Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wie genau funktioniert das.. (Gelesen: 992 mal)
buntbuntbunt
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie genau funktioniert das..
08.10.2005 um 16:33:13
 
mit der Verpflichtungserklärung eigentlich???
Mein Mann und ich (beide Studenten) würden gern seinen großen Bruder für eine medizinische Behandlung (Tag und Nacht Kopfschmerzen seit fast 10 Jahren und kein Krankenhaus in Zentralafrika hat bisher die Ursache gefunden) im Winter für ein paar Wochen nach Deutschland holen.
Dazu müssten wir also eine Einladung/Verpflichtungserklärung vornehmen, da wir aber beide noch nicht über das erforderl. Einkommen verfügen, wird es wohl nicht möglich sein. Nun wäre meine Mutter bereit, diese Erklärung abzugeben, allerdings ist sie bereits im Ruhestand und verfügt über eine Rente, die geringer ist (ca. 700Euro) als die monatl. Einkünfte von mir und meinem Mann zusammen. Kann sie unter diesen Umständen überhaupt eine solche Erklärung abgeben?? Und wie hoch muss das Einkommen von jemandem im Schnitt sein, um jene vornehmen zu können?? Und wie steht es allgemein mit den Krankenversicherungen?? Also, wenn wir z.B. im Herkunftsland des Bruders eine Reisekrankenversicherung für Deutschland abschließen würden, würde diese Behandlungen im Krankenhaus abdecken??  :nix
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chij
Techniker
****
Offline




Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie genau funktioniert das..
Antwort #1 - 08.10.2005 um 16:49:04
 
Hallo,

Zitat:
mit der Verpflichtungserklärung eigentlich???
... Und wie steht es allgemein mit den Krankenversicherungen?? Also, wenn wir z.B. im Herkunftsland des Bruders eine Reisekrankenversicherung für Deutschland abschließen würden, würde diese Behandlungen im Krankenhaus abdecken??  :nix


Zum Thema Verpflichtungserklärung im Allgemeinen werden Dir die Profis eine bessere Antwort geben können als ich (wobei die Frage m.E. eher ins "EU- und Schengenrecht inklusive BESUCHSAUFENTHALTE" gehört).
Zu Krankenversichrung kann ich Dir jedoch leider sagen, dass Versicherungen und insbesondere Reisekrankenversicherungen m.W. die Behandlung einer seit 10 Jahren bestehenden und bekannten (auch wenn nicht abschließend diagnostizierten) Krankheit wohl kaum auch nur teilweise übernehmen würden. Diese decken in der Regel nur die Behandlung akuter und während der Reise aufgetretenen Beschwerden ab. Vielleicht wendet Ihr euch an Wohltätigkeitsorganisationen, die auf Unterstützung in solchen/ähnlichen Fällen spezialisiert sind?

Viel Erfolg!

chij
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema