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Geduldete dürfen arbeiten, wenn... (Gelesen: 8.314 mal)
gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geduldete dürfen arbeiten, wenn...
13.10.2005 um 01:44:25
 
Liebe Leute,

ich finde die misstrauischen Nachfragen, Unterstellungen und überheblichen Sprüche statt erstmal die gestellte Frage zu beantworten und die erbetenen Information zu liefern ziemlich ärgerlich, sind wir hier bei der Ausländerpolizei?

Auf die Gefahr mich mal wieder unbeliebt zu machen (erreichter Punktstand minus 75), beantworte ich erstmal die im vorigen Thread gestellte, aber dort nicht wirklich beantwortete Frage:

Geduldete dürfen arbeiten, wenn
- sie sich mindestens 12 Monate in Deutschland geduldet, gestattet oder erlaubt aufhalten (§ 10 BeschverfV) UND
- sie nicht lediglich deshalb eingereist sind, um hier Sozialhilfe zu erhalten (§ 11 BeschverfV) UND
- sie nicht durch ihr derzeitiges Verhalten (z.B. fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung) eine ansonsten rechtlich zulässige und technisch mögliche Abschiebung verhindern (§ 11 BeschverfV), UND
- für den Arbeitsplatz kein bevorrechtigter, entsprechend geeigneter Arbeitsuchender (Deutscher, Ausländer mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang) zur Verfügung steht (Arbeitsmarktprüfung, § 39 Abs. 2 AufenthG), UND
- die Arbeitsbedingungen (Bezahlung etc.) nicht schlechter als für vergleichbar Beschäftigte Deutsche sind (§ 39 Abs. 2 AufenthG).

Viele Probleme und Streit gibt es in der Praxis um den Vorwurf, der Ausländer verhindere druch sein Verhalten seine Abschiebung, § 11 BeschVerfV. ALLEIN ein fehlender Pass rechtfertigt diesen Vorwurf noch nicht! Maßgeblich ist zudem immer auch die Frage der Zulässigkeit und Möglichkeit einer Abschiebung und die Frage der Bemühungen (Mitwirkung) des Ausländers bei der Passbeschaffung. Hinzu kommt das in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit oft kaum zu überwindende Problem der Arbeitsmarktprüfung.

Mehr zum Thema:
* Durchführungsanweisungen zum Arbeitserlaubnisrecht (mit DA BeschverfV)
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung.php#Erl
* Leitfaden Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge (mit Infos auch zur Arbeitserlaubnis)
http://www.nds-fluerat.org/rundbr/index.htm
* Stellungnahme Pro Asyl zur BeschVerfV
http://www.proasyl.de/texte/gesetze/brd/zuwanderungsgesetz/positionen/PRO_Bescha...

schöne Grüße

gc

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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.10.2005 um 11:40:39
 
Hi gc,

was willst Du uns damit sagen oder fragen Fragezeichen


Bruno
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Mick
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Antwort #2 - 13.10.2005 um 12:24:25
 
Zitat:
Hi gc,

was willst Du uns damit sagen oder fragen Fragezeichen


Bruno

Hi Bruno,
soll sicher noch eine Antwort zu
diesem Thread
sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ivonne
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Antwort #3 - 13.10.2005 um 17:08:20
 
Zitat:
Liebe Leute,

ich finde die misstrauischen Nachfragen, Unterstellungen und überheblichen Sprüche statt erstmal die gestellte Frage zu beantworten und die erbetenen Information zu liefern ziemlich ärgerlich, sind wir hier bei der Ausländerpolizei?....

...schöne Grüße

gc




Vielen vielen vielen Dank. Genau DASS wollte ich wissen.
Wieso antworten denn nicht alle so direkt?

Übrigens: Ich denke, ich weiß woher dieses Mißtrauen und dieses Voreingenommensein der Ausländerbehördler etc. herrührt. Ich denke, die, die beruflich mit Asylbewerber, Flüchtlichen etc. zutun haben, haben sich diese Eigenschaften mit der Zeit angeeignet, da es nun einmal wirklich genug foreigners gibt, die nicht ehrlich sind, was ihre Herkunft und Absichten angeht.  Leider geht dann aber auch eine gewisse Portion Objektivität verloren und es werden gleich die unglaublichsten Sachen unterstellt, auch wenn dann mal wirklich eine ehrliche Haut hier einfach Hilfe sucht. Ohne jegliche Hintergedanken.  disco

So erging es mir jedenfalls hier. Aber mittlerweile habe ich das bereits klären können.

