ihr die Sache nur schlimmer. Es gibt hier genügend Postings, wo die Leute hinterher wieder was "grade biegen" wollten. Aber so leicht geht das nicht ...

Probiert das mit dem Brief.
Ansonsten gibt es noch immer die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Asylablehnung in D einzulegen.

Und ob es so einfach wäre, wenn man grade Asyl beantragt hat, gleich zu heiraten, ist auch noch die Frage. Vor allem wäre der Einreisezweck dann falsch: Denn die Einreise fand ja im Grunde nicht statt, um Asyl zu erhalten, sondern um zu heiraten ... Also bei Stellung des Asylantrags Falschaussagen vor den Behörden, das ist auch strafbar ... und fliegt garantiert auf.

Bitte bleibt auf der ehrlichen Schiene, auch wenn es im Moment schwieriger erscheint.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #12 - 15.10.2005 um 21:47:01
 
Zitat:
Um Himmels willen, macht keine krummen / illegalen Sachen! Für Straftaten werdet Ihr hier im Forum bestimmt auch keine Hilfe erhalten.

Durch einen illegalen Grenzübertritt nach Ö macht Ihr die Sache nur schlimmer. Es gibt hier genügend Postings, wo die Leute hinterher wieder was "grade biegen" wollten. Aber so leicht geht das nicht ...

Probiert das mit dem Brief.
Ansonsten gibt es noch immer die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Asylablehnung in D einzulegen.

Und ob es so einfach wäre, wenn man grade Asyl beantragt hat, gleich zu heiraten, ist auch noch die Frage. Vor allem wäre der Einreisezweck dann falsch: Denn die Einreise fand ja im Grunde nicht statt, um Asyl zu erhalten, sondern um zu heiraten ... Also bei Stellung des Asylantrags Falschaussagen vor den Behörden, das ist auch strafbar ... und fliegt garantiert auf.

Bitte bleibt auf der ehrlichen Schiene, auch wenn es im Moment schwieriger erscheint.

Viele Grüße
Janna


ja ist ja alles zu verstehen...aber ich weiss auch keinen rat mehr für sie.sie sind am verzweifweifeln und niemand kann helfen.sie war auch bei der zeitung und die haben einen bericht gemacht.sie haben seit märz alles legal gemacht und immer nur schikane gehabt,und jetzt eben wieder.sie dürfen nicht heiraten-weil immer irgendwas fehlt was davor aber passte..naja,wenn man nix in der hand hat ist es blöd ...da fängt man zu grübeln an auch verständlich,die frau hat abgenommen in der schwangerschaft und kann weder schlafen/essen...auch nicht normal
wie schon öfter von MIR gesagt:sie machen ja den brief,aber was ist wenns negativ ist?

ich denke da kann mir hier auch keiner einen tipp geben den ich weitervermitteln kann..

danke für eure antworten!

jana:Probiert das mit dem Brief.
Ansonsten gibt es noch immer die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Asylablehnung in D einzulegen.

Und ob es so einfach wäre, wenn man grade Asyl beantragt hat, gleich zu heiraten, ist auch noch die Frage. Vor allem wäre der Einreisezweck dann falsch: Denn die Einreise fand ja im Grunde nicht statt, um Asyl zu erhalten, sondern um zu heiraten ... Also bei Stellung des Asylantrags Falschaussagen vor den Behörden, das ist auch strafbar ... und fliegt garantiert auf.


wiederspruch machen...wenn sie alles reinschreiben wirklich alles was sie erlebt haben und was sie sich eben "nur"wünschen beisammen zu sein...
WAS KÖNNEN SIE DANN NOCH SCHREIBEN  bei dem wiedersruch dann??????? :nix

ja das weiss ja jeder der mit klarem kopf(vorallem ja auch mit gesetzten zu tun hat;) )denken kann-das das keine lösung ist!aber wie gesagt,ich will keinem was zudichten-wirklich am entferntesten,nur wollte wissen wenn sie sowas machen sollten WAS da das schlimmste sein könnte was passieren kann...
aber anscheinend weiss das ja keiner hier Griesgrämig




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Antwort #13 - 15.10.2005 um 23:04:52
 
Zitat:
nur wollte wissen wenn sie sowas machen sollten WAS da das schlimmste sein könnte was passieren kann...
aber anscheinend weiss das ja keiner hier Griesgrämig


Hi,
ich habe so langsam das Gefühl, dass Du Dir nicht die Mühe machst,
die Antworten richtig zu lesen. Was im schlimmsten Fall passieren
kann, ist hier durchaus beschrieben worden (Haft wegen illegalen
Aufenthaltes, Abschiebehaft).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #14 - 16.10.2005 um 10:04:14
 
Zitat:
Hi,
ich habe so langsam das Gefühl, dass Du Dir nicht die Mühe machst,
die Antworten richtig zu lesen. Was im schlimmsten Fall passieren
kann, ist hier durchaus beschrieben worden (Haft wegen illegalen
Aufenthaltes, Abschiebehaft).


wie wahr,ich mach mir auch keine mühe,mache nur alles was ich machen kann für alle leute in unserem verein Zwinkerndaber egal..
abschiebungkraft-ja dann kommt er nach D wieder-da sie ihn ja nicht ins kriegsgebiet schicken können..menschenrecht...
stimmt,vielleicht checken einfach die Ö nicht das D gesetzt.er KANN ja nicht abgeschoben werden nach irak...oder vielleicht DOCH?das ist das einzige was ich eigentlich wissen will,weil HIER geht das ned so leicht..

sory,wenn ich mit unserem gesetzt mehr befasst bin und deswegen als mensch dargestellt werde das ich mir keine mühe gebe was zu lesen was immer wieder geschrieben wird aber eben der punkt -OB ER NACH IRAK IN D ABGESCHOBEN WERDEN KANN IN KRIEGSGEBIET...
na schauma mal ob es ein ja oder nein gibt Zwinkernd
habe schon gemerkt das Ö und D gesetzt nicht gleich sind!
so ich würde mich wirklich nurmehr freuen wenn ich ein JA oder NEIN bekomme auf die eigentliche frage auf die ich die ganze zeit hinarbeite..

schöne grüsse aus Ö.
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