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Lebensunterhalt u.a. (Gelesen: 1.844 mal)
eddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.09.2005 um 13:14:28
 
Hallo liebe Gemeinde,

ich war jetzt 1 Jahr lang im Ausland in einem Postgraduierten Studium. Davor hatte ich eine Einbuergerungszusicherung, die dann aber auf "Pause" war, da mein Lebensmittelpunkt in dem Jahr nicht mehr DE war. Mir wurde gesagt, soll mich melden wenn ich wieder zurueckkomme.

Nun ist es soweit, in 2 Wochen bin ich wieder da und habe bereits Kontakt mit dem Amt aufgenommen,um zu fragen wie es weiterlaeuft.

Mir wurde gesagt, ich soll persoenlich vorbeikommen (ok), und ich muss einen Nachweis ueber einen gesicherten Lebensunterhalt in Form eines Arbeitsvertrages aufbringen. Entspricht das so der Wahrheit? Ich meine, nach dieser Definition koennten Studenten NIE eingebuergert werden. Vor dem Studium habe ich ganz normal gearbeitet.

Danke fuer euer Feedback!
E.
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Ralf
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Antwort #1 - 30.09.2005 um 08:24:07
 
Nach welcher Rechtsgrundlage richtet sich der Einbürgerungsantrag?

Sofern es sich um eine Anspruchseinbürgerung handelt (§ 10 StAG), ist es ausreichend, wenn der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann, und selbst dann gibt es Ausnahmen.

Bei einer Ermessenseinbürgerung (§§ 8, 9 StAG) dagegen muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sowie die Altersvorsorge gesichert sein. Bei Verheirateten genügt es auch, wenn der Lebensunterhalt vom Ehepartner gesichert wird.
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eddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.09.2005 um 17:28:35
 
Es handelt sich um eine Anspruchseinbürgerung!

Wie muss ich reagieren, falls mir trotzdem gesagt wird dass ohne Arbeitsvertrag nichts geht?
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Ralf
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Antwort #3 - 30.09.2005 um 20:01:19
 
Von irgendetwas wirst du ja leben, weise dies einfach der Behörde nach. Wenn du verheiratet bist, genügt z.B. eine Verdienstbescheinigung des Ehepartners.
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eddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.09.2005 um 22:39:01
 
Das hört sich gut an! Ich habe genug eigene Mittel für min. 1 Jahr, wenn nicht sogar für mehr. Gibt es da einen Mindestbetrag, den man nachweisen muss?
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