Ivonne  :brrr
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.10.2005 um 19:10:19
 
Zitat:
Ich denke, ich weiß woher dieses Mißtrauen und dieses Voreingenommensein der Ausländerbehördler etc. herrührt.......

Fühl mich da angesprochen:

Dein Beitrag der mich zum Schließen des alten threads veranlasste konnte
schon den Eindruck erwecken, dass es sich evtl. um einen Fall der Passunter-
drückung bzw. bewusstem Nichtmitwirken an der (wie du selbst schriebst:
theoretisch möglichen) Passbeschaffung handelt.

Und sowas HIER in diesem Board bewusst noch zu fördern/unterstützen, ne
is sicher ned unser Ziel. Helfen ja, aber eben auf dem Boden der geltenden
Gesetze und Regelungen.

Und mir Voreingenommenheit zu unsterstelle, dürfte ned soo ganz passen.
Wenn du dir mal die Mühe machen würdest einige meiner Beitraäge Quer-
beet zu durchstöbern würdest du sicher erkennen, dass ich durchaus einer
bin, der helfen will.

Aber manchmal muss man als Admin auch gewisse Bremsen anziehen. Leider
ist es da eben so, dass man aus einem thread manchmal vielleicht auch falsche
oder vorschnelle Schlüsse zieht. Aber wenn du selbst objektiv dein letztes
Posting im 1. thread auf der Zunge zergehen lässt, dann war meine Schluss-
folgerung daraus sicher ned sooo ganz von der Hand zu weisen.

Ich will hier keine Diskussion darüber entfachen, aber auch die Kritik an mir ned
so dastehen lassen. Das alles zeigt aber wohl, dass wir Admins uns hier sicher
einige Mühe geben mit der ganzen Arbeit hier. Sollte man ned vergessen, was
da alles dahinter steckt. Und wenn man dann evtl. mal etwas zu aktiv ist, wird
man logischerweise gleich kritisiert. Für die vielen postiven Dinge die wir tun, gibt
es leider sehr wenig postives feedback. Aber egal, damit leben wir seit Jahren und
verlieren dabei doch ned den Mut, den Spaß und die Einsicht, dass es sicher sehr
vielen hilft (wenn auch ned all zufrieden sind).
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Ivonne
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Antwort #5 - 14.10.2005 um 16:09:16
 
Zitat:
Fühl mich da angesprochen:

Dein Beitrag der mich ....


Also Du warst nicht persönlich angesprochen, sondern ich sprach eigentlich über meine Erfahrungen, die in den letzten Jahren sammeln durfte und habe einfach mal Résumé gezogen. Auch ich habe die Hoffnung, obgleich ich bis dato noch keinem Exemplar begegnet bin, dass es MA von ABH's etc. gibt, die nicht von Anfang einem Mißtrauen entgegenbringen. Ich kann allerdings nur für einige ABH's in Sachsen-Anhalt sprechen. Bin doch schon sehr enttäuscht darüber in welcher Art und Weise Menschen behandelt werden. Vor allem, wenn die ausländisches Mitbüger alleine bei der ABH vorsprechen. Aber leider habe ich ja nicht nur mit den ABH's allerschlechteste Erfahrungen sammeln müssen, sondern dass betraf auch noch andere Institutionen Deutschlands. Angefangen von der Polizei, über den BGS, den Bürgern seit eh und je und und und....

Also hier noch einmal die Richtigstellung !!!
FONS, Du warst nicht persönlich gemeint, sei Dir dessen sicher.

Ivonne
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Aisha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.10.2005 um 12:09:40
 
Ich hätte eine Frage:
darf ich mit einer duldung arbeiten, obwohl darin steht: Erwerbstätigkeit nur mit Einverständniss des ABH´s möglich.? Es ist ein nebenjob auf 400 € basis. Muss ich das der
Ausländerbehörde melden? weil ich weiß , dass ich diesen job nie bekomme, wenn ich zu der ABH gehe, bis die mir eine Antwort geben, vergehen mindst. 4 Wochen. Und solange will keine Firma warten. Es ist ja bloß ein minijob. Außerdem bin ich noch schülerin.
Brauche ich dafür überhaupt die Arbeiterlaubniss?...die hab ich ja jetzt theoretisch nicht...

