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Anmeldung der Eheschließung (Gelesen: 10.095 mal)
yop
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30.09.2005 um 22:04:56
 
Hallo, motz
Zwei Bekannte von mir wollen in Deutschland heiraten, beide Verlobte sind marokkaner, meine Frage welche Unterlagen brauchen sie für die Anmeldung der Eheschließung? wie lange dauert bis der Ehe angeschlossen wird? ist eine Ehefähigkeitbescheinigung notwendig?
Danke für Forum..
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Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.09.2005 um 22:40:39
 
Hallo

bitte hier auf den Link klicken dort steht alles wichtige drauf.
http://www.amballemagne-rabat.ma/de/willkommen/visa/fz.htm

:paletti
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 01.10.2005 um 10:12:28
 
Hallo,

für die notwendigen Unterlagen die dem deutschen Standesbeamten vorzulegen sind, schau mal
hier
 
  rein.

Da hab ich ausserdem noch sowas wie den Ehrerbietigkeitsakt im Hinterkopf, kann das aber wegen Urlaub nicht nachlesen, sorry.  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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yop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.10.2005 um 12:46:50
 
Danke für Euch alle,
Die Antwort von Ronny trifft zu, da meine Bekannte beide in Deutschland leben, aber Ronny ich habe dort gelesen, alles war ok... was meinen Sie jetzt mit den Ehrerbietigkeitsakt????
Noch meine offene Frage, wie lange dauert in der Regel bis man ein Termin kriegt???
Danke für alle.. :roll
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 12.10.2005 um 21:04:20
 
Zitat:
was meinen Sie jetzt mit den Ehrerbietigkeitsakt


Das ist eine Art Erlaubnis der Eltern für die Eheschließung, ob das für Marokko zutrifft kann ich wegen Urlaub zur Zeit leider nicht nachschauen, hole es aber nächste Woche dann nach Zwinkernd

Zitat:
wie lange dauert in der Regel bis man ein Termin kriegt


Das kann letztlich nur der Standesbeamte beantworten, der die Prüfung vornimmt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.10.2005 um 15:31:11
 
Danke Ronny,
von dieser Bescheinigung habe ich nie gehört, wenn auch für Marokko zutrifft, schreiben Sie mir bitte. Schönen Urlaub...
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 17.10.2005 um 08:38:59
 
Zitat:
Ehrerbietigkeitsakt


So noch als Ergänzung nachgereicht:

Eine marokkanische Staatsangehörige benötigt für eine wirksame Eheschließung das Einverständnis ihres Ehevormunds (Vater oder falls dieser verstorben, nächster männlicher Verwandter).

Ob diese vorgelegt werden muß, entscheidet das zuständige OLG im Rahmen des Befreiungsverfahrens.

Abschließend noch der Hinweis:

Falls die standesamtliche Eheschließung in Deutschland stattfinden soll, kann es Probleme mit der Anerkennung der Ehe in Marokko geben, da das m. Eheschließungsrecht  zuerst eine religiöse und danach die standesamtliche Registrierung vorsieht. Ggf. wäre also noch eine Beratung beim Konsulat erforerlich.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 17.10.2005 um 16:07:32 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 17.10.2005 um 12:04:19
 
Danke ronny für alles..
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yop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.11.2005 um 13:36:35
 
Hallo alle,
wie ich vorher hier geschrieben, zwei bakannte von mir beide Marokkaner, haben entschieden in Danemark zu heiraten, da hier in Deutschland viele Unterlagen verlangen wurden explo und das kostet viel Geld: Übersetzung, beglaubigung..... kopfhau Die Frage worauf  muss man aufpassen, damit hier später die Eheschließung problemlos anerkannt wird, wie ist mit Namenänderung nach der Heirat, muss man am besten jede seine Name behalten oder was?
Danke
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yop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 01.11.2005 um 14:54:53
 
hallo ronny oder Mick, kann mir jemand antworten, da der Termin liegt schon vor, und man will nicht was falsch machen. :anbet
Danke an alle.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #10 - 01.11.2005 um 15:20:08
 
Hi yop,

es gibt für den Fall kein förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland, d.h. jede Behörde beurteilt selbst ob sie die Eheschließung akzeptiert oder nicht. Auch mit den vorzulegenden Unterlagen wird dann im Einzelfall entschieden, ob die Heiratsurkunde ausreicht oder noch mehr Urkunden und Nachweise verlangt werden. Da beide nicht die deutsche Staatsanngehörigkeit besitzen kommt namensrechtlich nur marokkanisches Recht zur Anwendung. Ein gemeinsamer Name nach deutschem Recht ist nicht möglich, es ist auch nicht möglich ein Familienbuch oder ähnliches zum Nachweis der Eheschließung zu bekommen.

Ob ein Familiennachzug von Dänemark nach Deutschland möglich ist, wird davon abhängen ob ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung beantragt wurde.
Dieses würde nur Sinn machen, wenn eine Ehe im Rechtssinne geschlossen wäre.
Das hängt bei zwei Ausländern aber von ihrem Heimatrecht (Marokko) ab.

