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ausbürgerung aus Bosnien - meine Situation :-((( (Gelesen: 3.856 mal)
Mico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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02.10.2005 um 23:09:58
 
Hallo an alle erst mal,  Smiley

das ist mein erster Post in diesem Forum grin. Nachdem ich mich nun gute 2 Stunden durch das Einbürgerungsforum gelesen habe, bin ich echt schon viel informierter als ich es vorhin war. aber leider auch ein wenig genervt. Nicht wegen dem Forum, sondern vielmehr wegen der bosnischen Verfahrensweise.

Bitte lasst euch von der länge nicht abschrecken und lest meinen Post bis zum Ende  :bussi

Ich habe speziell zu meinem Fall ein paar fragen. Die meisten Fragen habe ich mir schon selbst beantwortet mit der Suchfunktion und dem Durchforsten des Forums. Aber gerade für meine Sachlage habe ich nicht das richtige gefunden.
So kurz zu meiner Situation:

- ich besitze die bosnische Staatsbürgerschaft mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
- ich bin 23 Jahre alt und lebe seit meinem 4. Lebensjahr in Deutschland und das immer noch im gleichen Ort.
- meine gesamte schulische Ausbildung habe ich in Deutschland gehabt. Ich habe 02 mein Abi gemacht.
- ich habe noch keine Straftat oder ähnliches begangen oder erfülle sonst eine Voraussetzung die gegen eine Einbürgerung spricht
- ich habe im juli dieses Jahres meine Ausbildung bei der Bank erfolgreich absolviert
- mein momentanes Beschäftigungsverhältnis ist bis zum 31.12.05 befristet und es besteht die option zur Verlängerung und es laufen gerade Bewerbungen mit guten Erfolgsaussichten (laut Aussagen der Verantwortlichen)

nun zu meinen Fragen:
wenn ich die Zusage für die einbürgerung bekomme, muss ich mich ja aus der Bosnischen "ausschreiben" lassen. Und wie wir alle Wissen, sind die Kosten von bosnischer Seite aus unverschämt hoch. Ich verdiene momentan 1800 € brutto. Diese Unzumutbarkeitsgrenze in Höhe von 127X,XX € greift aber nur wenn die Gebühren über meinem Brutto liegen. Besteht für mich also überhaupt eine Möglichkeit die Unzumutbarkeit geltend zu machen? Nach den Abzügen bleiben mir ja "bloß" 11XX € übrig. Die Gebühren der Bosnier betragen 13XX €. Ist da gar nichts zu machen??? Könnte ich bei der Berechnung noch Lebenshaltungskosten einrechnen um mein brutto zu mindern oder irgendwie sowas?

Des weiteren wollte ich fragen, ob mir jemand aus Erfahrung sagen kann WIE LANGE die Ausbürgerung von bosnischer Seite her dauert bzw. dauern kann??? dies ist für mich wichtig weil ich vor habe nächstes Jahr im september für ein Jahr nach Australien zu gehen. Könnte man dieses Verfahren irgendwie beschleunigen (Eilverfahren)? In Sarajewo direkt müsste es doch wesentlich verkürzt werden? Vielleicht nehmen die ja Irgendwelche Geldmittel entgegen 8) pol

Meine letzte Frage:
Wie sieht es mit dem Wehrdienst aus? Laut Aussage meines in sarajewo ansässigen Onkels habe ich keine Wehrpflicht an sich. Kann das jemand bestätigen?

Ich hoffe das Ihr durchgehalten habt und bis zum Ende gelesen habt und mir bei meinem Problem helfen könnt. Aber da habe ich bei euch keine Bedenken.
Vielen vielen Dank schon mal :prosst:

grüßle
Mico

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Ralf
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Antwort #1 - 03.10.2005 um 21:21:39
 
Zitat:
Hallo an alle erst mal,  Smiley

das ist mein erster Post in diesem Forum grin.

Aber hoffenlich nicht der letzte! Zwinkernd


Zitat:
Und wie wir alle Wissen, sind die Kosten von bosnischer Seite aus unverschämt hoch.

Da kann man nur zustimmen!

Zitat:
Ich verdiene momentan 1800 € brutto. Diese Unzumutbarkeitsgrenze in Höhe von 127X,XX € greift aber nur wenn die Gebühren über meinem Brutto liegen. Besteht für mich also überhaupt eine Möglichkeit die Unzumutbarkeit geltend zu machen? Nach den Abzügen bleiben mir ja "bloß" 11XX € übrig. Die Gebühren der Bosnier betragen 13XX €. Ist da gar nichts zu machen??? Könnte ich bei der Berechnung noch Lebenshaltungskosten einrechnen um mein brutto zu mindern oder irgendwie sowas?

Schlecht. Zum Abzug gebracht werden können i.d.R. lediglich tatsächliche oder fiktive Unterhaltsleistungen an Familienangehörige. Die tatsächliche Handhabung dieser Vorschrift ist aber in den Bundesländern verschieden.
Für eine ledige Person ohne Kinder dürfte bei einem Brutto von 1800 € kaum Unzumutbarkeit heraus kommen.

Zitat:
Des weiteren wollte ich fragen, ob mir jemand aus Erfahrung sagen kann WIE LANGE die Ausbürgerung von bosnischer Seite her dauert bzw. dauern kann???

Ich gehe hier mindestens von einem Jahr aus, eher mehr.


Zitat:
dies ist für mich wichtig weil ich vor habe nächstes Jahr im september für ein Jahr nach Australien zu gehen.

Vorsicht, dies könnte wegen der Unterbrechung des Aufenthalts dein Einbürgerungs-Vorhaben insgesamt gefährden. Nach Möglichkeit sollte die Reise verschoben werden, bis die Einbürgerung abgeschlossen ist.