Griesgrämig
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Janna
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Antwort #7 - 22.10.2005 um 12:24:09
 
Zitat:
Erwerbstätigkeit nur mit Einverständniss des ABH´s möglich.?

Hi Aisha,

wenn das drin steht, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als bei der ABH nachzufragen. Auch ein 400 Euro-Job ist eine Erwerbstätigkeit.

Wenn ich Dir noch einen Tipp geben darf - bitte sei mir nicht böse deswegen, ich möchte Dir wirklich helfen, denn ich finde, dass es gewürdigt werden muss, wenn jemand fleißig ist und sich um Schule / Arbeit bemüht:

Wenn Du gleich mit der Einstellung auf die ABH gehst "Die brauchen ja wieder ewig ..." oder "es klappt sowieso nicht ..." dann merken die Menschen, mit denen Du zu tun hast, das unbewusst und sind natürlich dann auch nicht unbedingt dazu bereit, Dir entgegen zu kommen.
Deshalb fände ich es wünschenswert, wenn Du daran arbeiten könntest, die ganze Angelegenheit (so besch** sie auch ist ...) etwas positiver und offener zu sehen. So etwas von "Ich probiere es einfach - mehr als nein sagen können sie nicht (und das Nein hast Du auch, wenn Du es nicht probierst) - aber vielleicht klappt es ja auch"

Wenn Du den 400 Euro-Job annimmst, ohne die ABH informiert zu haben, kann das Folgen für Dich haben und wird die ABH sicherlich nicht dazu animieren, Dir in der Sache mit Deinem Studium zu helfen.
Deshalb sei bitte immer ganz offen und ehrlich zur ABH und mache nichts, was evtl. negativ ausgelegt werden könnte.

Auch wenn hier im Forum Antworten kommen, die kurz und knapp gehalten sind, so ist dies nicht unfreundlich oder negativ gegen jemanden gemeint. Manchmal wird eine Frage zum X-ten Mal gestellt oder derjenige der fragt, hat sich vorher nicht die Mühe der Forensuche gemacht. Die Menschen, die das Forum hier betreiben, tun dies alles in ihrer Freizeit und völlig unentgeltlich. Dass da manche Frage auch mal nerven kann und eine kurze und knappe (dennoch in meinen Augen sachliche) Antwort herausfordert, finde ich logisch.

Also, sei mir bitte nicht böse über meine ehrlichen Worte, bitte lass Dir von einer "alten Frau" was sagen ...  Zwinkernd (wobei "alt" natürlich immer relativ ist ...)

Liebe Grüße
Janna
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Aisha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 22.10.2005 um 12:55:40
 
Ja du hast recht.
Aber das Mädchen kann doch nicht wissen, dass sowas schon besprochen wurde und was sie gefragt hat, war echt ein anderes Thema.

Natürlich reime ich mir nicht zusammen, was die ABH sagen wird. Es ist nun mal so, dass ich unzählige Möglichkeiten verloren haben, wegen der Abh :nix jedes mal wurde alles solange herausgezögert, bis der Arbeitsgeber jmd. anderen eingestellt hat. Wie soll ich da noch vorgehen. ich bin jedes mal freundlich und möchte normals darüber reden, leider kommt
keine gegenreaktion. Da kommt man halt mal leider auf solche Sachen, aber ich werde es natürlich wieder versuchen.

Ich höre gerne auf dich, weil ich dich schätze . Und ich muss sagen, danke, dass du mir das
auf so einer lieben Weise versuchts zu erklären . grin
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 22.10.2005 um 13:36:02
 
Hi Aisha,

vielleicht solltest Du auf Deinem nächsten Besuch bei der Ausländerbehörde (also z.B. wenn Du das mit der Arbeitserlaubnis beantragst) jemand Neutrales mitnehmen.

Ich denke da z. B. an:

- Ausländerbeauftragte/n (dürfte ihr/sein Büro auch in der Stadtverwaltung haben)
- jemand von der Stelle für Flüchtlingsangelegenheiten (vermutl. ebenfalls in der Stadtverwaltung)
- jemand vom Caritas-Verband (Migrationsdienst)
- jemand vom Diakonischen Werk (Migrationsdienst)

Es ist Dein gutes Recht, auf Besuchen bei der Behörde einen Beistand mitzunehmen, und vielleicht hilft das im Gespräch mit dem Sachbearbeiter und beschleunigt die Sache.

Meine Argumentation würde dann ungefähr so aussehen:
a) Du bist völlig integriert,
b) Du bist bemüht um gute Ausbildung,
c) Du willst dem Staat nicht zur Last fallen, deshalb probierst Du im Rahmen Deiner zeitlichen Möglichkeiten neben der Schule zu arbeiten,
d) Es ist absolut wichtig, dass die Angelegenheit schnellstens / sofort entschieden wird, da schon mehrfach die Erfahrung gemacht wurde, dass die Arbeitsstelle schon weg war, wenn keine kurzfristige Entscheidung der ABH erfolgt ist,
e) Bitte, den Ermessensspielraum (so denn einer vorhanden ist) voll auszuschöpfen, denn schließlich tust Du alles, um voranzukommen und alles ordentlich zu machen.

Also in meinen Augen alles positive Argumente, die meines Erachtens - wenn sie von einer neutralen Person vorgetragen werden (bzw. einer Person, die sich mit Migrationsangelegenheiten auskennt und von daher auch über die Negativbeispiele bestens Bescheid weiß) - noch stärkeres Gewicht erlangen.

Liebe Grüße
Janna


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #10 - 22.10.2005 um 13:46:34
 
Zitat:
weil ich weiß , dass ich diesen job nie bekomme, wenn ich zu der ABH gehe, bis die mir eine Antwort geben, vergehen mindst. 4 Wochen.


Hi,
allgemein zum Themar "Arbeitserlaubnis":
In der Regel ist die Agentur für Arbeit durch die ABH zu beteiligen.
Bei uns dauert das entsprechende Verfahren im Schnitt 4 bis 6
Wochen. Ist aber auch logisch, wenn eine Vorrangprüfung durch-
geführt werden muss.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #11 - 22.10.2005 um 20:41:41
 
Hi Aisha!

zunächst finde ich es super, dass Du dich so darum bemühst, von öffentlichen Leistungen los zu kommen und neben der Schule noch zu arbeiten. Ich denke, dein ABH'ler will Dich mit der Wartezeit bestimmt nicht ärgern. Wir haben , wie Mick schon geschrieben hat, die Bundesagtentur  einzuschalten und die können nur nach Vorragprüfung zustimmen. Und die dauert leider! Traurig

Es ist leider nicht so, dass wir ABH'ler hier die Möglichkeit haben, durch Ermessen o.ä. das Verfahren zu beschleunigen. SORRY  Ärgerlich


Gruß
Thomas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #12 - 23.10.2005 um 01:59:50
 
hallo aisha,

ein 400 Euro minijob ist nicht nur arbeitserlaubnispflichtig,

er muss - sofern du und/oder deine mit dir zusanmmenlebenden Eltern leistungen nach AsylbL beziehen auch dem sozialamt gemeldet werden, und wird auf die leistungen nach dem AsylbLG angerechnet,
lediglich 25 % des Nettoeinkommens (bei 400.- Euro = 100.- Euro), auch bei höherem Einkommen darfst du maximal  60 % deines Leistungssatzes nach AsylbLG (60 % von 199,40 = 119,64) für dich behalten, das ganze lohnt sich daher  - sofern du von Sozialhilfe lebst - leider nur begrenzt.

gruß

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P.S. danke Ronny für die vielen Minuspunkte, du hast wohl mal wieder dein Minuspunkteskript angeschmissen... Zwinkernd
Ich betrachte das als Auszeichnung.
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Antwort #13 - 23.10.2005 um 01:15:04
 
Zitat:
danke Ronny für die vielen Minuspunkte, du hast wohl mal wieder dein Minuspunkteskript angeschmissen...


Nevernicht,  wäre mir zu :langweilig:

Zitat:
Ich betrachte das als Auszeichnung.