Ob die Eheschließung in Marokko anerkannt wird, hängt wieder vom marokkanischen Recht ab, und insbesondere ob dieses so ohne weiteres eine Eheschließung in Dänemark akzeptiert.

Da habe ich so meine Zweifel, weil die dänische Ortsform sicherlich nicht das marokkanische Vertragsrecht beachtet, denn der dänische Standesbeamte beachtet nur sein dänisches Recht.  Eine rein standesamtliche Eheschließung wird in Marokko nicht akzeptiert. Dies hat wiederum zur Folge, dass Deutschland (weil wir das Heimatrecht beachten müsen ) die Eheschließung nur dann akzeptieren wird, wenn auch Marokko grünes Licht gegeben hat.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Rat an die beiden nicht vernünftig durchdacht ist.

Denn wenn Marokko die Ehe nicht akzeptiert, liegt auch nach deutschem Recht eine Nichtehe vor, mit den entsprechenden Folgen ...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 01.11.2005 um 15:29:04
 
Zitat:
Hallo alle,
wie ich vorher hier geschrieben, zwei bakannte von mir beide Marokkaner, haben entschieden in Danemark zu heiraten,


Hi,
habe die Thread mal zusammengeführt, so verpasst man nicht
die Zusammenhänge, bzw. muss nicht suchen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Antwort #12 - 01.11.2005 um 15:30:07
 
Zitat:
bzw. muss nicht suchen


Danke hatte erstmal geantwortet Zwinkernd

[edited] Und ich denke das
hier

hängt mit dem Sachverhalt auch noch zusammen Zwinkernd[/edited]

Grüße
Ronny Zwinkernd


edit: link angepasst
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« Zuletzt geändert: 24.11.2005 um 20:59:40 von Mick »  

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Antwort #13 - 01.11.2005 um 15:50:07
 
Danke an Euch beide Mick und Ronny,
Meine Bekannte beide wohnen in Deutschland und haben beide Aufenthalterlaubnis hier, bringt das trotzdem nichts....
ich habe so verstanden, wenn Marokko die Eheschliessung anerkannt wird, wird auch Deutschland die Ehe anerkennen.
Danke.
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Antwort #14 - 01.11.2005 um 15:51:49
 
Zitat:
ich habe so verstanden, wenn Marokko die Eheschliessung anerkannt wird, wird auch Deutschland die Ehe anerkennen.


Hallo yop,

Genau richtig  :paletti

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #15 - 01.11.2005 um 15:55:36
 
Meine Bekannte beide wohnen in Deutschland und haben beide Aufenthalterlaubnis hier, bringt das trotzdem nichts....

ist das auch richtig...
Danke
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Antwort #16 - 01.11.2005 um 15:58:55
 
Zitat:
Meine Bekannte beide wohnen in Deutschland und haben beide Aufenthalterlaubnis hier, bringt das trotzdem nichts....


Hallo yop,

Deine Bekannten müssen die Ehe, damit sie auch in Deutschland gültig ist, bei den marokkanischen Behörden anerkennen lassen.

Für sie wäre es doch das Einfachste, zum marokkanischen Konsulat in Deutschland zu gehen und dort zu heiraten . Warum machen sie das nicht  öhm

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #17 - 01.11.2005 um 16:05:23
 
Danke Ronny, ich habe keine Ahnung und meine Bekannte auch deshalb frage ich hier im Forum...
wenn sie im marokkanischen Konsulat heiraten werden, wird dann in Deutschland ohne probleme anerkannt wird. oder müssen sie noch andere Unterlagen beim Standesamt vorliegen.
Danke nochmal.
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Antwort #18 - 01.11.2005 um 16:09:05
 
Zitat:
wenn sie im marokkanischen Konsulat heiraten werden, wird dann in Deutschland ohne probleme anerkannt wird. oder müssen sie noch andere Unterlagen beim Standesamt vorliegen


Hi yop,

Dann wird die Eheschließung ohne weiteres anerkannt Zwinkernd Art. 13 Abs. 3 EGBGB (deutsch) .

Es darf lediglich keiner auch Deutscher sein Zwinkernd

Grüße
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Antwort #19 - 01.11.2005 um 16:14:28
 
Zitat:
Es darf lediglich keiner auch Deutscher sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Danke Ronny, wenn so ist, dann hast du für sie viel zeit und Geld auch gespart.
Aber was heisst noch was oben steht, sie sind beide marokanner wie vorher gesagt.
Grüße.
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Antwort #20 - 01.11.2005 um 16:18:31
 
Zitat:
für sie viel zeit und Geld auch gespart.


Kein Problem,

Scherz : 10% bitte auf folgendes Konto :xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx



Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #21 - 01.11.2005 um 16:23:01
 
danke ronny nochmal, das war wirklich super hier. [beifall=beifall.gif]
10% ist zu wenig, ich werde 20% vorschlagen. :roll
Grüße.
yop.
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