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Vorabmeldung (Gelesen: 2.534 mal)
Fidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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06.10.2005 um 13:27:57
 
Hallo , schönen guten Tach,

gibt es sowas wie eine "Vorabmeldung" zur Eheschliessung, die man beim Standesamt beantragen kann bevor man alle Unterlagen zur Anmeldung der Eheschliessung eingereicht hat?

Wenn ja, wie bekommt man die?

Frage deshalb, weil marokkanischer Mann deutsche Frau heiraten will und die Deutsche Botschaft zur Legalisierung der Ledigkeitsbescheinigung des Mannes so eine "Vorabmeldung"will.

Danke und Grüsse,
grin

FIDI
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.10.2005 um 20:46:52
 
Zitat:
Frage deshalb, weil marokkanischer Mann deutsche Frau heiraten will und die Deutsche Botschaft zur Legalisierung der Ledigkeitsbescheinigung des Mannes so eine "Vorabmeldung"will


Hi,

Was genau verlangen die?  Eine "Vorabmeldung" kenne ich im Standesamt nicht.

Einfach noch mal nachfragen was die meinen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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aschaton
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Kann ich eigentlich in
Cameroun weiter riestern
??


Beiträge: 119
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.10.2005 um 13:18:59
 
Hmmm - vielleicht schieß ich ja komplett vorbei, aber Deinen Fall assoziiere ich spontan mit jenem meiner heutigen Frau, welche von der Botschaft aufgefordert wurde, eine "Anmeldung zur Eheschließung" auf dem Standesamt in Douala vorzunehmen.

Und zwar ganz genau so (also auch mit allen
meinen
Daten usw...), als hätten wir vor,
dort
zu heiraten.

Hat 50 Euro gekostet...,-)

Und ganz nebenbei: Dieses Dokument - obgleich zweifelsfrei in Deutschland ungültig und von nichtigem Wert -
mußte
zur Befreiung beim OLG kostenpflichtig übersetzt werden.

Das war zu einem Zeitpunkt, an dem wir schon "Hornhaut" auf unserer Seele hatten.
Da zahlt man dann irgendwann kommentarlos jeden Schwachsinn...

:snooz:
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Fidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 08.10.2005 um 13:16:40
 
Hallo,

danke für die Infos  grin
ich glaube auch, die haben sich geirrt, sowas gibt's nicht auf dem Standesamt,

FIDI Augenrollen
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