Zitat:
Könnte man dieses Verfahren irgendwie beschleunigen (Eilverfahren)? In Sarajewo direkt müsste es doch wesentlich verkürzt werden?

Durchaus möglich. In diesem Fall sollte der Antrag aber direkt beim Innenministerium als zuständiger Behörde gestellt werden.

Zitat:
Vielleicht nehmen die ja Irgendwelche Geldmittel entgegen 8) pol

cry: Das könnte nach hinten losgehen.  :sagnix:

Zitat:
Meine letzte Frage:
Wie sieht es mit dem Wehrdienst aus? Laut Aussage meines in sarajewo ansässigen Onkels habe ich keine Wehrpflicht an sich. Kann das jemand bestätigen?

Dazu kann ich nichts sagen. Ansprechpartner wäre das Generalkonsulat.

Zitat:
Ich hoffe das Ihr durchgehalten habt und bis zum Ende gelesen habt und mir bei meinem Problem helfen könnt.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Zwinkernd
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eddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.10.2005 um 22:19:38
 
...wenn es sich vermeiden lässt, auf gar keinen Fall Deutschland verlassen, solange die Einbürgerung läuft, sonst kannst Ärger bekommen, bzw. wir dein Antrag "auf Eis gelegt", bis du wieder da bist, und dann kann das Amt entscheiden, wie es vorgehen möchte...so ähnlich ist es mir ergangen...
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Ralf
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Antwort #3 - 03.10.2005 um 22:34:30
 
Nun ja, auf jeden Fall gibt es Probleme, sofern ein Auslandsaufenthalt länger als 6 Monate dauert. Darunter ist überhaupt kein Problem.
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Mico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.10.2005 um 20:27:15
 
einen schönen Abend an euch,

danke erst mal für eure fixen Antworten. Diesmal hab ich news und noch ein paar fragen-
ich denke ihr könnt mir da sicher helfen (auch wenn der post wieder ellenlang ist kopfhau grin

Ich glaub ich hab mich mit dem Auslandsaufenthalt ein klein wenig ungeschickt ausgedrückt  Zunge Ich werde natürlich erst dann ins Ausland gehen, wenn die ganze Geschichte über die Bühne glaufen ist. Vorher wäre es ja blöd.

Das mit dem Wehrdienst hat sich inzwischen geklärt, mein Onkel hat sich in Sarajewo nochmal informiert und mir mitgeteilt, dass es inzwischen so ist, dass es nur noch eine professionelle Armee dort geben wird und das man nur noch freiwillig hin kann. Also so in der Art wie es bei den Amis ist. Jedenfalls hat sich das schon mal erledigt.

Wegen der Unzumutbarkeit, dass hab ich mir schon gedacht. Ich hab heute auch schon mit der netten Dame von der Einbürgerungsbehörde darüber geredet (man die war echt mal nett und kompetent) und sie hat auch gemeint, dass es da ein wenig mau aussieht.

Da ja mein Onkel direkt in Sarajewo wohnt, werde ich ihn besuchen sobald ich meine Einbürgerungszusage habe und alles notwendige vor Ort im Innenministerium erledigen, in der Hoffnung das alles ein wenig schneller geht.
@Ralfi: so habe ich deinen Satz oben verstanden. lieg ich richtig?
vielleicht hat es ja jemand aus dem Forum direkt dort gemacht und kann mir etwas über die Dauer berichten. Wäre echt super.

@An die Experten:
Was meint ihr zu meinen Chancen zur Einbürgerung, wenn ihr das mit meinem befristetem Arbeitsverhältnis betrachtet??? Ich denke das schmälert schon meine Chancen, oder? (Im Juli hab ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde nicht übernommen) Die Dame am Tel heute hat gemeint Sie schaut sich das alles mal in Ruhe an wenn ich den Antrag abgebe Traurig ???
Ich habe im Moment sehr gute Chancen ab Januar einen neuen Job zu bekommen, leider wird dieser aller Voraussicht nach auf 6-8 Monate befristet sein.
Sollte ich eurer Meinung nach auf einem Beiblatt noch kurz verfassen, dass im Fall der Fälle meine Eltern und mein Bruder für mich da sind und für meien Lebensunterhalt sorgen könnten? Ich nehme mal stark an, das es denen darum geht oder?

So, wieder ein kleiner Roman von mir Smiley aber so wie ich das Forum hier kennen gelernt habe, habt ihr auch diesmal bis zum Ende gelesen und könnt mir wieder ein wenig helfen!
Vielen Dank dafür

und nen schönen Abend an alle
Gruß :prosst:
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Ralf
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Antwort #5 - 04.10.2005 um 21:11:12
 
Zitat:
Ich werde natürlich erst dann ins Ausland gehen, wenn die ganze Geschichte über die Bühne glaufen ist. Vorher wäre es ja blöd.

Gut!

Zitat:
dass es inzwischen so ist, dass es nur noch eine professionelle Armee dort geben wird und das man nur noch freiwillig hin kann. 

Danke für die Info.

Zitat:
@Ralfi: so habe ich deinen Satz oben verstanden. lieg ich richtig?

:paletti


Zitat:
@An die Experten:
Was meint ihr zu meinen Chancen zur Einbürgerung, wenn ihr das mit meinem befristetem Arbeitsverhältnis betrachtet??? Ich denke das schmälert schon meine Chancen, oder?

Nein, im Moment jedenfalls nicht. Deine Einbürgerung richtet sich nach § 10 StAG, und hier wäre lediglich der tatsächliche Bezug von Mitteln nach SGB II oder XII schädlich, also von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Solange du einen Arbeitsvertrag hast, ist alles im grünen Bereich, auch wenn es ein befristeter Vertrag ist.
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