Hallo,
Zitat:1. Ich habe in meinem landwirtschaftlichen Betrieb schon mehrfach Saisonarbeitskräfte aus Ungarn und Polen beschäftigt. Mit der Ukraine hat die ZAV scheinbar keine Vereinbarungen. Eine Beschäftigung dieser Ukrainerin als Saisonarbeitskraft kommt daher wohl nicht in Frage? (Die Lösung hätte den Vorteil, dass die finanziellen Fragen im Falle eines Nichtzustandekommens des beabsichtigten Verlöbnisses von vorneherein geklärt wären, sie sozialversichert wäre, und wir uns nicht nur im Urlaub sondern auch in unserer künftigen Lebens- und Arbeitsumgebung kennenlernen könnten.)
Da müsstest Du bei der ZAV anfragen. Wenn die ZAV zustimmt, müsstest Du aber die Frau auch wirklich als Saisonarbeitskraft in der Landwirtschaft beschäftigen. Du weißt ja sicher selbst, dass die ZAV auch öfters mal kontrolliert. Auch eine Beschäftigung einer landwirtschaftlichen Saisonarbeitskraft im eigenen Haushalt anstatt in der Landwirtschaft ist nicht erlaubt.
Zitat:2. Wäre der Umstand, dass wir die Absicht haben, uns im Rahmen des Aufenthalts zu verloben, der Erteilung eines Besuchervisums dienlich? Die Voraussetzungen für ein Visum zur Eheschließung sind in unserem Fall ja wohl noch nicht erfüllt?
ich denke, das könnte eher negativ ausgelegt werden. Ein Besuchsvisum dient wirklich nur zum
Besuch, nicht zu Verlobung oder Heirat. Solltet Ihr Euch nämlich während des Besuchs noch entschließen zu heiraten, wäre sie mit falschem Visum eingereist (nämlich Besuchs- anstatt Heiratsvisum). Und auf die Idee könnte die
ABH dann kommen:
Die wollen mit Besuchsvisum heiraten ...Zitat:3. Kann ein Besuchervisum zu einem abweichenden Zeitpunkt oder in Raten eingelöst werden, oder muss ich jetzt einen konkreten Termin angeben und wird nur eine einmalige Einreise erlaubt?
Es gibt "Multiple Entry Visa", also ein Visum, das während eines bestimmten Zeitraumes, z. B. eines Jahres, zu mehreren Einreisen berechtigt, wenn alle Aufenthalte zusammengezählt nicht mehr als eine bestimmte Anzahl Tagen betragen. Dazu müsstest Du mal im Forum suchen, evtl. auch auf der Hompage der Ukrainischen Botschaft.
Viele Grüße
Janna