Evtl. gibts mehr denen deine Art auf den Senkel geht  grin
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #14 - 23.10.2005 um 01:25:20
 
nochmal zum freibetrag vom Arbeitseinkommen nach § 7 Abs. 2 asylblg:

der freibetrag beträgt 25 % vom netto,
maximal aber 60 % der dem Leistungsberechtigten nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG zusammen zustehenden Geldbeträge.
Im Fall der Sachleistungsgewährung nach AsylbLG werden beim Freibetrag dennoch die Geldbeträge nach § 3 Abs. 1 und 2 zugrundegelegt, der Freibetrags ist also gleich hoch wie bei Geldleistungen.

Auch bei Leistungen nach § 2 AsylbLG (nach 36 Monaten Leistungsbezug)  muss der 400 Euro Job angegeben werden.

Nach § 2 AsylBLG ist das SGB XII analog anwendbar, der freibetrag beträgt dann 30 % vom netto (oder auch 30 % vom brutto, das Gesetz ist an der Stelle unklar formuliert, § 82 Abs. 3 SGB XII), der freibetrag nach § 2 asylblg ist anders als nach § 7 asylbLG nach oben nicht gedeckelt, zudem sind eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro Monate sowie die Fahrtkosten zur Arbeit als Einkommen zu belassen.

gruß

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 23.10.2005 um 01:37:41
 
Zitat:
Evtl. gibts mehr denen deine Art auf den Senkel geht  grin


Dass meine Minuspunkte ausschließlich von Ronny kommen haben wir hier bereits überprüft und nachgewiesen.

Offenbar muss für Ronny die Hierachie beim Punktekonto so aussehen:
Ausländerbehördler: +++
unterwürfig fragende Ausländer: +/-
selbstbewusst fragende Ausländer: --
Flüchtlingsberater: ---
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Janna
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Antwort #16 - 23.10.2005 um 10:42:02
 
Hi gc,

ist zwar ärgerlich mit den Minuspunkten, aber Aufregen bringt auch nix ...

Ich hatte auch mal nach einem Posting laufend Minuspunkte, und zwar immer, wenn eine ganz bestimmte Person vorher hier im Forum war (keiner vom Team) ...

Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Ronny oder sonst jemand vom Team sich auf dieses Niveau begibt.

Und soweit mir bekannt ist, kann es nicht nachgeprüft werden, wer Minuspunkte verteilt hat, denn das war, nach dem rasanten Abfall meiner Minuspunkte eine meiner ersten Fragen an das Team.

Deine sachlichen Beiträge (z.B. die Infos zu den Freibeträgen) und Deinen Einsatz für Menschen in schwierigen Situationen schätze ich sehr. Dafür hatte ich Dir einen Pluspunkt gegeben (da hatte ich aber Deinen letzten Beitrag noch nicht gelesen). Deinen letzten Beitrag mit der Verdächtigung jedoch - ohne konkrete Beweise einzustellen, gefällt mir leider überhaupt nicht.
Ich finde solche Beiträge auch überhaupt nicht hilfreich sondern eher abträglich für ein Forum, in dem probiert wird, unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten, anderen Menschen zu helfen.

Es wäre schön, wenn persönliche Animositäten direkt über PM und nicht über das Forum ausdiskutiert werden könnten.

Trotz allem liebe Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 23.10.2005 um 10:55:40
 
Aus der Flüchtlingsarbeit kommend, finde ich es trotzdem nervend, wenn hier absichtlich und das ohne Kommentare von mir, von wem auch immer, Minuspunkte vergeben werden. Ist doch irgendwie krank, oder ?  explo
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Antwort #18 - 23.10.2005 um 11:27:11
 
Zitat:
Minuspunkte vergeben werden


Definitiv bekommst Du von mir allenfalls mal Pluspunkte, zu dem paranoiden S.... deines Kollegen spare ich mir lieber jeden Kommentar. Lippen versiegelt

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Antwort #19 - 23.10.2005 um 12:01:40
 
Zitat:
Dass meine Minuspunkte ausschließlich von Ronny kommen haben wir hier bereits überprüft und nachgewiesen.

Ronny war das definitiv nicht, ich weiß das!

Bitte keine Diskussionen darüber hier in einem Sachforum, sonst droht
dir die gelbe Karte.  pol

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