Hi yop,
es gibt für den Fall kein förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland, d.h. jede Behörde beurteilt selbst ob sie die Eheschließung akzeptiert oder nicht. Auch mit den vorzulegenden Unterlagen wird dann im Einzelfall entschieden, ob die Heiratsurkunde ausreicht oder noch mehr Urkunden und Nachweise verlangt werden. Da beide nicht die deutsche Staatsanngehörigkeit besitzen kommt namensrechtlich nur marokkanisches Recht zur Anwendung. Ein gemeinsamer Name nach deutschem Recht ist nicht möglich, es ist auch nicht möglich ein Familienbuch oder ähnliches zum Nachweis der Eheschließung zu bekommen.
Ob ein Familiennachzug von Dänemark nach Deutschland möglich ist, wird davon abhängen ob ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung beantragt wurde.
Dieses würde nur Sinn machen, wenn eine Ehe im Rechtssinne geschlossen wäre.
Das hängt bei zwei Ausländern aber von ihrem Heimatrecht (Marokko) ab.
Ob die Eheschließung in Marokko anerkannt wird, hängt wieder vom marokkanischen Recht ab, und insbesondere ob dieses so ohne weiteres eine Eheschließung in Dänemark akzeptiert.
Da habe ich so meine Zweifel, weil die dänische Ortsform sicherlich nicht das marokkanische Vertragsrecht beachtet, denn der dänische Standesbeamte beachtet nur sein dänisches Recht. Eine rein standesamtliche Eheschließung wird in Marokko
nicht akzeptiert. Dies hat wiederum zur Folge, dass Deutschland (weil wir das Heimatrecht beachten müsen ) die Eheschließung nur dann akzeptieren wird, wenn auch Marokko grünes Licht gegeben hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Rat an die beiden nicht vernünftig durchdacht ist.
Denn wenn Marokko die Ehe nicht akzeptiert, liegt auch nach deutschem Recht eine
Nichtehe vor, mit den entsprechenden Folgen ...
Grüße
Ronny